Rechtsanwalt Martin Bäumker
ist seit 1994 als Anwalt in eigener Kanzlei tätig. Er verfügt über besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrung in Vorsorgeangelegenheiten und im Betreuungsrecht.
Fachanwalt für Erbrecht
Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und
praktischer Erfahrungen wurde dem Rechtsanwalt Martin Bäumker im Jahre 2009
seitens der Rechtsanwaltskammer bei dem Oberlandesgericht München die Befugnis
verliehen die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.