Aktuelle Themen Der Fall Emmely

Mitglied_81b4260
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hugo vom 26.02.2009, 10:58:19
Mitgefangen darf heute nicht mehr heißen Mitgehangen.

Kollektivstrafen sind in vielen Bereichen mit Recht gesetzlich verboten.

Das sind die Beherrsch-, Unterdrück- und Mundtotmachmethoden von autoritären Systemen.

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mart1

hafel
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von hafel
als Antwort auf hugo vom 26.02.2009, 10:58:19
@ Hugo: Ein Koch hatte drei Beschäftigte,,,eines abends waren die Tageseinnahme aus der Kasse verschwunden.

Der Koch war Horst Lichter aus den bekannten Kochstudios...... und es waren sogar 4 Angestellte.

Auf dem ersten Blick sah auch ich das als eine weise Entscheidung. Beim zweiten Hinsehen, bin ich mir nicht sicher, ob diese ob diese Pauschal- und Kollektivverurteilung der richtige Weg ist. Aus der Schulzeit kennen wir ja alle, dass die ganze Klasse für einen (der sich für seine Tat nicht meldet) büsen musste. Um das ganze etwas "aufzuspitzen": Die Nazis ließen ein ganzes Dorf abschlachten, weil sie z.B. einen Partisan nicht festmachen konnten. Ich weiß, das Beispiel hakt etwas, aber die Gedankengänge sind auf einer Linie.
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hafel
Mitglied_81b4260
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hugo vom 26.02.2009, 10:58:19
Warum hat der Koch nicht sofort die Polizei gerufen?
Ist es ausgeschlossen, dass er diesen Diebstahl selbst konstruiert hat, um seine Angestellten los zu werden?
Es gibt Kassasysteme, die genau registrieren, wer wann die Kasse geöffnet hat.
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mart1

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rolf †
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.02.2009, 11:15:57
Es gibt auch Überwachungssysteme, aber nicht alles, was es gibt, ist auch überall eingesetzt- Und ist gut so.
Bei "meinem Chinesen" konnte ich auch an die Kasse, es wurde auch nur ein Schlüssel benutzt, da Geld in einer Kellnerbörse, trotzdem klappte es.
Zurück zum Thema:
Strafrecht und Arbeitsrecht sind 2 paar Schuhe, die Beweislast ist nur im Strafrecht eindeutig,
im Arbeitsrecht ist sogar die Verdachtskündigung zulässig.
--
rolf
Mitglied_81b4260
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rolf † vom 26.02.2009, 12:11:03
Strafrecht und Arbeitsrecht sind 2 paar Schuhe, die Beweislast ist nur im Strafrecht eindeutig,
im Arbeitsrecht ist sogar die Verdachtskündigung zulässig.
geschrieben von rolf


So habe ich die rechtliche Lage auch verstanden.

Daran schließe ich aber nochmals folgende Gedanken an:

Wie leicht, kann diese Lage mißbraucht werden... vom Arbeitsgeber angefangen bis zu mißgünstigen, eifersüchtigen, mobbenden, sich irrenden Arbeitskollegen.

Angesichts der Folgen, die diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen habe können, sind sie meiner Meinung nach eine eklatante Mißachtung der Menschenrechte.



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mart1

Die höheren und höchsten Chargen in der Arbeitshierachie sind ja gegenüber dieser Art von Kündigung durch ihre Verträge, die ihnen auf jeden Fall Abfertigungen und Boni gewährleistet, ja gut gesichert.
Aber der kleine Angestellte?
pea
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Fall Emmely empört Thierse: "Barbarisches Urteil"
geschrieben von pea
als Antwort auf pea vom 26.02.2009, 11:10:56
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat auf das Urteils gegen die Supermarkt-Kassiererin "Emmely" mit Entsetzen reagiert. "Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität", sagte Thierse gestern der Berliner Zeitung. Dass eine langjährige Angestellte wegen einer Nichtigkeit in die Arbeitslosigkeit gestoßen werde, verletzte das Gerechtigkeitsempfinden eines jeden halbwegs normalen Menschen zutiefst. "Das Gericht hätte durchaus anders entscheiden können. Es hätte zum Beispiel berücksichtigen können, dass die Frau für ihr Unternehmen 31 Jahre lang Knochenarbeit geleistet hat", sagte Thierse. Dass ein solches Urteil das Vertrauen in die Demokratie zerstöre, könnten auch Richter begreifen.

geschrieben von Berliner Zeitung



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pea

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rolf †
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.02.2009, 12:34:00
Erschwerend kommt für die "kleinen Angestellten" noch hinzu, daß sie nach der Kündigung mit großer Wahrscheinlichkeit bei Hartz IV landen.
Entlassung wegen Diebstahls, Untreue etc. blockiert jede Neueinstellung.
Manager natürlich ausgenommen.
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rolf
simba
simba
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von simba
als Antwort auf rolf † vom 26.02.2009, 12:44:40
Für einen Unternehmer ists ein elendiges Gefühl wenn er bemerkt, dass er bestohlen wurde und nicht weiss wer seiner Angestellten das gemacht hat und wie oft wohl noch sowas passieren wird. Klar ist das ganze Vertrauensverhältnis weg, weil man die Sache nicht aus dem Kopf rausbringt und eben dann jeden verdächtigt. Ich hab absolutes Verständnis für diesen Mann, denn es geht ja auch um seine Existenz.
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simba
susannchen
susannchen
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von susannchen
als Antwort auf simba vom 26.02.2009, 12:57:24
Das mag deine Meinung sein, meine liegt da etwas anders, auf die Lauer legen,beobachten " auf frischer Tat ertappen"!
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susannchen
hafel
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von hafel
als Antwort auf simba vom 26.02.2009, 12:57:24
@ simba: Für einen Unternehmer ists ein elendiges Gefühl wenn er bemerkt, dass er bestohlen wurde

Richtig, ist bestimmt kein tolles Gefühl. ABER wer sagt, dass er von den Angestellten und nicht von Kunden bestohlen wurde???? Ein Verdacht ist für mich kein Entlassungsgrund.
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hafel

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