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Barbara Rosenbaum - Anwaltskanzlei Barbara Rosenbaum - Familienrecht, Erbrecht, Mediation in Wiesbaden


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Anschrift

Barbara Rosenbaum
Anwaltskanzlei Barbara Rosenbaum - Familienrecht, Erbrecht, Mediation
Kaiser-Friedrich-Ring 11
65185 Wiesbaden

Portrait
Familienrecht

Wie in allen anderen rechtlichen Bereichen, erfordert auch das Familienrecht die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwältin Rosenbaum bietet Ihnen jahrelange Erfahrung, erstklassige Fachkenntnisse, unterstützt durch ständige Fortbildungen und flexible Lösungen.


Beratung zu sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten:
• Scheidungen
• Unterhaltsrecht
• Elternunterhalt/Seniorenrecht
• eheliches Güterrecht (Zugewinn)
• Hausrat und Ehewohnung
• Versorgungsausgleich
• Recht der Lebenspartnerschaften/gleichgeschlechtliche Ehen
• Nichteheliche Lebensgemeinschaften
• Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
• Eheverträgen
• Erbrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung

Das Familienrecht begleitet uns ein Leben lang, sei es z.B. bei einer Heirat, dem Schließen einer Lebenspartnerschaft, dem gemeinsamen Kauf eines Hauses, einer Trennung und/oder einer Scheidung oder beim Elternunterhalt.

Hier ist Rechtsanwältin Rosenbaum als langjährig erfahrene Familienanwältin Ansprechpartnerin bei allen Problemen, die u.a. Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge und Umgang, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft, sowie die Beratung und den Abschluss von Eheverträgen betreffen.

Aufgrund ihrer qualifizierten Ausbildung auch in der Mediation wird sie Ihnen immer auch Strategien zur Streitvermeidung vorschlagen und mit Ihnen erarbeiten; dies vor allem im Hinblick auf das Wohl gemeinsamer Kinder und dem respektvollen Umgang miteinander.


Erbrecht


Erbrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete, bei denen Kreativität - unter Berücksichtigung großzügiger gesetzlicher Vorgaben - langjährige und teure Streitigkeiten unter den Erben vermeiden kann und eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden kann. Als erfahrene Erbrechtsanwältin berät Rechtsanwältin Rosenbaum Sie seit mehr als 35 Jahren


• im Pflichtteilsrecht
• bei der Vor- und Nacherbfolge
• bei der Erbauseinandersetzung zwischen Miterben
• bei der Gestaltung von Einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten
• bei Erbverträgen
• Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des BGH)
• Nachlassverwaltung / Testamentsvollstreckung
• Behindertentestamente und -erbverträge
• Nachlassregelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft
• Vorsorge-und Nachfolgeberatung für mittelständische Unternehmer

Regelungen zu Lebzeiten - ggf. unter Beteiligung der zukünftigen Erben - sichern den Familienfrieden und geben Ihnen schon zu Lebzeiten das Gefühl, "Ihr Haus bestellt zu haben" und keine zerstrittenen Erbengemeinschaften zu hinterlassen. Rechtsanwältin Rosenbaum ist nicht nur Ihre qualifizierte Rechtsanwältin im Erbrecht; sie ist zudem als Mediatorin zertifiziert und hilft Ihnen gern bei der Erarbeitung fairer und akzeptabler Lösungen.



Weitere Informationen
Zertifizierte Mediatorin

Mitglied im

  • Bundesverband für Mediation e.V. (BM)
  • Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA)
  • Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM)
  • Deutsche Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft e.V. (DGMW)

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Familienmediation

Familienkonflikte, insbesondere Trennungen und Scheidungsverfahren, sind für alle Beteiligten in der Regel mit großen psychischen, aber auch mit finanziellen Belastungen verbunden. In diesen Krisensituationen muss nicht nur der Trennungsschmerz verarbeitet werden, sondern gleichzeitig werden auch wichtige Weichen für die Zukunft gestellt.

Viele Paare wünschen sich

  • eine faire Trennung
  • bestmögliche finanzielle Regelungen zum Unterhalt und Vermögen
  • faire Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht
  • Klärung der Wohnsituation für die Zukunft
  • eine gute und faire Kommunikation miteinander

Die erzielten Ergebnisse werden am Schluss in einem schriftlichen Mediations-Vertrag festgehalten, der verbindlichen Charakter hat und auch in einem einverständlichen Scheidungsverfahrenvom Gericht protokolliert wird.


