Aktuelle Themen Der Fall Emmely

gila
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von gila
als Antwort auf hafel vom 26.02.2009, 19:34:21
Es ist einfach lächerlich,
einer Frau zu kümdigen, wegen 1,30 Euro.
Wer kümdigt diesen Kriminiellen, die unsere Wirtschaft in den Sand gesetzt haben?
Niemand. Die bekommen noch Entschädigung. Sory - Aber irgendwo hörts doch auf!!
--
gila
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von gila
als Antwort auf hafel vom 26.02.2009, 19:34:21
Es ist einfach lächerlich,
einer Frau zu kümdigen, wegen 1,30 Euro.
Wer kümdigt diesen Kriminiellen, die unsere Wirtschaft in den Sand gesetzt haben?
Niemand. Die bekommen noch Entschädigung. Sory - Aber irgendwo hörts doch auf!!
--
gila
darklady
darklady
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von darklady
als Antwort auf pea vom 26.02.2009, 09:24:49

Wer klaut fliegt raus....und das ist auch richtig so!
Ich verstehe die Aufregung nicht.Bringt man eigentlich schon kleinen Kindern bei, dass klauen nicht okay ist.
darklady

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wikinger
wikinger
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von wikinger
als Antwort auf darklady vom 27.02.2009, 00:42:51
Ich bin der Meinung eine Abmahnung wäre fällig gewesen
--
wikinger
susannchen
susannchen
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von susannchen
als Antwort auf darklady vom 27.02.2009, 00:42:51
Woher hast du das Wissen dass Emmely geklaut hat?
--
susannchen
ursula_j
ursula_j
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ursula_j
als Antwort auf susannchen vom 27.02.2009, 07:19:56
Hier noch mal zum nachlesen
http://www.welt.de/wirtschaft/article3281187/Jetzt-spricht-die-gekuendigte-Kassiererin-Emmely.html
--
ursula_j

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rolf †
rolf †
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf darklady vom 27.02.2009, 00:42:51
Wer klaut fliegt, ist richtig.
Aber nicht, wenn nur behauptet wird, sie habe geklaut.
Auch eine Abmahnung ist da nicht richtig, nach der 2., spätestens nach der 3. fliegt sie dann trotzdem ohne Beweis für einen Diebstahl.
--
rolf
susannchen
susannchen
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ursula_j vom 27.02.2009, 09:04:06
Sie soll zwei Pfandbons für 82 und 48 Cent unterschlagen haben, indem sie damit bei einem Einkauf im Kaiser’s-Markt bezahlte.
geschrieben von welt.de

Emmely gibt nicht auf. „Ja, klar, ich hab’ das angefangen, und das beende ich jetzt auch.“ Sie sieht sich zu Unrecht hart bestraft. „Ich werde nicht zugeben, was ich nicht getan habe“, sagt die gelernte Verkäuferin.
geschrieben von Welt.de

Als Emmely an diesem Tag an die Kasse trat mit ein paar Lebensmitteln für sich selbst, „da waren an der Kasse plötzlich zwei Leute dabei, die der Marktleiter sehr wohl zur Party eingeladen hatte“, berichtet die 50-Jährige. In dieser Situation soll sie die beiden strittigen Pfandbons, die zuvor laut Kaiser’s ein Kunde im Markt verloren hatte und die laut Arbeitsanweisung im Marktbüro hinterlegt waren, eingelöst haben.
geschrieben von Welt.de


Ich kenne den Artikel und bin wohl des lesens mächtig.

Nirgends aber kann ich lesen dass Emmely geklaut hat!
--
susannchen
baerliner
baerliner
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von baerliner
als Antwort auf susannchen vom 27.02.2009, 09:13:35
Susannchen,

mach doch keine Wortklauberei, wenn juristische Laien zwischen Untreue und Diebstahl nicht unterscheiden.

@all
Und was die Auslegungsmöglichkeiten eines Richters anbelangt: die sind geringer, als die eines Polizisten im Streifendienst. Ein Richter muss sich an das Gesetz halten, auch wenn die Folgen für den Betroffenen dem "gesunden Menschenverstand/REchtsempfinden" widersprechen.

Was weitere Rechtsmittel anbelangt, so ist die Revision meines Wissens bereits nicht zugelassen worden und es kann lediglich dagegen Beschwerde eingelegt werden.
--
baerliner
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf baerliner vom 27.02.2009, 09:27:36

...
Was weitere Rechtsmittel anbelangt, so ist die Revision meines Wissens bereits nicht zugelassen worden und es kann lediglich dagegen Beschwerde eingelegt werden.
--
baerliner

Durch die Nichtzulassung der Revision ist der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht und evtl. EU-Gerichtshof für Menschenrechte frei.

--
rolf

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