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Aktuelle Themen Das Leid der Lokführer

nasti
nasti
Mitglied

Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von nasti
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.07.2011, 18:03:03
Zynismus oder nicht,

in meinem Kopf die Gedanke -warum, deshalb üben Menschen Suizid gerade an Schienen ist schon x mal durchgegangen.
Ich persönlich kam ans Ziel mit Zug schon 3 mal mit paar Stunden Verspätung, die andere Reisende waren auch nicht damit begeistert und auch lassen paar zynische Bemerkungen im Zug gelten in Richtung Selbstmörder.....
Es gibt viel mehr Möglichkeiten sich das Leben nehmen und nicht damit die anderen belästigen.
Verantwortlich dafür ist NUR der Selbstmörder, und dem kann man nicht bestrafen......vielleicht eine Kampagne mit bitte an die zukünftige Selbstmörder????

Nasti


beresina
beresina
Mitglied

Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von beresina
naja,
viele haben ihre meinungen dazu geschrieben.
ich bleibe dabei, ich finde es schlimm, dass lokführer, die einen menschen überfahren (mussten) sich an die angehörigen des opfers wenden und schmerzensgeld verlangen.
ich kann mir gut vorstellen, dass diese lokführer ein trauma durchleben und absolut nicht mehr fähig sind, ihren beruf auszuüben. aber dann die hinterbliebenen - meist ja eltern von jugendlichen - zur kasse zu bitten, finde ich mehr als schlimm. in berlin zum beispiel haben etliche lokführer dieses disaster erlebt.dafür schmerzensgeld zu verlangen ist keinem eingefallen.

b.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von olga64
als Antwort auf beresina vom 30.07.2011, 19:09:05
Abgesehen davon, dass sich nicht nur Jugendliche vor einen Zug werfen, sondern auch viele Ältere, stellen Sie sich doch bitte mal die Abwandlung einer solchen Suizid-Art wie folgt vor:
auf der Autobahn plant ein Autofahrer in suizidaler Absicht in ein anderes Fahrzeug reinzufahren, um sein Leben zu beenden. In dem anderen Fahrzeug sitzt ein z.B. Familienvater, der ebenfalls zu Tode kommt. Glauben Sie wirklich,dass die Angehörigen des völlig unbeteiligten anderen Fahrzeugs keine Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche stellen werden?
Olga

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Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 01.08.2011, 17:09:24

auf der Autobahn plant ein Autofahrer in suizidaler Absicht in ein anderes Fahrzeug reinzufahren, um sein Leben zu beenden. In dem anderen Fahrzeug sitzt ein z.B. Familienvater, der ebenfalls zu Tode kommt. Glauben Sie wirklich,dass die Angehörigen des völlig unbeteiligten anderen Fahrzeugs keine Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche stellen werden?
Olga


Betrachten wir dann mal den Selbstmörder als Täter, den unbeteiligten Fahrer als Opfer.
Und übertragen es noch einmal.
Zum Beispiel auf die jugendlichen Komatreter, die einen Menschen töten.
Bekommt dann die Familie des Getöteten auch Entschädigung ?

Oder eine Nummer kleiner.
Mir wird durch strafunmündige Kinder unter 14 etwas zerstört.
Bekomme ich Entschädigung von den Eltern ?

Man kann Forderungen stellen, bekommt sie aber nicht erfüllt.
Wäre ja auch etwas gewöhnungsbedürftig, wenn eine Opferfamilie von einem Angehörigen des Mörders
Geld verlangen könnte. Die Angehörigen eines Mörders haben mit dem Mord nichts zu tun, sind dafür nicht verantwortlich und mangels Erziehungsverpflichtung/Erziehungsberechtigung auch nicht zuständig.
Dann müßte zunächst mal das Recht bei den erziehungsverpflichteten Eltern für Schäden ihrer Kinder an Dritte
neu geregelt werden.

nordstern
olga64
olga64
Mitglied

Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.08.2011, 17:22:17
Ihr argumentativer Wust (sorry!) ist leider weder juristisch noch versicherungstechnisch nachvollziehbar. Olga
Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 01.08.2011, 17:38:34
Das verstehe ich nicht.

Der Lokführer ist doch der "Geschädigte", der Selbstmöder der "Schädiger", dessen unbeteiligte Angehörige an seiner Stelle Forderungen erfüllen sollen.

Hierzu nun das hypothetische Beispiel.
Übertragen auf die Autobahn ist es nun der autofahrende Selbstmörder als "Schädiger" und der angefahrene Autofahrer mitsamt Insassen als "Geschädigte".
Auch hier Forderungen an die unbeteiligten Angehörigen des Selbstmörders sind unberechtigt.

