Aktuelle Themen Abmahnung, Telemediengesetz, Meinungsfreiheit und Userschutz
Re: Abmahnung, Telemediengesetz, Meinungsfreiheit und Userschutz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Klar,nur man nimmt auch gern die Links an,grins,
die schon vorhanden sind.
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astrid
die schon vorhanden sind.
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astrid
Re: Abmahnung, Telemediengesetz, Meinungsfreiheit und Userschutz
@karl
danke für deine schnelle und faire reaktion. du kennst uns ja schon ne weile und weisst, daß keiner von uns mutwillig gegen gesetze verstoßen möchte.
p.s.:
Stoppt Tierversuche!
Nehmt Rechtsanwälte!
danke für deine schnelle und faire reaktion. du kennst uns ja schon ne weile und weisst, daß keiner von uns mutwillig gegen gesetze verstoßen möchte.
p.s.:
Stoppt Tierversuche!
Nehmt Rechtsanwälte!
Ich möchte, daß derartige Post HIER 1 zu 1 abgebildet wird - d.h. voller Wortlaut - voller Briefkopf - Steuernummer - Bankkonten - Öffnungszeiten - Sozien usw...
Diesen Damen und Herren muß man bis in die Unterwäsche sehen, bevor man ihnen antwortet. Die Kammern sind ja auch noch da...
--
seewolf
Diesen Damen und Herren muß man bis in die Unterwäsche sehen, bevor man ihnen antwortet. Die Kammern sind ja auch noch da...
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seewolf
Lieber seewolf,
wären meine finanziellen Resourcen unbegrenzt und vor allem - hätte ich die Zeit solche Rechtshändel zu bestreiten - darfst du mir glauben, dann würde ich das mit Freuden tun. Aber so scheue ich das finanzielle Risiko, der Streitwert kann sehr leicht einige Zehntausend Euro betragen - und vor allem ist mir die Zeit zu schade dafür.
Ich werde deshalb auch in Zukunft so vorgehen, dass ich Widerstand leiste, wo er notwendig ist (z. B. bei der Herausgabe von Nutzernamen), aber eventuell beanstandete Texte im Archiv, die sowieso nur von zielsuchenden Google-Usern gefunden werden, löschen.
--
karl
wären meine finanziellen Resourcen unbegrenzt und vor allem - hätte ich die Zeit solche Rechtshändel zu bestreiten - darfst du mir glauben, dann würde ich das mit Freuden tun. Aber so scheue ich das finanzielle Risiko, der Streitwert kann sehr leicht einige Zehntausend Euro betragen - und vor allem ist mir die Zeit zu schade dafür.
Ich werde deshalb auch in Zukunft so vorgehen, dass ich Widerstand leiste, wo er notwendig ist (z. B. bei der Herausgabe von Nutzernamen), aber eventuell beanstandete Texte im Archiv, die sowieso nur von zielsuchenden Google-Usern gefunden werden, löschen.
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karl
hallo karl,
ich finde, du tust dass einzig richtige.
wobei ein meldung an Rechtsanwaltskammer BW sollte man auch in erwägung ziehen.
die sind recht pingelig, wenn es darum geht , wie die ehrenwerte damen und herren der zunft sich benehmen.
--
eleonore
ich finde, du tust dass einzig richtige.
wobei ein meldung an Rechtsanwaltskammer BW sollte man auch in erwägung ziehen.
die sind recht pingelig, wenn es darum geht , wie die ehrenwerte damen und herren der zunft sich benehmen.
--
eleonore
Re: Abmahnung, Telemediengesetz, Meinungsfreiheit und Userschutz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Hallo Eleonore,
von der Anwaltskammer würde ich mir aber nicht zuviel versprechen!
Nach meiner Ansicht hat Karl mit der Entfernung der beanstandeten Diskussionsstränge alles evtl. Notwendige getan. Solange der Anwalt keinen Gerichtsstreit anzettelt, würde ich in dieser Sache nichts mehr unternehmen (alles nur Zeitverschwendung).
Da es sich um archivierte, also schon ziemlich alte Beiträge handelt, frage ich mich, ob die Sache nicht überhaupt längst verjährt ist!?
--
ursula
von der Anwaltskammer würde ich mir aber nicht zuviel versprechen!
Nach meiner Ansicht hat Karl mit der Entfernung der beanstandeten Diskussionsstränge alles evtl. Notwendige getan. Solange der Anwalt keinen Gerichtsstreit anzettelt, würde ich in dieser Sache nichts mehr unternehmen (alles nur Zeitverschwendung).
