Aktuelle Themen Der Fall Emmely

simba
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von simba
als Antwort auf susannchen vom 26.02.2009, 13:00:34
Ist nicht so einfach Susannchen.... ich hab mir damals eine Videocamera als Rauchmelder getarnt anbringen lassen,( was ich vom Gesetz her eigentlich gar nicht gedurft hätte) weil mir Geld fehlte. Und dann hab ich mich am Abend hinsetzen können und halbe Nacht die Videobänder angeguckt bis ich draufgekommen bin wer mich bestohlen hat - war sehr nervenzermürbend und zeitraubend, besonders wenn man nebenbei noch arbeiten muss. Und wenn Geld bei der Kalkulation fehlt ists dem Finanzamt egal wo das Geld hingekommen ist, man muss es trotzdem versteuern. Die Leute zu entlassen war sicher der einfachere Weg, sag ich heute.
Hafel, wenn die Kasse geöffnet wird dann gibt sie Geräusche von sich und das Personal wär wohl aufmerksam geworden, wenn da jemand Fremder rumgemacht hätte.
--
simba
rolf †
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf simba vom 26.02.2009, 13:45:12
Ich habe heute mal speziell auf die Pfandbons geachtet, sie liegen in beiden Läden nicht in der Geldkassette.
--
rolf
Mitglied_81b4260
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 26.02.2009, 13:03:24
Ja, für den Unternehmer ist es kein tolles Gefühl bestohlen zu werden, überhöhte oder fingierte Spesenrechnungen zu bekommen, der mitgenommene Kuli, der privat gebrauchte Fotokopierer, die dem Unternehmer gestohlene Zeit für privates E-mail schreiben und interneten, der nicht ganz so gerechtfertigte Krankenstand bzw. blaue Montag.....

Für den Angestellen ist es noch weniger ein tolles Gefühl, arbeitsrechtlich korrekt auf bloßen Verdacht hin (oder auf einen vorgetäuschten Verdacht hin) entlassen werden zu können.

Gibt es nicht so etwas ähnliches wie das Prinzip der Güterabwägung?

Es bestätigt sich nur das Vorurteil, nein es ist eine richtige Beurteilung, die Kleinen werden gehängt, die Großen entkommen der Schlinge und fallen in ein wohlgepolstertes Bett.

Nichts wird verhältnismäßig so stark bestraft wie Eigentumsdelikte!
Arbeitsrechtlich offensichtlich auch reine vermutete oder vorgetäuschte Eigentumsdelikte.

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yankee
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von yankee
als Antwort auf pea vom 26.02.2009, 09:24:49
Was mich stört ist zum einen die Unverhältnismässigkeit zwischen Tat und Folgen (Strafe) und zum anderen die Möglichkeit der Willkür bei richterlichen Entscheidungen.
Wenn der Verdacht auf eine Straftat mit einem Schaden von 1,30 Euro ausreicht um die soziale Existenz eines seit 31 Jahren loyalen Mitarbeiters zu zerstören, dann ist von Verhältnismässigkeit keine Spur mehr. Selbst wenn die Frau 1,30 Euro gestohlen hätte, rechtfertigt dies nicht die Folgen. Diese müssen im übrigen ja dann auch wieder von der Gesellschaft getragen werden. Somit bestraft sich die Gesellschaft durch diese Nichtdifferenzierung selbst. Typischer Fall von Gesellschaftsmasochismus.
Der Arbeitgeber hat 31 Jahre lang an dieser Person verdient und nutzt einen Verdacht zur fristlosen Kündigung. Von sozialer Verantwortung keine Spur.
--
yankee
hafel
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von hafel
als Antwort auf simba vom 26.02.2009, 13:45:12
Simba: Hafel, wenn die Kasse geöffnet wird dann gibt sie Geräusche von sich und das Personal wär wohl aufmerksam geworden, wenn da jemand Fremder rumgemacht hätte.

Du hattest nur von "bestohlen" geschrieben, das könnte auch Ware sein.
--
hafel
yankee
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von yankee
als Antwort auf pea vom 26.02.2009, 09:24:49
Die Problematik gabs natürlich früher auch schon. Hier beschrieben zwischen 1654 und 1719 von Nicolaus Ludwig Esmarch.


Zweierlei Diebe

Wers ganze land beraubt
kann frei und sicher leben.
Wer nur ein haus bestiehlt
muß an dem galgen schweben.

