Willkommen bei Ihrer Kanzlei für ErbRecht*VorsorgeRecht*GenerationenBeratung!
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung!
Um
sicher zu gehen, dass Ihre Nachkommen möglichst viel von Ihrem
erarbeiteten Vermögen erhalten und nicht ein Großteil des Ersparten als
Erbschaft- oder Schenkungsteuer an den Staat fließt, sollten Sie
frühzeitig mit der Planung beginnen.
Richtig gestalten ist für den Laien leider nicht einfach; das Gesetz
besteht aus vielen formalen Tücken, die es zu beachten gilt.
Sie sollten Sie sich deshalb dazu mindestens folgende Fragen stellen:
- Sie haben nichts geregelt - somit gilt die gesetzliche Erbregelung mit allen Vor- und vielmehr Nachteilen. Entspricht dies wirklich Ihrem letzten Willen? -> Erbrecht
- Machen Sie den Testaments-TüV!
Sie haben bereits schon vor längerer Zeit ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet. Wäre in diesem Fall nicht an der Zeit, eine überprüfung des Inhalts durch einen Fachmann vornehmen zu lassen? -> Vorsorge & Verfügungen- Für eine Erstberatungs-Gebühr von nur 190 EUR plus MWSt überprüfen wir Ihr Testament nach dem neuen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. -> Erbschaftssteuer
- Sie haben Vermögen im Ausland (z.B. Bargeld, Ferienwohnung). Kennen Sie die erbrechtlichen Folgen und haben Sie daher entsprechend vorgesorgt? -> Testamentsvollstreckung
- Sie sind Unternehmen. Haben Sie ein aktuelles Unternehmertestament?
- Berliner Testament - Sind Ihnen die erb- und steuerrechtlichen Folgen wirklich bekannt? -> Patientenverfügung und Sterbevorsorge
- Sie haben ein behindertes Kind und wollen nicht, dass das Sozialamt später einmal alles bekommt. Hier kann ein Behindertentestament helfen! -> Nachlassregelung
- Wenn Sie nichts geregelt haben - das Finanzamt wird sich möglicherweise freuen! Wollen Sie das wirklich?
- Haben Sie für Krankheit, Unfall und Alter vorgesorgt durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und der neuen Patientenverfügung?
Wenn Sie die Antwort auf eine dieser Fragen suchen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort.
Unsere Qualifikationen auf diesen Gebieten sind Garant für eine
umfassende und vollkommen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte
Rundumberatung! Lesen Sie mehr über unsere Mitgliedschaft in
spezialisierten Vereinigungen und informieren Sie sich über die
vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten die wir Ihnen bieten können!
Als Testamentsvollstrecker bin ich nach erbrachtem Leistungsnachweis in der bundesweit aufgelegten Testamentsvollstreckerliste der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) aufgenommen.
Der Verein ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ ist ein bundsweiter Zusammenschluss von Juristen. Ziel des Vereins ist es, für mehr Rechtssicherheit im Alter und bei Krankheit zu sorgen. Die Juristen des Vereins ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ bieten bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung eine qualitätsorientierte Rechtsberatung und entsprechenden Rechtsbeistand.
Im Landgerichtsbezirk Stuttgart und Ulm bin ich Geschäftsstellenleiter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten sowie seit 2009 Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE).
Wenn Sie verhindern wollen, dass es eines Tages Streit um IhrErbe gibt, sollten Sie Ihr Testament sorgfältig formulieren und sicherheitshalber fachlichen Rat einholen.