Da es sich um archivierte, also schon ziemlich alte Beiträge handelt, frage ich mich, ob die Sache nicht überhaupt längst verjährt ist!?
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ursula
Re: Abmahnung, Telemediengesetz, Meinungsfreiheit und Userschutz
wenn ich mich richtig erinnere , ursula
ist es ein thema, dass im neuen forum des ST diskutiert wurde und noch recht "frisch" , watt verjährung betreffen könnte.
luchsi,
"verunglimpfen" ist als tatbestand eindeutig im § 189 STGB geregelt.
meine anregung gilt für alle:
achtet mit darauf, dass nicht wahllos bildchen abgekupfert und eingesetzt werden, deren copyright nicht beim anbieter ist!
damit schenkt ihr jedem RA, dessen tätigkeit sich auf das "Abmahnen" konzentriert, eine reich gefüllte palette, sich dumm und dämlich zu verdienen!
wenn denn dann das auch noch in den foren diskutiert wird mit nennung des namens...schwupps...hat der gleiche anwalt eine weitere möglichkeit, sich "verunglimpft" zu fühlen.
--
pilli
ist es ein thema, dass im neuen forum des ST diskutiert wurde und noch recht "frisch" , watt verjährung betreffen könnte.
luchsi,
"verunglimpfen" ist als tatbestand eindeutig im § 189 STGB geregelt.
meine anregung gilt für alle:
achtet mit darauf, dass nicht wahllos bildchen abgekupfert und eingesetzt werden, deren copyright nicht beim anbieter ist!
damit schenkt ihr jedem RA, dessen tätigkeit sich auf das "Abmahnen" konzentriert, eine reich gefüllte palette, sich dumm und dämlich zu verdienen!
wenn denn dann das auch noch in den foren diskutiert wird mit nennung des namens...schwupps...hat der gleiche anwalt eine weitere möglichkeit, sich "verunglimpft" zu fühlen.
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pilli
Re: Abmahnung, Telemediengesetz, Meinungsfreiheit und Userschutz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
wenn ich mich richtig erinnere , ursula
ist es ein thema, dass im neuen forum des ST diskutiert wurde und noch recht "frisch" , watt verjährung betreffen könnte.
--
pilli
Schon, pilli, aber bei dieser "frischen" Diskussion ist keine einzige Äußerung gefallen, die juristisch zu beanstanden wäre.
(Man wird doch wohl noch seine Meinung zu öffentlich getätigten Aussagen eines in einer TV-Sendung namentlich vorgestellten Anwaltes sagen dürfen!?)
--
ursula
Re: Abmahnung, Telemediengesetz, Meinungsfreiheit und Userschutz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@dutchweepee,
das gibt eine Sammelklage !!!
--
klaus
das gibt eine Sammelklage !!!
--
klaus
Re: Abmahnung, Telemediengesetz, Meinungsfreiheit und Userschutz
da stimme ich dir zu ursula
aber wenn ich mich weiter und richtig erinnere, hatte es in besagtem thread einen kommentar, der nicht die sache an sich, sondern die person betraf und sowatt k ö n n t e heikel werden, weil nun der entscheidende richter ins böze spiel kommt und da verstehe ich den webmaster gut, besser kein finanzträchtiges risiko einzugehen.
ich habe gestern interessehalber einige foren besucht, die das thema "Abmahnugen" verstärkt zum thema gemacht haben und siehe da; diejenigen, deren kritisch zu sehendes verhalten diskutiert wurde tummelten sich mittenmang und fix waren dann die themen geschlossen; eine bestimmt verständliche entscheidung der jeweiligen webmaster.
--
pilli
aber wenn ich mich weiter und richtig erinnere, hatte es in besagtem thread einen kommentar, der nicht die sache an sich, sondern die person betraf und sowatt k ö n n t e heikel werden, weil nun der entscheidende richter ins böze spiel kommt und da verstehe ich den webmaster gut, besser kein finanzträchtiges risiko einzugehen.
ich habe gestern interessehalber einige foren besucht, die das thema "Abmahnugen" verstärkt zum thema gemacht haben und siehe da; diejenigen, deren kritisch zu sehendes verhalten diskutiert wurde tummelten sich mittenmang und fix waren dann die themen geschlossen; eine bestimmt verständliche entscheidung der jeweiligen webmaster.
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pilli