Aktuelle Themen Achtung! Vorsorgevollmacht! Sehr wichtig!
Re: Achtung! Vorsorgevollmacht! Sehr wichtig!
Bei der erstellung der Patientenverfügung ist es sinnvoll, dies mit einem Arzt zu besprechen und diesen ggfls. auch mitunterschreiben zu lassen. Eine zu allgemein formulierte Patientenverfügung könnte u.U. Probleme machen. Darüberhinaus sollte man aber etwa 1 x jährlich mit der eigenen Unterschrift bestätigen, dass die vorliegende Patientenverfügung nach wie vor seine Gültigkeit hat bzw. wenn man zu einer anderen Entscheidung gekommen ist, diese mitanzufügen.
bukamary
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Re: Achtung! Vorsorgevollmacht! Sehr wichtig!
.. einen Teil deiner Ausführungen habe ich schon in einem vorherigen Beitrag geschrieben.
Natürlich, wer sich absolut nicht auskennt, sollte immer einen fachlichen Rat bzw. die fachliche Unterstützung beiziehen.
Ich glaube mal, dass größte Problem ist die Umsetzung.
..ein_lächeln_
Natürlich, wer sich absolut nicht auskennt, sollte immer einen fachlichen Rat bzw. die fachliche Unterstützung beiziehen.
Ich glaube mal, dass größte Problem ist die Umsetzung.
..ein_lächeln_
Re: Achtung! Vorsorgevollmacht! Sehr wichtig!
Die Banken verlangen die Unterschrift unter hauseigene Formulare,
das sollte man beachten. Die normale Vorsorgevollmacht wird von den Banken nicht anerkannt.
das sollte man beachten. Die normale Vorsorgevollmacht wird von den Banken nicht anerkannt.
Re: Achtung! Vorsorgevollmacht! Sehr wichtig!
..stimmt nicht ganz (Gemäß § 167 BGB ist die Vollmacht an keine bestimmte Form gebunden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit verwenden die Banken und Sparkassen aber bestimmte Formulare, die vom Kontoinhaber auszufüllen sind).
Eine Bankvollmacht kann formlos erstellt werden und sollte auf eine bestimmte Person ausgestellt sein.
Eine sogenannte Generalvollmacht gestaltet sich etwas schwierig, weil immer zu jedem Bankgeschäft das Original bzw. eine beglaubigte Abschrift beigelegt werden muss.
Bank-und Postvollmachten sollten stets (zusätzlich) separat vorliegen.
..ein_lächeln_
Aus Gründen der Rechtssicherheit verwenden die Banken und Sparkassen aber bestimmte Formulare, die vom Kontoinhaber auszufüllen sind).
Eine Bankvollmacht kann formlos erstellt werden und sollte auf eine bestimmte Person ausgestellt sein.
Eine sogenannte Generalvollmacht gestaltet sich etwas schwierig, weil immer zu jedem Bankgeschäft das Original bzw. eine beglaubigte Abschrift beigelegt werden muss.
Bank-und Postvollmachten sollten stets (zusätzlich) separat vorliegen.
..ein_lächeln_
Re: Achtung! Vorsorgevollmacht! Sehr wichtig!
Im Prinzip hast Du recht. Die Generalvollmacht bedarf keiner bestimmten Form. In der Praxis ist es aber tatsächlich so, dass nicht nur die Banken dies nicht akzeptieren, sondern auch diverse andere Behörden. Hintergrund ist, dass es bei Generalvollmachten des öfteren zum Mißbrauch dieser kommt. Nicht selten werden z.B. Generalvollmachten von Personen erteilt, obwohl diese nicht mehr einschätzen können, welche Konsequenzen eine derartige Vollmacht hat. Ich kann nur jedem empfehlen die Generalvollmacht über einen Notar zu machen. Dieser ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vollmachtgeber in der Lage ist sein Handeln und daraus resultierende Konsequenzen zu überblicken. Außerdem kann dann davon ausgegangen werden, dass dessen Vorstellungen festgehalten wurde und ihm nicht nur irgendein Formular unter die Nase gehalten und blanko unter- schrieben wurde.
bukamary
bukamary
es geht ja nicht nur darum, wer das erbe hat usw. sondern es sind da sicher einige sachen zum regeln, wo es nicht unbedingt um materielle güter geht, aber trotzdem eine entscheidung braucht, die betonung liegt auf "einer" entscheidung. aber ich verstehe es nur zu gut, mit sowas befasst man sich doch ungern...
Majana,
von welchem behandelnden Arzt?
Wenn ich meine schon vor 8 Jahren verfasst habe, müsste ich sie laufend vom Arzt aktualisieren lassen?
Der Hinweis ist zwar in „Notfällen“ auf den letzten Schritt sinnvoll, ansonsten reicht die eigenhändige Unterschrift mit Datum und Ort.
..ein_lächeln_
Als ich meinen Hausarzt darauf ansprach, bot er mir an, die Patientenverfügung zu unterschreiben. Wie ich ihn verstanden habe, reicht es, dies einmal zu tun, denn wenn später der Extremfall eintreten sollte, dürfte das reichen, man muss ja nicht jedes Jahr eine neue Patientenverfügung ausstellen, das gilt meines Wissens nur für den Fall, dass man etwas ändert.