Hilfsmittelnummer und der Volksrolli: Wichtige Informationen von Fellerhoff MED TEC GmbH
1. Was ist eine Hilfsmittelnummer?
Der Volksrolli verfügt über eine Hilfsmittelnummer (18.50.07.0010) und kann daher von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.
Medizinische Hilfsmittel, wie der Volksrolli, sind spezielle Gegenstände, die eingesetzt werden, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Solche Produkte werden auf Antrag des Herstellers im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und mit einer Hilfsmittelnummer versehen.
Die Kostenerstattung erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen. Damit ein Produkt wie der Volksrolli eine Hilfsmittelnummer erhält, müssen Funktionstauglichkeit, Sicherheit, indikationsbezogene Anforderungen und der medizinische Nutzen durch den Hersteller nachgewiesen werden.
2. Wird der Volksrolli immer von der Krankenkasse übernommen?
Die Kostenübernahme für den Volksrolli durch die Krankenkasse hängt von einer Einzelfallentscheidung ab. Voraussetzung ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, beispielsweise durch ein ärztliches Rezept.
Fellerhoff MED TEC GmbH unterstützt dabei: Gemeinsam mit den Kunden wird eine praktische Erprobung des Volksrolli durchgeführt, um sicherzustellen, dass dieses Hilfsmittel den individuellen Bedürfnissen entspricht. Die endgültige Entscheidung über die Kostenübernahme trifft die Krankenkasse.
3. Warum kann ich den Volksrolli als Hilfsmittel beantragen?
Ein Elektrorollstuhl, wie der Volksrolli, erfüllt die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und kann daher von einem Arzt auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden.
Mit dem Volksrolli werden selbstständiges Wohnen, Einkaufen, Arztbesuche, Behördengänge und vieles mehr wieder möglich. Der faltbare Elektrorollstuhl von der Fellerhoff MED TEC GmbH ermöglicht es Menschen mit Gehbehinderung oder Gehunfähigkeit, sich auf befestigten Untergründen drinnen und draußen sicher, selbstständig und selbstbestimmt fortzubewegen.
4. Was muss bei der Beantragung formal erfüllt werden?
Um den Volksrolli erfolgreich zu beantragen, müssen folgende Schritte eingehalten werden:
- Nachweis der medizinischen Notwendigkeit (z. B. durch ein ärztliches Rezept).
- Praktische Erprobung des Hilfsmittels.
- Ärztliche Begründung oder eine vom Antragsteller erstellte, vom Arzt unterzeichnete Begründung.
- Bewertung im Rahmen der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit).
- Erfüllung der Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie.
5. Welche Unterlagen sollten bei der Einreichung an die Krankenkasse beigelegt werden?
- Verordnung vom Arzt.
- Kostenvoranschlag.
- Erprobungsbericht.
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.
Die Fellerhoff MED TEC GmbH bietet umfassende Unterstützung: Gemeinsam mit den Kunden werden alle benötigten Unterlagen in einem Vor-Ort-Termin zusammengestellt. Zudem übernimmt das Unternehmen die Beantragung des Volksrolli bei der Krankenkasse.
6. Welche Kriterien muss der Arzt auf dem Rezept vermerken?
- Das korrekte Hilfsmittel, z. B. den Volksrolli (Hilfsmittelnummer 18.50.07.0010).
- Eine klare und aussagekräftige Diagnose.
Hinweis: Hilfsmittel sind nicht budgetiert und belasten das Budget des Arztes nicht. Falls Kostenbedenken geäußert werden, sollte der Arzt darauf hingewiesen werden.
7. Welche Tests und Kriterien muss ein Elektrorollstuhl erfüllen, um eine Hilfsmittelnummer zu bekommen?
Der GKV-Spitzenverband prüft, ob ein Produkt wie der Volksrolli als Hilfsmittel anerkannt wird. Um eine Hilfsmittelnummer zu erhalten, muss der Hersteller folgende Punkte nachweisen:
- Funktionstauglichkeit.
- Sicherheit.
- Erfüllung der Qualitätsanforderungen.
- Medizinischer oder pflegerischer Nutzen.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der offiziellen Website der Fellerhoff MED TEC GmbH.