Aktuell: Übermittlung von Einwohnerdaten in Karlsruhe


Wir wurden aktuell auf eine interessante Meldung auf der Homepage der Stadt Karlsruhe bzgl. der Weitergabe von Meldedaten hingewiesen:

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Karlsruhe: Stadt und Verwaltung

Meldeamt

Veröffentlichung und Übermittlung von Einwohnerdaten

Einwohner können bis zum 22. April der Weiter­ga­be wider­spre­chen

Die Melde­be­hörde, hier Ordnungs- und Bürgeramt, darf nach dem Melde­­ge­­setz Baden-Württem­berg

1. Namen, Doktor­­grade, Anschrif­ten, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Eheju­­bi­la­ren (90. und 100. Geburtstag sowie Goldene, Eiserne Hochzeit) veröf­fent­­li­chen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröf­fent­­li­chung übermit­teln (§ 34 Absatz 2),

2. an öffentlich-rechtliche Religi­­ons­­ge­­sell­­schaf­ten folgende Daten von Famili­en­an­­ge­hö­ri­gen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-recht­­li­chen Religi­­ons­­ge­­sell­­schaft angehören, übermit­teln: Namen, Tag der Geburt, Geschlecht, Anschrif­ten, Zugehö­rig­keit zu einer öffentlich-recht­­li­chen Religi­­ons­­ge­­sell­­schaft, Übermit­t­­lungs­­s­per­ren und Sterbetag (§ 30).

3. Vor- und Famili­en­na­­men, Doktor­­grade und Anschrift der volljäh­ri­gen Einwohner in Einwoh­ner­bü­chern und ähnlichen Nachschla­­ge­wer­ken selbst veröf­fent­­li­chen oder, wie in Karlsruhe, an den Karls­ru­her Adress­­buch­­ver­­lag übermit­teln (§34 Abs. 3).

4. Namen und Anschrift im Wege des automa­ti­­sier­ten Abrufs über das Internet (§ 32a Melde­­ge­­setz) übermit­teln.

Das Melde­­ge­­setz räumt den Betrof­­fe­­nen ein Wider­­spruchs­recht ein. Wer eine Weitergabe seiner Daten zu den genannten Zwecken nicht wünscht oder der Melde­re­­gis­ter­aus­­kunft zu seiner Person im Internet über das zentrale Melde­­por­tal wider­spre­chen möchte, wird gebeten, dies bis spätestens 22. April 2013 schrift­­lich dem Ordnungs- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe, per Fax 133-3309 oder per E-Mail an [email protected] mitzu­tei­len.

Von einem Wider­­spruch unberührt bleiben Auskünfte aus dem Melde­re­­gis­ter, die schrift­­lich durch den Auskunfts­­­su­chen­­den beantragt werden.

Personen, die bereits bei Ihrer Anmeldung bzw. in früheren Jahren die Daten­wei­ter­­gabe abgelehnt haben, müssen keine erneute Mitteilung abgeben.
Links zum Thema:

Widerspruchformular (PDF, 700 KB)

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Die Original-Meldung kann hier aufgerufen werden:

http://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/oa/mamt.de


Weiß jemand Näheres zu dieser Thematik? Besteht hier evtl. in ganz Baden-Württemberg Handlungsbedarf? Hieß es nicht, eine Weitergabe kann nur per Zustimmung erfolgen?


Red.

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Kommentare (1)

Redaktion Weiß hier jemand Näheres? Besteht akuter Handlungsbedarf?

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