Tipps zur Auswahl und Einbau des Treppenlifts


Tipps zur Auswahl und Einbau des Treppenlifts

Es gibt verschiedenen Ursachen, die es nötig machen können, einen Treppenlift einzubauen. In den meisten Fällen ist es das Alter. Aber auch Krankheiten oder Unfälle machen den Einbau unerlässlich. Der Kauf des Liftes sollte grundsätzlich gut durchdacht sein.
 
Oftmals machen die Beine im Alter Beschwerden. Beweglichkeit und Kraft schwinden. Die Treppenstufen im Haus oder in der Wohnung werden dann zur Gefahr. Ein Treppensturz ist schnell passiert. Wer auf der Treppe stolpert, kann schwere Verletzungen erleiden. Lange Krankenhausaufenthalte sind nicht selten die Folge. Für eine Person, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen ist, sind Treppen ein unüberwindbares Hindernis. Ist ein Treppenlift eingebaut, kann der Betroffene in der eigenen Wohnung bleiben und von einer Etage in die andere wechseln.
 
Den richtigen Treppenlift für die vorhandene Treppenart finden
 
Treppenlifte gibt es für gerade und kurvig verlaufende Treppen. Die Wendeltreppe ist hier inbegriffen. Die Installation im Außen- und im Innenbereich möglich. Genügend Platz ist die Voraussetzung. Das Treppenhaus muss 80 bis 100 cm breit sein. In Mietshäusern greifen zudem die verschiedenen Landesbauverordnungen und Baubestimmungen, die zu bedenken sind, bevor ein der Einbau in Auftrag gegeben wird. Der Treppenliftanbieter informiert über nötige Prüf- und Zulassungsverfahren und holt ebenfalls Genehmigungen ein.
 
Hilfe bei der Auswahl des Treppenlifts
 
Ihre individuellen Bedürfnisse entscheiden darüber, welche Liftart eingebaut wird. Verschiedene Hersteller bieten Treppenlifte an. Die Steuerungs- und Antriebssystem unterscheiden sich, auch wenn sie insgesamt ähnlich sind. Die Ausstattung besteht aus einem elektrischen Motor, einer oder mehreren Führungsschienen, einem Liftsessel mit Fußstütze und einer Funkfernbedienung. Es ist wichtig, dass der Lift ohne fremde Hilfe benutzt werden kann.
 
Bei leicht gehbehinderten Personen ist darauf zu achten, dass das ausgewählte Liftmodell mit seiner Konstruktion und Funktion der körperlichen Verfassung angepasst ist. Nur dann kann die Person sich selbstständig in den Liftsessel setzen. Rollstuhlfahrer benötigen eine Plattform ohne Sitz, die befahrbar ist.
 
Personen mit leichter Gehbehinderung können einen klassischen Sitzlift, einen Stehlift mit Haltegriffen oder einen Anlehnlift nutzen. Ein Plattformlift, ein Deckenlift oder ein Hublift ist für Menschen, die jederzeit auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, die passende Lösung.
 
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Treppenlift in Ihr Treppenhaus einzubauen. Am häufigsten wird der Lift am Geländer oder an der Wand befestigt. Auch an der Treppeninnenseite ist der Einbau möglich, so wie es oftmals bei Wendeltreppen der Fall ist. Verwendet werden zur Montage Schrauben dieser Stahlsorte. Dieser Stahl weist eine hohe Festigkeit auf und ist rostbeständig. Außerdem ist es wichtig, dass der Lift zur Sicherheit einen Notfallalarm hat.
 
Mögliche finanzielle Hilfen für den Einbau eines Treppenlifts
 
Ein Treppenlift kann unter Umständen 10.000 Euro oder mehr kosten. Es kommt auf die Form und die Beschaffenheit an. Sie sollten den Kauf daher sehr sorgsam durchdenken.
Wenden Sie sich an die Rentenkasse, die Pflegeversicherung und die Wohnberatungsstelle, um finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu erfragen.

 
Manchmal kann es kostengünstiger sein, einen Treppenlift anzumieten. Das ist besonders der Fall, wenn Sie den Treppenlift nur für eine bestimmte Zeit benötigen. Der Treppenliftanbieter spricht mit Ihnen gerne die Finanzierungsmöglichkeiten durch.
 
Hinweise zum Einbau eines Treppenlifts in ein Mietshaus
 
Der Hauseigentümer ist über das geplante Vorhaben zu informieren. Er muss die Genehmigung für den Einbau des Treppenlifts geben. Ohne das Einverständnis ist die Installation nicht möglich. Meist wird der Bitte entsprochen, wenn für den Vermieter keine Kosten anfallen. Wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie die Hoffnung nicht aufgeben. Es gibt ein Urteil des Landesgerichts Duisburg, das besagt, dass ein Vermieter dem Treppenlifteinbau zuzustimmen hat, wenn der Mieter seine Wohnung ohne diese Hilfe nicht verlassen kann.

Bild: pixabay.com -
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