Beschwerde wegen der Rundfunkgebühren beim Bundesverfassungsgericht


Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren

Am 25. März 2013 hatte ich beim BVerfG in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühren eingereicht. Um diese anfertigen zu können, habe ich mich über ein halbes Jahr intensiv mit der Materie im weiteren und engeren Sinne beschäftigt, denn ich bin von Hause aus keine Juristin.
In dem dann beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren über meine Verfassungsbschwerde wurde am 2. Mai 2014 von den Verfassungsrichtern Gaier, Schluckebier und Paulus einstimmig beschlossen: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels einer den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BverfGG entsprechenden Begründung unzulässig ist.“

Schade, die Verfassungsrichter haben sich mit dieser meiner Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühren und ihrem Beschluss, diese nicht zur Entscheidung anzunehmen, meines Erachtens eine Chance entgehen lassen, der Armut in Deutschland ein Gesicht zu geben! Bei einigem guten Willen hätten sie die Verfassungsbeschwerde auch annehmen können, um dann darüber zu entscheiden. Ich habe bisher davon abgesehen, mit meiner Verfassungsbeschwerde an Medien, etwa Zeitungen heranzutreten. Nun möchte ich sie aber doch komplett hier im Seniorenforum vorstellen. Vor allem auch deshalb, weil Senioren in meiner Verfassungsbeschwerde eine besondere Rolle spielen.



Absender:
Vor- und Nachname
Straße
Ort
Telefon

25. März 2013

Einschreiben/Rückschein
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Schloßbezirk 3

7131 Karlsruhe



Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der neuen Rundfunkgebühren ab 1. 1. 2013





Meine darunter vorhanden gewesene Verfassungsbeschwerde habe ich nach 5 Jahren und 4 Monaten in diesem Blog

am 25. 12. 2019, 16.58 Uhr

komplett gelöscht.

Angeli44

 

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Kommentare (5)

Angeli44 Und ich hoffe, dass noch viel mehr Senioren und Seniorinnen sich ähnlich außern werden. Denn wir sind gar nicht so wenig. Allerdings nun wirklich nicht die Mehrheit. Aber darum geht`s nicht. Es geht um Recht.
Angeli44 Guten Morgen Koala (hier in Deutschland ist es jedenfalls Morgen, genau 6.50 Uhr - und in Australien?) Vielen Dank für deinen Beitrag zu den Rundfunkgebühren. Ja, die Australier sehen es richtig. Aber auch hier in Deutschland gibt es einige Juristen (im Grundrecht, im Verwaltungsrecht), die der Meinung sind, dass es die Rundfunkgebühren in dieser Form nicht geben darf. Einen von ihnen habe ich ja in meiner Verfassungsbeschwerde sogar zitiert und ich kopiere das Zitat einfach mal hier rein:

Herr Professor Dr. Siegfried Jutzi führt in der neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht NVw2, Ausgabe 6/2008 bereits folgendes aus: „Die Rundfunkgebühr in ihrer gegenwärtigen Form verstößt – jedenfalls im digitalen Zeitalter der Konvergenz – gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit. Eine freiheitliche, grundrechtsfundierte Gesellschaftsordnung verträgt keine – auch keine geringen – Abgaben für die Inanspruchnahme bürgerlicher Freiheiten, wenn es an einem sachlichen Konnex zwischen Finanzierungszweck und Freiheitsbetätigung fehlt.“

Liebe Grüße noch - und einen schönen Tag

Angeli
koala Ich wohne schon seit 16 Jahren nicht mehr in Deutschland, sondern in Australien. Und hier ist Rundfunk und das oeffentliche Fernsehen frei.
Dank der Einzugsberechtigung und Ruecksichtslosikeit sitzen sie wohl am laengeren Arm. Ich habe mir hin und her ueberlegt, was man machen kann, dass sie nicht an ihr unrechtmaessiges Geld kommen. Am besten ist es, Du meldest Dein Radio ab und hoerst versteckt im Kaemmerlein "SCHWARZ".
Ich wuensche Dir gute Nerven.
Anita/Queensland
Angeli44 Dank dir, aber ich habe eben gerade nicht Recht bekommen. Meine Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühren wurde ja von den Verfassungsrichtern Anfang Mai 2014 durch Beschluss zur Entscheidung nicht zugelassen, obwohl die Verfassungsrichter dies hätten tun können. Sie haben lange überlegt, über 1 Jahr und haben dann so entschieden. - Tja, es gibt eben auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, dass ihnen eine solche Entscheidung erlaubt bzw. ihnen nahelegt. Man muss das eben so akzeptieren. Aber die Sache mit den Rundfunkgebühren ist noch nicht ausgestanden Es gibt viele anhängige Verfahren besonders bei den Verwaltungsgerichten. Das "letzte Wort" wurde noch nicht gesprochen. - Schade nur, dass die BVG-Richter so entschieden haben.
inge43 grüße dich angeli
es war nicht einfach für dich,diesen langen schreibweg zu gehen.dass du bald erfolg und recht bekommst,
wünscht dir inge

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