Sanitätshäuser für alle Fragen rund um die Gesundheit

Ob Jung oder Alt – Gesundheits- und Sanitätshäuser stehen ihren Kunden und Patienten mit Rat und Tat zur Seite.

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1. Welchem Auftrag kommen Sanitätshäuser nach?

2. Unter welchem Umständen können mir die Mitarbeiter eines Sanitätshauses weiterhelfen?

3. Wie gestaltet sich die Kommunikation zwischen Arzt, Krankenkasse und Sanitätshaus?

4. Welche Leistungen und Produkte erhalte ich in einem Sanitätshaus?

4.1. Medizinische Versorgung, Mobilitätshilfen und Pflegehilfsmittel

4.2. Individuelle Beratung für die Versorgung und Bewältigung gesundheitlicher Probleme

4.3. Gesundheits- und Wellnessgeräte

5. Übernehmen die Krankenkassen die Kosten meines medizinischen Hilfsmittels?

5.1. Genehmigt die Krankenkasse auch zusätzliche Wünsche für das verordnete Hilfsmittel?

6. Beteiligen sich Unfall- oder Pflegeversicherung an den Kosten meines medizinischen Hilfsmittels?

7. Wer kommt für die Betriebskosten und Reparaturen medizinischer Hilfsmittel auf?

8. Erhalten Pflegebedürftige die Möglichkeit eines Hausbesuchs durch das Sanitätshaus?


1. Welchem Auftrag kommen Sanitätshäuser nach?

Sanitätshäuser oder auch Gesundheitshäuser sind Unternehmen der Gesundheitsbranche. Als medizinische Einrichtungen bieten sie eine Reihe an unterschiedlichen Dienstleistungen in verschiedenen gesundheitlichen Bereichen an. Neben der medizinischen und gesundheitlichen Beratung zählt die Versorgung ihrer Kunden von medizinischen Hilfsmitteln und Verbrauchsmaterialien zu ihren wichtigsten Aufgaben. Auf diese Weise bilden sie eine Verbindung zwischen Patienten, Ärzten und Krankenkassen.

In Deutschland unterscheidet man zwischen drei Arten von Sanitätshäusern

Sanitätshäuser der Klasse 1

Sanitätshäuser der Klasse 1 müssen von einem Orthopädietechniker, Orthopädiemechaniker oder einem Bandagisten geleitet werden. Sie dürfen dabei sowohl industrielle als auch handwerklich an die Bedürfnisse von Patienten angefertigte und angepasste Hilfsmittel an Patienten weitergeben.

Sanitätshäuser der Klasse 2

Sanitätshäuser der Klasse 2 müssen von einer Kraft geleitet werden, die mindestens fünf Jahre in der Gesundheitsbranche tätig war und eine qualifizierte Fachausbildung vorweisen kann. Gesundheitshäuser der Klasse 2 können den Patienten Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die nicht handwerklich weiterverarbeitet wurden.

Sanitätshäuser der Klasse 3

In Sanitätshäusern der Klasse 3 erhalten Patienten nur Geräte zur Eigenbehandlung.

Gesundheitshäuser sind in allen größeren Städten und Gemeinden zu finden. Darüber hinaus bieten einige Einrichtungen ihre medizinischen Hilfsmittel online zum Verkauf oder Verleih an. Benötigt man medizinische Hilfsmittel wie Rollatoren oder Gehhilfen, ist es möglich, diese bequem im Internet bestellen.

Möchte man seine Hilfsmittel in einem Onlineshop kaufen, gilt es, im Vorfeld einige Aspekte zu beachten: Weil nicht alle Online-Anbieter Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen sind, ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht immer möglich. Deshalb sollte im Vorfeld überprüft werden, ob eine Kooperation zwischen dem jeweiligen Online-Händler und der gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Während bestellte Hilfsmittel im örtlichen Sanitätshaus für den Kunden montiert und individuell angepasst werden, ist bei einer Online-Bestellung häufig eine Selbstmontage des jeweiligen Hilfsmittels erforderlich.

 

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2. Unter welchem Umständen können mir die Mitarbeiter eines Sanitätshauses weiterhelfen?