Die grossen Dieb' entgehn.
Die kleinen müssen hangen.
So können gleiche werck'
ungleichen lohn erlangen.

--
yankee

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simba
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von simba
als Antwort auf yankee vom 26.02.2009, 14:00:56
Was den Fall Emmely betrifft, finde ich auch dass es überzogen ist und wahrscheinlich nur ein Vorwand war die langjährige Angestellte zu kündigen.
Beim zweiten Fall bleibe ich bei meiner Meinung - stehlende Angestellte sind für kleinere Unternehmen nicht tragbar und können schnell die Existenz ruinieren. Als Unbeteiligter kann man leicht eine grosse Lippe riskieren aber wenn man selbst betroffen ist, sieht die Sache anders aus.
--
simba
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf yankee vom 26.02.2009, 14:56:21
Klar, trifft schon zu, schon immer offenbar.
Sollte man nicht aber statt das Unrechtmäßige bei den Kleinen nicht mehr ahnden zu wollen, dazu übergehen, auch die Großen zu fangen oder zumindest fangen wollen? Denn nun alle laufen zu lassen, ist wohl auch nicht das Wahre. Ja, ist wohl naiv.
Wie überhaupt jeder Wunsch, eingefahrene Verhältnisse ändern zu wollen. Wird zumindest immer gesagt. Und schon daher bleibt alles beim Alten.
meritaton
yankee
yankee
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von yankee
als Antwort auf simba vom 26.02.2009, 14:57:58
Als selbständiger Unternehmer hatte ich auch Angestellte. Die hab ich aber so bezahlt, daß Diebstähle nicht vorkamen.
Hätte mich trotzdem ein Angestellter bestohlen, hätte ich Ihn zur Rede gestellt. Wäre ich sicher gewesen (Beweis)und derjenige hätte es abgestritten, hätte ich ihn fristlos entlassen.
In vorliegendem Fall handelt es sich aber um den Verdacht eines Betruges.
Ich würde mir als Unternehmer allerdings auch die Frage stellen, wie es möglich ist, daß sich ein Angestellter mit 1,30 Euro "bereichern" kann/muss. Warum hat derjenige das denn nötig ? Meiner Ansicht nach sollte man gerade in so einem Fall der Sache auf den Grund gehen.
Wenn mich jemand um einen ernsthaften Betrag beklaut, dann hat er das getan um sich auf meine Kosten zu bereichern. Bei 1,30 euro kann ich mir das nicht vorstellen.
Manchmal kann man es sich leisten "eine grosse Lippe" zu riskieren, weil man sich seiner Sache aufgrund eigener Erfahrung sicher ist.
Eine Bekannte, die lange Zeit an der Kasse im Supermarkt gearbeitet hat erzählte mir vor kurzem, daß die Kasse bei Übergabe nie auf den Pfennig genau gestimmt hat. Machmal war es etwas mehr und machmal etwas weniger als die Abrechnungsvorgabe.
--
yankee
yankee
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von yankee
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 26.02.2009, 15:11:30
Klar, trifft schon zu, schon immer offenbar.
Sollte man nicht aber statt das Unrechtmäßige bei den Kleinen nicht mehr ahnden zu wollen, dazu übergehen, auch die Großen zu fangen oder zumindest fangen wollen? Denn nun alle laufen zu lassen, ist wohl auch nicht das Wahre. Ja, ist wohl naiv.
Wie überhaupt jeder Wunsch, eingefahrene Verhältnisse ändern zu wollen. Wird zumindest immer gesagt. Und schon daher bleibt alles beim Alten.
meritaton
geschrieben von meritaton



Ich glaube der Unterschied zwischen den "Grossen" und "Kleinen" liegt daran, daß die "Kleinen" dem jeweiligen System dienen und das jeweilige System den "Grossen". Deshalb sind die Folgen für die "Grossen" nicht dieselben wie für die "Kleinen". Selbst wenn die "Grossen" überführt und verurteilt werden, kommen die aus dem Gefängnis und machen da weiter wo sie aufgehört haben oder bekommen aufgrund eines Deals mit der Justiz eine Bewährungsstrafe oder nur Geldstrafe. Es wird in unserem Rechtssystem mit zweierlei Mass gemessen. Und wer macht und beinflusst diese Gesetze ? Na die "Grossen".
--
yankee

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