„Das war wohl eher so eine Froschgieke!“


Ein Ehepaar vor dem Schöffengericht

In der Radeberger Zeitung vom 15. Mai 1880 wurde ausführlich die Schöffengerichtsverhandlung der Eheleute Heinrich Eduard Held und seiner Ehefrau Anna Eleonore beschrieben. Schon der Beginn der Berichterstattung klingt martialisch.

Zitat: „Der Schuhmacher Heinrich Eduard Held hier, war beschuldigt 1) seine Ehefrau Pfingsten vorigen Jahres mit einem Messer vorsätzlich in den Arm, 2) im Februar diesen Jahres mit einem Messer vorsätzlich in die Brust gestochen, und 3) am 14. April diesen Jahres mit einem Stiefelabsatz und einem tönernen Kruge auf den Kopf geschlagen zu haben, weshalb sich derselbe heute (12. Mai 1880, d. V.) wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit gefährlichen Werkzeugen vor dem Königlichen Schöffengerichte zu verantworten hatte. Held leugnete die beiden ersten ersten Anschuldigungen gänzlich und behauptet, seine Frau habe sich in blinder Wut in die Messer gestoßen, was diese entgegen ihrer früheren Aussagen heute bestätigt. Zur dritten Anschuldigung gibt er zu, mit einem Stiefel, aber nicht mit dem Absatze desselben und auch nicht mit dem Kruge geschlagen zu haben. Zu Punkt 1 und 2 konnte der Angeklagte durch die Verhandlung nicht überführt werden, wohl aber zu Punkt 3, obwohl es auch hier schwierig für den Amtsrichter Tränckner wurde.“

Zunächst wurden die Personalien aufgenommen und man konnte erfahren, dass Held vor sechs Jahren Anna Eleonore als Witwe mit fünf Kindern heiratete, um als Schuhmacher in Radeberg ansässig werden zu können. In der Ehe kamen noch drei Kinder hinzu. Die Erörterung der Eheverhältnisse ergab, dass Held behauptete seine Frau könne ihm kein gemütliches Heim nach getaner Arbeit geben. „Oftmals gebe es abends nur das tägliche Einerlei zu essen und auf seine Bemerkungen hierzu, reagiert meine Frau immer nervös, gereizt und zänkisch“.

Als dann die Zänkerei vom 14. April verhandelt wurde kam an das Licht vor dem Schöffengericht, dass Held seine Frau mit dem Stiefel auf den Kopf geschlagen haben musste, denn diese rannte aus mehreren Wunden blutend noch am Abend zum Amtsgericht, um ihren Mann anzuzeigen. Dort empfahl man ihr, sich die Wunden noch vom Arzt Dr. Böhme bestätigen zu lassen. Diesen Weg erledigte sie nach der Anzeige sofort. Dieses ärztliche Zeugnis überführte den zänkischen Ehemann ob seiner Tat. Als nun die Ehefrau als Zeugin verhört werden sollte, machte sie nach Recht und Gesetz der Richter darauf aufmerksam, dass es ihr nach dem Gesetz frei stehe, auszusagen oder dies zu verweigern

Worauf Anna Eleonore Held antwortete: „Ich bin jetzt wieder mit meinem Manne einig und möchte die Klage als solche zurücknehmen. Schließlich muss er sich ja um das Fortkommen der Kinder mit kümmern. Eine Strafe brächte auch kein Geld ins Haus.“ Was den Richter zu der ironischen Bemerkung veranlasste „Und sie bezahlen die Kosten und lassen sich wieder schlagen!“ Doch es half nicht, die Frau antwortete so eindeutig, dass ihr Mann im Sinne des Strafgesetzes eine Untat begangen hatte.

Zur Bekräftigung sollte dann noch der Geselle Reinhold Mauff als Belastungszeuge gehört werden. Man sah jedoch von einer Vereidigung ab, Richter Tränckner stellte „eine gewisse Beschränktheit“ fest. Praktisch auf keine Frage antwortete der bei Helds angestellte Geselle „mit dem nötigen Ernst der Sache“. Auf die Messergeschichte angesprochen sagte er unter anderem „Das war kein richtiges Messer, das war wohl eher so eine Froschgieke. Damit könne man höchstens Unkraut aus den Ritzen kratzen“. Oder auf das Schlagen angesprochen; „Ich habe auch schon mal eine Maulschelle bekommen, das kommt beim Meister schon mal vor!“

Heinrich Eduard Held wurde zu 2 Monaten Gefängnis und Erstattung der Kosten verurteilt.

haweger

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