„Zur Strafe gibt es drei Tage Stubenarrest!“


Eine Betrachtung zum Wandel von Erziehungsmethoden

Der Kabarettist Bernd – Lutz Lange von den „Akademixern“ brachte mich mit seiner Bemerkung „Du kriegst jetzt Stubenarrest!“ auf den Gedanken, einmal in dieser Hinsicht zu recherchieren. In meiner Jugendzeit war Stubenarrest eine gängige Erziehungsmethode und fast jeder Junge, Mädchen von der Wahrnehmung her eher weniger, wurden dieser elterlichen Strafe ausgesetzt. Vorausgesetzt man hatte eine extra Stube, wo man dies vollziehen konnte. In einem solchen Fall konnte es auch in „Hausarrest“ ausarten.

Zwei Nachbarjungen und Spielkameraden von mir hatten öfters mindestens einen Tag „Stubenarrest“. Die sind da auch schon mal aus dem Fenster geklettert, um mit uns „rumräuteln“ zu gehen. In diesem Fall ging es, da die Mutter nachmittags in einem Geschäft arbeiten ging. Bis es die Mutter herausbekam, weil meine Mutter in Unkenntnis des Stubenarrests, ihnen Kaugummi aus dem Westen gegeben hatte. Da wurde der Stubenarrest auf eine Woche verlängert.

Historisch gesehen ist der Stubenarrest vom Begriff her mit den Militärstrafen des ausgehenden 18. Jahrhunderts auf unsere Vorfahren überkommen. Diesen gab es als erste Strafe für Offiziersanwärter. Bei den Soldaten wurde in drei Stufen unterschieden: Schwerer, mittlerer und gelinder Stubenarrest, wie eine Handreichung aus dem Jahre 1832 informiert. Radeberg kannte mit Einführung der neuen Schulordnung eine solche Arreststrafe auch für Schulkinder, die Obst gestohlen, Pferde geärgert oder „andere Neckereien“ verübten. In diesem Fall kam die Schulstrafe einer Militärstrafe fast gleich. Der „Frechdachs“, es handelte sich wohl auch hier in der Regel um Jungen, wurde nach dem Schulunterricht vom Schul- oder Stadtdiener zum „Klippenstein“ gebracht und saß hier bis zum späten Abend bei Wasser und Brot in einer Gefängniszelle. Dann mussten ihn die Eltern wieder abholen, geschlafen wurde zu Hause. Früh ging es in die Schule, sonntags war während des Gottesdienstes Knien am Altar angesagt. Der Kreislauf dauerte je nach Schwere der Tat bis zu vierzehn Tage. Da die Angelegenheit auch noch am „Schwarzen Brett“ veröffentlicht wurde, hatten viele Kenntnis im Städtchen, welchen „Rüpel“ man in der Familie hatte.

Heute ist Stubenarrest vom Prinzip her nicht mehr zulässig. Seit dem Jahre 2000 gibt es das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung. Jedoch wird wegen ein paar Tage Ausgehverbot für einen Heranwachsenden kein Richter die Eltern verurteilen. Wobei dem Kind ein Beschwerderecht beim Jugendamt zugestanden wird. Dann „geht es eben ohne Essen ins Bett!“ Diese Strafe dürfte wohl heute der Vergangenheit angehören, war jedoch in unserer Kindheit ab und zu auch noch üblich.

Sagte jüngst ein Erziehungsberechtigter: „Ich wäre froh, wenn meine Tochter mal raus ginge. Heute wäre wohl ein Stubenverbot angebrachter!“ Tja, wenn da nicht das Gesetz eingreift?

haweger

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Kommentare (2)

Federstrich Ich weiß es einfach nicht mehr, ob ich als Kind Stubenarrest, im Sinne von in der Wohnung bleiben, hatte. Anlässe gab's dafür jedenfalls genug. Ich müsste da einen Zeitzeugen befragen, meinen Bruder. Wenn ich Stubenarrest hatte, dann bestimmt nicht über mehrere Tage und es kann mich auch nicht stark beeindruckt haben, sonst wüsste ich es bestimmt noch, so wie ich manch andere Dinge noch weiß.
Federstrich
werderanerin die Zeiten sich gewandelt haben..., wenn ich die beiden letzten Sätze so lese, ist das Hauptproblem heute wohl öfter, dass die Kids die "Stube" nur noch für den Schulweg verlassen...ja, leider ist das häufig so oder ähnlich aber man sollte immer auch versuchen, die Kids mit guten Ideen heraus zu locken...dann klappts auch !
Verbote oder Bestrafungen helfen eh nicht, das weiß man ja...

Kristine

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