Erbmediation

Obwohl in Deutschland mittlerweile Billionen von Euro vererbt werden, fehlt in der überwiegenden Zahl der Fälle jegliche Nachfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag.
Die daraus resultierenden gerichtlichen Streitigkeiten zerstören oftmals den Familienfrieden für immer. Erbmediation als freiwilliges Verfahren bietet den Beteiligten die Möglichkeit, ihre eigene Verantwortung und ihre eigenen Interessen wahrzunehmen, um zur Konfliktlösung zu gelangen.
Bei einer Erbmediation können - schon zu Lebzeiten - Lösungen erarbeitet werden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten optimal entsprechen, da aufgrund der großzügigen gesetzlichen Regelungen hier weite Spielräume offenstehen.
Im übrigen bietet Erbmediation auch die Möglichkeit, für alle Beteiligten wirtschaftlich günstige Lösungen zu schaffen.


Wirtschaftsmediation

Konflikte gehören in Wirtschaftsunternehmen zum Alltag. Mediation ist bei nahezu allen Konfliktarten in inem Wirtschaftsunternehmen einsetzbar.
Konflikte können u.a. in folgenden Bereichen entstehen:

  • intern oder extern
  • in Familienunternehmen zwischen den Familienmitgliedern
  • bei Fragen der Unternehmensnachfolge

Konflikte innerhalb und außerhalb des Unternehmens verursachen zudem Kosten:

Der Vorteil einer Mediation liegt in der Chance, dassBeziehungen zu Geschäftspartnern und Kollegen durch einen Konflikt nicht zerstört, sondern aufrechterhalten bleiben bzw. gestärkt werden


Welche Vorteile bringt Ihnen ein professioneller Mediator?

Sie sollten sich natürlich nicht einfach für irgendeinen Rechtsanwalt als Mediator entscheiden. Wichtig ist es, jemanden zu engagieren, dem Sie vertrauen und der Ihnen den besten Service bietet. Bei Barbara Rosenbaum handelt es sich um eine solche Person.

    Hier können Sie mit folgenden Vorteilen rechnen:
  • Schnelle und unkomplizierte Problemlösung
  • Maßgeschneiderte Lösungen für jedes Problem
  • Hochwertiges Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Über 10 Jahre an Erfahrung in diesem Bereich
Qualifikationen

Rechtsanwältin Rosenbaum studierte an den Universitäten Göttingen und Erlangen und wurde im Dezember 1983 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Seit vielen Jahren arbeitet sie in einer Bürogemeinschaft mit drei Kollegen.

1997 wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht verliehen.

Die Zertifizierung als Mediatorin durch vier überregionale Verbände erfolgte in den Jahren 2007 und 2008.

Seitdem ist sie gefragte Vortragende zum Thema "Familienrecht für Mediatoren".

Als Familien- und Erbrechtsanwältin ist sie Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.

Aufgrund ständiger Fort- und Weiterbildung wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt das Fortbildungssiegel verliehen.

Rechtsgebiete

Erbrecht
Familienrecht

Kontakt

Barbara Rosenbaum
Telefon: Jetzt anrufen
Fax:0611 / 44789604
E-Mail:[email protected]
Internet:

Impressum

Impressum

Rechtsanwältin Barbara Rosenbaum
Kaiser-Friedrich-Ring 11
65185 Wiesbaden
Tel. 0611 / 9103060
Fax. 0611 / 44789604
www.anwaltskanzlei-rosenbaum.de

Email: [email protected]

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

Rechtsanwältin Barbara Rosenbaum

zugelassen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland von der:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt/M.
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon 069/170098-01

Berufshaftpflichtversicherung:

HDI Versicherung Ag
HDI Platz 1
30659 Hannover

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Tätigkeiten in Europa.

Berufsrechtliche Regelungen:

  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) (www.brak.de)
  • Fachanwaltsordnung (FAO) (www.brak.de)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (www.brak.de)
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) (www.ccbr.eu)

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von diesen Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Ich übe meine Tätigkeit mit weiteren Kollegen in Form einer Bürogemeinschaft aus. Dies bedeutet, dass wir zwar gemeinsam eine vorhandene Infrastruktur, wie z.B. Räumlichkeiten, Personal- und Sachmittel zur eigenen, selbstständigen Berufsausübung nutzen, unsere Mandanten dagegen vollkommenen eigenständig und jeweils in eigener Verantwortung betreuen.

Auftragnehmer ist jeweils nur die/der einzelne und konkret beauftragte Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, was sich auch aus unseren Vollmachten ergibt. Wir haften daher auch nicht für die Tätigkeit der/des jeweils anderen Anwältin/Anwalts.


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