Darf man eine Zigarre beim Gastwirt kaufen?


Als vor 125 Jahren in Radeberg das Zigarrenkaufen Rechtsobjekt wurde

Radebergs Zeitung schrieb vor 125 Jahren im Juli 1892: „Im Übrigen werden die Raucher bald dahin kommen, sich ihren Bedarf an Sonn- und Festtagen während der Verkaufsstunden an den gewohnten Verkaufsstellen zu verschaffen“. Welchen Grund gab es für diese Bemerkung?

Es war jenes Gesetz, dass im März 1892 Fragen der Sonntagsöffnungszeiten neu regelte. Bis dahin gehörten Tabakgeschäfte zu jenen, die auch früh vor dem Gottesdienst mindestens von 7 bis 8 Uhr offen hatten. Das war am 1. April 1892 verboten worden. Da es nun Einige oder auch gar Viele versäumt hatten, sich mit Zigarren für das Wochenende einzudecken, kamen Radebergs Gastwirte auf die Idee, an Sonntagen ihren Gästen Zigarren zu verkaufen. Sogar Radebergs Verfassungsausschuss debattierte, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, ob künftighin der Zigarrenverkauf ausdrücklich Bestandteil einer Schankkonzession werden sollte. Man muss in diesem Zusammenhang noch wissen, dass Radebergs Stadträte durchgängig passionierte Pfeifenraucher waren und in diesem Hobby sich in den örtlichen Pfeifenraucherklubs wöchentlich einmal in ihrer Stammkneipe trafen. Schon aus diesem Grund sahen sie das Zigarrerauchen als unliebsame Konkurrenz an. Das Zigarettenrauchen war in jenen Jahren noch ohne Bedeutung. In Radeberg wurden jedoch an vier Standorten das Zigarren herstellen in Heimarbeit vergeben, sodass der sich nach 1860 festsetzende Modetrend, auch hier manifestierte.

Im Juni 1892 wurde eine Klage im Radeberger Schöffengericht verhandelt. Demnach hatte der Gastwirt der „Grünen Tanne“ einem Gast vier Zigarren vor der Polizeistunde verkauft. Zeugenaussagen brachten es an das Licht, der Käufer Friedrich Wilhelm Schmidt hatte diese Zigarren mit nach Hause genommen. Es gab jedoch in dieser Angelegenheit noch kein Urteil anderenorts und so endete dieser Fall mit Freispruch für den Gastwirt und den Käufer. Jedoch trat nun der Stadtrat in die Diskussion, ob ein Gastwirt zumindest verpflichtet werden kann, darauf aufzupassen, dass der Käufer die Zigarre im Lokal anzündet. Fast salomonisch endete die sich über vier Sitzungen hinziehende Frage mit der Feststellung „Ist ein Wirt in der Lage, eine Kontrolle der rauchlustigen Gäste in diesem Umfange auszuüben?“ Diese Fragestellung hatte Befürworter und Gegner und Radebergs Gastwirtsverband sandte sogar eine Petition „Wider dem städtischen Sinn zum Cigarrerauchen“ an das Gremium.

Es trat bald das ein, was Radebergs Zeitung prophezeit hatte. Die in der Stadt existierenden Tabakgeschäfte durften nun ab dem 1. Januar 1893 „von 12 bis 1 Uhr nachmittags“ öffnen. Worauf die Gastwirte auch reagierten. Künftighin gab es auch Zigaretten einzeln in der Stammkneipe zu kaufen.

haweger


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