Dem habe ich zwei Beispiele mit Opfer - Täter gegenübergestellt.
Jugendliche Mörder als "Täter" im U-Bahnhof und der getötete 19jährige als "Opfer".
Auch die Eltern des Opfers (entsprechen dann den Insassen des Autos oder den Angehörigen des Lokführers)
bekommen keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ebenso dürften die Eltern der Mörder nicht zahlen müssen.

Und mein persönliches Beispiel.
Nicht mal gegenüber Eltern strafunmündiger Kinder habe ich (Geschädigter) einen Erstattungsanspruch.

Ansprüche gibt es nur gegen Schädiger. Sowohl die Selbstmörder in den Beispielen können nicht belangt werden, weil tot. Und strafunmündige Kinder ebenfalls nicht. Eltern oder Angehörige in allen Fällen dürften nicht belangt werden können, weil sie nicht die Täter waren.

Somit gehen die Geschädigten und ihre Angehörigen/Mitfahrer leer aus.
Ich glaube nicht, daß es dazu Musterfälle gibt.

Mit etwas gutem Willen müßte man diese vier verschiedenen Fälle von Opfern und Tätern doch überblicken.
Soviel Intelligenz besitzen wir beide.

Edit: Oh, schon weg. Na gut, dann morgen.

nordstern

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ehemaligesMitglied67
ehemaligesMitglied67
Mitglied

Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von ehemaligesMitglied67
als Antwort auf olga64 vom 01.08.2011, 17:38:34
hola,

selten es ist, daß ich Ihnen zustimmen kann, aber hier liegt @Olga64 richtig. So ein unsinniges Mischmasch aus Zivil- und Strafrecht ist haarsträubend.

Mit welchem Recht vererbt ein Verbrecher oder Haftpflichtiger sein Vermögen ungeschmälert ohne Abzug der Schulden aus Tat oder Schaden auf Angehörige???? Wieso soll Haftpflichtversichrung von Zahlung frei kommen, weil Hinterbliebene so traurig sind??

Angehörige können ja Erbe ausschlagen oder begrenzen. Dann zahlt man nicht drauf.

carlo
Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaligesMitglied67 vom 01.08.2011, 18:05:25
Na hoffentlich wird da ein Musterprozess geführt.
Damit die Schuld eines Selbstmörders geklärt wird.
Selbstmörder gibt es viele verschiedene und nicht jeder ist
aus Krankheitsgründen für seine Tat verantwortlich.

nordstern
ehemaligesMitglied67
ehemaligesMitglied67
Mitglied

Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von ehemaligesMitglied67
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.08.2011, 18:10:30
hola, es kommt doch nicht aus "Schuld" an, sondern auf zivilansprüche, also schadensersatz. Und den müssen erben aus nachlaß zahlen. Selbsmörder hat einen Lokführer mit Sicherheit geschädigt, wenn er dadurch einen körperlich/seelischen Schaden hat und deshalb nicht mehr so arbeiten kann.

So roh es mag sein: Tod entschuldigt nicht.

carlo
yuna
yuna
Mitglied

Re: Das Leid der Lokführer
geschrieben von yuna
In Anlehnung an Nordsterns (ich glaube 2. Beitrag) und murasakis Antwort (ich sehe das nämlich ähnlich), möchte ich noch ergänzen:

Es wäre schön, würden die Leute nicht nur an sich denken, sondern auch an ihre Mitmenschen. In allem, was sie tun oder nicht tun birgt sich Verantwortung für ihr Handeln oder nicht handeln. Und diese Verantwortung tragen sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Mitmenschen. Auf diesem Planeten kann niemand für sich leben, die Mitmenschen ignorierend, denn würde das jeder tun, gäbe es den lieben langen Tag über nur Zank und Streit, Wut, Hass, Schmerzen, etc.
Jemand der sich selbst umbringt, und dafür ausgerechnet die Schienen wählt, zeigt keine Verantwortung,

Allerdings ist Fakt, dass so ein Lokführer bei so einer Häufung von Fällen eigentlich fest damit rechnen muss, dass ihm so ein suizidgefährdeter Mensch während seiner Arbeitsjahre mal vor den Zug springt.

Entschädigung steht ihm zu, wie ich finde. Aber nicht von der Familie des Toten.
Mein Vorschlag wäre, es gibt einen Pott beim Arbeitgeber in den monatl. eine Risikozulage vom Arbeitgeber eingezahlt wird oder man zahlt sie mntl. an die Lokführer aus.
Falls es das schon gibt, bestens.
Ansonsten könnte man solchen Leuten den Zugang zu Schienen ja weiter erschweren - ich fürchte aber, da kommt der Vorschlag mit der Risikozulage günstiger.


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