Mit ihrem Angebot richten sich Sanitäts- und Gesundheitshäuser an all jene Personen, die wegen einer Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung oder Pflegebedürfitgkeit Unterstützung im Alltag benötigen. Daher suchen vor allem Senioren, Reha-Patienten, Personen mit chronischen Erkrankungen und Sportler Sanitätshäuser auf, um dort eine hilfreiche Beratung zur Bewältigung ihres Alltags zu erhalten.

Um aus fachlicher Perspektive bestmöglich auf die Bedürfnisse des Patienten eingehen zu können, ist eine entsprechende medizinische Qualifikation der Angestellten eines Sanitätshauses erforderlich. Meist sind die Mitarbeiter in den Bereichen der Orthopädie oder Prothetik ausgebildet und kennen in Folge dessen die vielfältigen Lösungs- und Behandlungsmöglichkeiten für die individuellen gesundheitlichen Probleme ihrer Kunden.

3. Wie gestaltet sich die Kommunikation zwischen Arzt, Krankenkasse und Sanitätshaus?

Ist man krank oder verletzt, verordnet der behandelnde Art unter den individuellen Voraussetzung bestimmte Hilfsmittel zur Unterstützung oder Rehabilitation der gesundheitlichen Beschwerden. Dieser Verordnung muss die Krankenkasse des Patienten zustimmen. Hierzu gilt es, einen schriftlichen Antrag auf eine Hilfeleistung wie auch das vom Arzt verfasste Rezept an die Krankenkasse zu senden. Daraus sollte hervorgehen, worin eine medizinische Notwendigkeit besteht und welches spezifische Hilfsmittel zur Behandlung des Patienten empfohlen wird. Genehmigt die Krankenkasse das verschriebene Hilfsmittel, steht es dem Patienten frei, welches Sanitäts- bzw. Gesundheitshaus er wählt. In diesem Kontext ist es wichtig, ein Sanitätshaus zu wählen, das mit der eigenen Krankenkasse kooperiert. Von der jeweiligen Einrichtung erhält man schließlich das benötigte Hilfsmittel.

4. Welche Leistungen und Produkte erhalte ich in einem Sanitätshaus?

Die Leistungen der Sanitätshäuser unterscheiden sich nach der Art und Klasse des Hauses. In der Regel beinhaltet das Angebot der Sanitätshäuser die folgenden Punkte.

4.1. Medizinische Versorgung , Mobilitätshilfen und Pflegehilfsmittel

Sanitätshäuser versorgen ihre Patienten und Kunden mit einer Vielzahl an Hilfsmitteln. Dazu zählen beispielsweise diverse Mittel zur Wundversorgung. Auch Schuheinladen und Prothesen, die nach Bedarf individuell an die Bedürfnisse und Voraussetzungen des Patienten angepasst werden können, sind verfügbar. Des Weiteren stellen Sanitätshäuser Pflegebedürftigen und deren Angehörigen Pflegehilfsmittel verschiedener Kategorien zur Verfügung, wie zum Beispiel Pflegebetten, Sitzhilfen, Waschsysteme und vielerlei Alltagshilfen. Körperlich beeinträchtigte Personen erhalten hier zudem Mobilitäts- und Gehhilfen.

4.2. Individuelle Beratung für die Versorgung und Bewältigung gesundheitlicher Probleme

Neben dem Verkauf von medizinischen Hilfsmitteln bieten die meisten Gesundheitshäuser eine individuelle Beratung zu gesundheitlichen Themen an. Sie unterstützen bei der Vermittlung mit der Krankenkasse und informieren über die vielfältigen Möglichkeiten des Wohnens, Lebens und Pflegens, die sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige anbieten.

4.3. Gesundheits- und Wellnessgeräte

Einige Gesundheitshäuser bieten neben den medizinischen Angeboten eine Reihe an Fitness- und Wellnessartikeln, wie beispielsweise Ballkissen, Gymnastikbälle und Gymnastikmatten an.

Neben Bettwäsche für Allergiker verfügen einige Sanitätshäuser auch über ein breites Sortiment an Kompressionsstrümpfen, Umstandskleidung und Windeln.

5. Übernehmen die Krankenkassen die Kosten meines medizinischen Hilfsmittels?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf gesundheitlich unterstützende und rehabilitierende Hilfsmittel. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das verordnete Hilfsmittel den Therapie- und Behandlungsprozess positiv beeinflussen kann. Ebenso unterstützt die Krankenkasse den Kauf, wenn das jeweilige Hilfsmittel einer drohenden physischen Behinderung vorbeugt oder eine bereits bestehende Behinderung bestmöglich ausgleicht.

