Aktuelle Themen Anneli

DonRWetter
DonRWetter
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Re: Anneli
geschrieben von DonRWetter
als Antwort auf Gillian vom 20.08.2015, 15:50:34
Die härteste Strafe wird sie im Gefängnis - von den Mitinsassen und als Kindermörder - erwarten.

So viel Dummheit und Menschenverachtung........

Hoffentlich realisieren die beiden überhaupt, was sie getan haben.
Mitglied_b12f0f2
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Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Auch die härteste Strafe kann das junge Geschöpf nicht wieder zum Leben erwecken

oder das Leid der Eltern lindern!
DonRWetter
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Re: Anneli
geschrieben von DonRWetter
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.08.2015, 16:25:04
Natürlich.

Was willst Du damit sagen?

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Juliana
Juliana
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von Juliana
als Antwort auf justus39 vom 19.08.2015, 23:34:41
Es ist erschütternd, dass durch zwei skrupellose Menschen ein so junges Leben ausgelöscht wurde.
Mein Mitgefühl gilt der Familie.

Juliana
Sirona
Sirona
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Re: Anneli
geschrieben von Sirona
als Antwort auf Gillian vom 20.08.2015, 15:50:34
Zitat Gillian:
Was mich -trotz Erschütterung und großem Mitgefühl-
sehr befriedigt: Die beiden wurden trotzdem gefasst und können ihrer hoffentlich harten Strafe nicht entgehen.

In dem u.a. Fall, der allerdings schon 34 Jahre zurückliegt, sieht die „Gerechtigkeit“ anders aus.

Ein Vater kämpft um Gerechtigkeit

Vor 34 Jahren wurde seine Tochter Frederike M. vergewaltigt und bestialisch ermordet. Dem mutmaßlichen Täter konnte damals keine Schuld nachgewiesen werden und wurde rechtskräftig freigesprochen.

Jetzt wurde durch neue DNA-Spuren sichergestellt, dass Ismet H. mit Sicherheit der Täter war.
Zusammen mit weiteren Verdachtsmomenten wie Reifenspuren am Tatort, einem Waldgebiet in der Nähe von Hambühren, und Fasern an Frederikes Oberbekleidung und Unterwäsche, die in vielen Merkmalen mit Textilien in H.s Auto übereinstimmten, dürfte mittlerweile kaum noch ein Zweifel an seiner Täterschaft bestehen. Außerdem hatte der Mann kein Alibi für die Tatzeit.
Mehr unter:
Frederike

Wenn Mord nicht verjährt, wie kann es dann sein, dass der überführte Täter nur durch sein Geständnis erneut verurteilt werden kann? Lücke im Strafrecht? Es darf doch nicht wahr sein, dass ein nach Jahren überführter Täter nicht verurteilt werden kann, nur weil er seinerzeit wegen mangelnder Beweise einen Freispruch bekommen hat.

Sirona
Re: Anneli
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Sirona vom 21.08.2015, 10:31:38
Es darf doch nicht wahr sein, dass ein nach Jahren überführter Täter nicht verurteilt werden kann, nur weil er seinerzeit wegen mangelnder Beweise einen Freispruch bekommen hat. Sirona
Ein Täter darf wegen einer Tat nicht zweimal bestraft werden. Das Verfahren seinerzeit ist rechtsgültig abgeschlossen, ein zweites gibt es nicht. Es sei denn...

Gilt auch umgekehrt, dass ein Unschuldiger eingesperrt wird. Nach dem Stand der Ermittlungen zur Verfahrenszeit rechtsgültig ab- und beschlossen.
Mord & Co allerdings sollten nie verjähren.

Deswegen auch keine Todesstrafe (mehr), Justizirrtümer.

Nur so kriegt man 'Ruhe' in eine Volksgemeinschaft; mit Rechtssicherheit. Das hat mit Empfindungen über Recht und Unrecht nichts zu tun.

Ohne jetzt die Diskussion anheizen zu wollen, befürchte ich für die Zukunft eine Änderung des Miteinanderlebens zu recht ungünstigen Bedingungen.
Da hilft auch keine derbe Bestrafung; eine beabsichtigte abschreckende Wirkung hat in entsprechenden Kreisen keinerlei Eindruck; höchstens den, es noch 'besser' als 'Held' zu machen.

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justus39
justus39
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von justus39
als Antwort auf Sirona vom 21.08.2015, 10:31:38
Der Vater des Opfers hofft ja jetzt, dass es ihm gelingen möge, durch eine Klage auf Erstattung eines Schmerzensgeldes, das Gericht zu veranlassen den Fall neu aufzurollen.
Wegen Schmerzensgeld wurde gegen dem Täter ja noch nicht verhandelt. Um ein Recht auf Schmerzensgeld zu begründen, muss dann vor Gericht der Mord nachgewiesen werden.

Ich wünsche dem Vater viel Glück und einen sehr guten Anwalt.

justus
Sirona
Sirona
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von Sirona
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.08.2015, 10:54:21
Ein Täter darf wegen einer Tat nicht zweimal bestraft werden. Das Verfahren seinerzeit ist rechtsgültig abgeschlossen, ein zweites gibt es nicht. Es sei denn...

Der Täter wurde damals nicht bestraft, er bekam ja einen Freispruch. Du meinst sicher dass es nicht ein 2. Mal eine Gerichtsverhandlung wegen derselben Sache geben darf. Dennoch bin ich etwas schockiert, dass ein überführter Täter weiterhin frei herumlaufen kann. Was er der Opferfamilie angetan hat ist unbeschreiblich. Ich bin gespannt ob der Vater des ermordeten Mädchens Erfolg haben wird. Ihm geht es nicht um Rache sondern um Gerechtigkeit.

Sirona
olga64
olga64
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Re: Anneli
geschrieben von olga64
als Antwort auf justus39 vom 21.08.2015, 11:12:44
De jure ist die SChmerzensgeldforderung verjährt. Der anscheinend recht fähige Anwalt des Klägers macht aber geltend, dass man zu Beginn der juristischen Forderung von der SChuld des Beklagten nicht so viel wusste wie heute mit den neuen Ermittlungsmöglichkeiten, die es damals in dem Umfang nicht gab.
Ich bin auch gespannt, wie dieser Prozess ausgehen wird.
Alles in allem - und immer in solchen Fällen - bleibt natürlich die unabänderliche Tatsache bestehen, dass das ermordete Kind nicht mehr lebendig wird. Hier spielen dann sicherlich viele Facetten eine Rolle: GEnugtuung, ein wenig Rache usw. - aber ob man dadurch wirklich Ruhe finden und endlich abschliessen kann? Olga
justus39
justus39
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Re: Anneli
geschrieben von justus39
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2015, 16:32:26
- aber ob man dadurch wirklich Ruhe finden und endlich abschliessen kann? Olga

Wenn eine meiner Töchter von einem Vergewaltiger brutal ermordet würde, und ich müsste zusehen wie dieser frei herumläuft, und das Gericht hat keine Möglichkeit, ihn zu verurteilen, hätte ich auch keine Ruhe mehr.
Wenn es so unwichtig ist, einen Mörder zu bestrafen, lohnt es sich ja künftig überhaupt nicht mehr, ihn anzuklagen.

justus

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