Der Tätigkeitsschwerpunkt der Sozietät liegt im Bereich der deutsch-italienischen Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen. Auf diesem Gebiet zählt Dolce · Lauda mit einer Beratungserfahrung von mehr als zwanzig Jahren zu einer der angesehensten Kanzleien in Deutschland.
Sämtliche der bei uns tätigen Anwälte wurden in Italien und Deutschland ausgebildet. Einige von ihnen verfügen über eine Rechtsanwaltszulassung in beiden Ländern. Die binationale Ausbildung und die Mehrsprachigkeit unserer Anwälte sind der Garant für die hohe Qualität unserer Beratungsleistungen.
Dolce · Lauda ist Mitglied in dem internationalen Netzwerk renommierter Anwaltskanzleien, "World Link for Law". Durch die Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Staaten kann die Sozietät aktiv bei der Umsetzung internationaler Handelsprojekte und Transaktionen mitwirken und die Interessen ihrer Mandanten im Ausland durchsetzen.
Die Beratungsleistungen werden insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Wettbewerbs-, Immaterialgüter-, Handels-, Gesellschafts-, Immobilien- und Bankrechts erbracht. Daneben verfügt die Kanzlei im Bereich Arbeitsrecht durch zwei Fachanwälte und im Bereich des Familien- und Erbrechts über ausgewiesene Kompetenzen.
Aufgrund ihrer multidisziplinären Ausrichtung wendet sich die Kanzlei in erster Linie an grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Unter den zumeist deutschen und italienischen Firmen, die von Dolce · Lauda beraten werden, befinden sich Einzelkaufleute, Mittelständler sowie multinational operierende Unternehmen aus nahezu sämtlichen Wirtschaftsbranchen.
Durch die enge Kooperation mit in- und ausländischen Spezialisten anderer wissenschaftlicher Disziplinen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern stellt die Kanzlei die hohe Qualität ihrer Beratungsleistungen sicher.
Avvocato (I)
und Rechtsanwalt (D)
Er ist am 30.11.65 in
Aosta (Italien) geboren.
Nach dem Hochschulstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Cagliari wurde er 1994 als Avvocato zugelassen. Er absolvierte anschließend sowohl an der University of Exeter (LL. M. European Legal Studies 1993) als auch an der J. W. Goethe Universität Frankfurt a. M. (LL. M., Deutsches Recht 1995) ein Poststudium. Er ist als Rechtsanwalt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Seit 2010 zugelassen am italienischen Kassationshof.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind internationales Privatrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht, Europarecht, Gesellschafts- und Firmengründungen in Italien auch unter Berücksichtigung möglicher Förderungsmittel, über die er auch publiziert und Seminare mitveranstaltet, Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren in Italien, in denen er persönlich auftreten kann.
Er ist Mitglied des Vereins für den Gedankenaustausch deutsch-italienischer Juristen, der International Bar Association und der Europäischen Rechtsakademie Trier.
Sprachen: Italienisch, Englisch, Deutsch und Französisch.
Der deutsche Jurist, dem das italienische Rechtssystem unbekannt ist, wird die Fragen seines italienischen Mandanten nicht verstehen, so dass dieser immer wieder auf offene Punkte zurückkommen wird, ohne eine befriedigende Antwort zu erhalten. Wenn der Berater sich auf die wesentliche Unterschiede zum Heimatsystem des Mandanten konzentrieren kann, ist dies insbesondere auch im Erb- und Familienrecht von unschätzbarem Vorteil. Dazu muss er das Heimatsystem kennen, also beide Rechtsordnungen: In unserem Fall italienisches Recht und deutsches Recht.
Dolce Lauda ist mit dieser Philosophie zu einer der renommiertesten Kanzleien in Deutschland geworden, die auf den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr spezialisiert sind. Dieses know how beruht auf der Erfahrung, für die wir unseren Mandanten danken, aber auch auf der Ausbildung unserer Rechtsanwälte, die international erfolgt ist. Es gibt kein anderes Anwaltsbüro in Deutschland, in dem mehr Berufsträger tätig sind, die beide Ausbildungen, zum deutschen und italienischen Rechtsanwalt, durchlaufen haben.
Dolce Lauda ist Mitglied von Word Link for Law, einem führenden Netzwerk internationaler Anwaltskanzleien.