Genehmigt die Krankenkasse den Antrag auf Hilfeleistung, übernimmt sie ein Teil der Kosten für die verordneten Produkte. Ist man volljährig, fällt für den gesetzlich Versicherten eine Zuzahlung von zehn Prozent pro Hilfsmittel an. Falls das Hilfsmittel weniger als fünf Euro kostet, muss der Versicherte das Produkt selbst bezahlen,

HINWEIS DER REDAKTION:

Die oben genannten Zuzahlungen für einige medizinische Hilfsmittel können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu ist es wichtig, sämtliche Belege aufzubewahren.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel, ist es wichtig zu untersuchen, ob es einen Festbetrag für das verordnete Produkt gibt. Im Falle eines Festbetrags erstattet die Krankenkasse nur die Kosten bis zu der festgelegten Höhe. Produkte wie Seh- und Hörhilfen, Inkontinenzmittel und Einlagen zählen beispielsweise in diese Kategorie. Wählen Betroffene ein Produkt aus, dessen Kosten über dem Festbetrag liegen, muss der Versicherte die Differenz selbst übernehmen. Handelt es sich um ein Hilfsmittel ohne Festbetrag, bezahlt die Krankenkasse den vertraglich vereinbarten Preis.

5.1. Genehmigt die Krankenkasse auch zusätzliche Wünsche für das verordnete Hilfsmittel?

Wird ein ein medizinisches Hilfsmittel von der Krankenkasse genehmigt, so muss abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung von zehn Prozent keinen Eigenanteil bezahlen. Für Sonderwünsche, die keinen Einfluss auf die medizinische Notwendigkeit zur Unterstützung oder Verbesserung der Beeinträchtigung haben, muss der Kunde in der Regel selbst aufkommen.

6. Beteiligen sich Unfall- oder Pflegeversicherung an den Kosten meines medizinischen Hilfsmittels?

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für medizinische Hilfsmittel, wie Prothesen und orthopädische Hilfsmittel. Dazu zählen im Übrigen auch Änderungen, eine Instandsetzung oder Ausbildung eines bereits verwendeten Hilfsmittels.

Eine weitere Anlaufstelle ist die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist die Einordnung in einen Pflegegrad, um diese Unterstützung zu erhalten. Ziel ist es, mithilfe dieser Produkte die häusliche Pflege zu erleichtern oder gar die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellt oder aufrecht erhält. In diesem Kontext erhalten Pflegebedürftige eine Unterstützung von bis zu 40 Euro pro Monat.

7. Wer kommt für die Betriebskosten und Reparaturen medizinischer Hilfsmittel auf?

Beim Kauf eines verordneten medizinischen Hilfsmittels übernehmen die Krankenkassen und die Unfallversicherung nicht nur die Kosten des Produkts, sondern auch sämtliche Ausgaben, die mit der Anpassung oder Instandsetzung sowie der Ersatzbeschaffung des benötigten Produkts einhergehen. Dazu zählen ebenfalls die Einführung in den Gebrauch des Produkts sowie Wartungen und technische Kontrollen der technischen Hilfsmittel.

Im Schadensfall trägt die Krankenkasse die Kosten für die Reparatur des Produkts bis zur Höhe des Festbetrags. Die Unfallversicherung kommt in der Regel für die gesamten Reparaturkosten auf. Dies gilt allerdings nicht, wenn das Hilfsmittel vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt wurde.

8. Erhalten Pflegebedürftige die Möglichkeit eines Hausbesuchs durch das Sanitätshaus?

Älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen fällt es unter Umständen schwer, den eigenen Wohnraum zu verlassen, weshalb viele Gesundheitshäuser Hausbesuche anbieten. Hierbei besuchen sie die Patienten im eigenen Zuhause und bringen die benötigten medizinischen Produkte mit. Es gibt zudem einige Sanitätshäuser, die im Notfall 24 Stunden am Tag erreichbar sind. Dazu zählt zum Beispiel der Defekt einer Sauerstoffflasche oder anderer lebensnotwendiger Geräte. Meist sind die Geräte mit der Telefonnummer des Hauses beschriftet. Unabhängig von diesem Angebot des jeweiligen Sanitätshauses ist es ratsam, den Notruf unter der Telefonnummer 112 zu rufen.

 

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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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