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Aktuelle Themen Abmahnungswelle rollt über den ST

gutgelaunt
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Re: Abmahnungswelle rollt über den ST
geschrieben von gutgelaunt
als Antwort auf baerliner vom 19.04.2008, 11:16:55
Hallo baerliner,
was ich aus dem Eingangsbeitrag von Karl entnehme,handelt es sich doch wohl eher um Persönlichkeitsrechtsverletzungen.


gutgelaunt
susannchen
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Re: Abmahnungswelle rollt über den ST
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaligesMitglied57 vom 19.04.2008, 09:34:59
@gerald
Schrieb ich irgend etwas anderes?
--
susannchen
Re: Abmahnungswelle rollt über den ST
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf susannchen vom 19.04.2008, 11:58:01
Habe noch was interessantes gefunden im Internet.:

Widerrufsrecht
Schließlich steht Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Diese Frist gilt aber nur dann, wenn man mit der Vertragsbestätigung, mindestens per E-Mail, eine ausführliche Widerrufsbelehrung erhalten hat. Vorher beginnt die Frist nicht zu laufen.

Bekommt man die Belehrung nicht per Post oder E-Mail, gilt das Widerrufsrecht sogar unbegrenzt. Es reicht insbesondere nicht, wenn sich die Belehrung auf der fraglichen Seite befindet. Die Widerrufsfrist beginnt auch dann nicht, wenn die Belehrung inhaltliche Fehler aufweist. Ob das der Fall ist, sollte man gegebenenfalls durch einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale überprüfen lassen.

Häufig wenden die Seitenbetreiber ein, das Widerrufsrecht sei vorzeitig erloschen, da mit der Dienstleistung bereits begonnen wurde. Das ist aber unzutreffend, wenn die Seite lediglich während der häufig eingeräumten „Testzeit“ genutzt wurde. Da der Vertrag erst danach beginnen soll, kann eine vorherige Nutzung nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechtes führen. Aber auch nach der Testzeit bewirkt die Nutzung des Angebotes nicht, dass dies zu einer dauerhaften Bindung führt und man für die gesamte Abo-Laufzeit zahlen muss. Mit dem fristgerechten Widerruf endet der Vertrag und es muss allenfalls die anteilige Abo-Gebühr gezahlt werden, die bis dahin angefallen ist.

Inzwischen tauchen immer häufiger Fälle auf, bei denen die Betroffenen die erste Jahresrate aufgrund von Einschüchterungen gezahlt haben und nun aufgefordert werden, auch die zweite Jahresrate zu zahlen. Schließlich hätten sie durch die erste Zahlung den Vertrag anerkannt. Das ist rechtlich so allerdings nicht haltbar. In solchen Fällen hat man ohne vertragliche Grundlage gezahlt und kann sein Geld grundsätzlich zurückverlangen. Die Zahlung der zweiten Rate kann man aber in jedem Fall verweigern.

Einschüchterung
Rechtlich sieht es für die Seitenbetreiber also schlecht aus. Daher versuchen sie, die Betroffenen durch allerlei Drohungen einzuschüchtern. Viele lassen sich auch tatsächlich davon verunsichern, wenn sie hören, man werde ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt einschalten. Andere befürchten einen Schufa-Eintrag oder das Tätigwerden eines Gerichtsvollziehers. All diese Ängste sind jedoch unbegründet. Inkassounternehmen schicken keine breitschultrigen Männer ins Haus, schon gar nicht bei derart geringen Forderungen.

Ein Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach vorbei, weil jemand behauptet, er habe eine Forderung gegen einen anderen. Ein Gerichtsvollzieher wird nur dann aktiv, wenn ein vollstreckbarer Titel in der Welt ist - das wäre entweder ein gerichtlicher Mahn- beziehungsweise Vollstreckungsbescheid oder aber ein rechtskräftiges Urteil. Und bei der Schufa können nur unbestrittene Forderungen eingetragen werden. Wenn man also der Forderung widerspricht und die Zahlung verweigert, erfolgt nach den Schufa-Regeln kein negativer Eintrag, worüber man sich bei Bedarf auch vergewissern kann [3].

Falls Sie betroffen sind, reagieren Sie einmal auf die Rechnung und ignorieren Sie alle weiteren Schreiben. Die Abzocker wissen sehr genau, auf welch wackligen Beinen ihre Forderung steht. Allerdings werden sie von dieser nicht ablassen, bloß weil man ihnen erklärt, dass man das auch weiß. Der Erfolg dieser Masche basiert einzig darauf, die rechtliche Unerfahrenheit vieler Verbraucher auszunutzen und sie so zur Zahlung zu bewegen.

Ignoriert man alle weiteren Einschüchterungsversuche, verläuft die Angelegenheit in aller Regel im Sande. Tätig werden muss man nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Der kommt nicht vom Anbieter oder einem Inkassounternehmen, sondern von einem deutschen Gericht und wird auf dem Postweg zugestellt. Erhält man einen solchen, hat man zwei Wochen Zeit, um zu widersprechen, wobei man einen Anwalt hinzuziehen sollte. In diesem Falle müsste der Forderungssteller Klage erheben und seine Forderung begründen. Wenn man die hohe Zahl der Betroffenen in die Rechung einbezieht, lohnt es sich schlicht nicht, massenhaft gerichtliche Verfahren mit geringen Erfolgsaussichten anzustrengen. Der Erfolg dieser Projekte basiert lediglich darauf, dass ein gewisser Prozentsatz allein aus Unsicherheit doch zahlt. (uma)

Nachzulesen im Link,da steht der ganze
Artikel über die Internetabzocke drinnen.
--
astrid

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heinzdieter
heinzdieter
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Re: Abmahnungswelle rollt über den ST
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf ehemaligesMitglied57 vom 18.04.2008, 20:17:56

Hallo Gerald,

Deine Entgegnung zu meiner Ausführung

Ich finde Deinen Vorschlag gelinde gesagt hanebüchen, beinhaltet er ja quasi die Forderung nach der Schere im Kopf des Beitragschreibers..

Das meinte ich, denn mit etwas Fingerspitzengefühlt beim Schreiben lassen sich manche Ansatzpunkte vermeiden, die dann in irgend einer Weise zju beanstandungen führen und dem Webmaster kummer bereiten.

Es geht auch anders. Wenn du deinen Satz einmal genau durchliest, dann weißt du genau, was ich meine.
Die deutsche Sprache ist so aussagekräftig in der Wortwahl, dass man seine kritische Meinung äussern kann, auch wenn es sein muss mit Namen-oder Firmennennung, ohne den/ die Betroffenen zu beleidigen, bloßzustellen oder ihm/ihnen etwas zu unterschieben.


--
heinzdieter
schorsch
schorsch
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Re: Abmahnungswelle rollt über den ST
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Karl vom 18.04.2008, 21:36:00
@ Karl: "...Deshalb bin ich dafür, soweit es möglich ist, auf Zuwendungen jeder Art zu verzichten, denn ich möchte nicht abhängig werden und fürchte wie der Teufel das Weihwasser, dass dann jemand eventuell Wohlverhalten verlangen könnte..."

Dem wäre noch beizufügen: Im Falle eines Gerichtsfalles würdest du bestimmt härter bestraft, wenn du ein "bezahlter Webmaster" wärst!

--
schorsch

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