Aktuelle Themen Der Fall Emmely
Es ist einfach lächerlich,
einer Frau zu kümdigen, wegen 1,30 Euro.
Wer kümdigt diesen Kriminiellen, die unsere Wirtschaft in den Sand gesetzt haben?
Niemand. Die bekommen noch Entschädigung. Sory - Aber irgendwo hörts doch auf!!
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gila
einer Frau zu kümdigen, wegen 1,30 Euro.
Wer kümdigt diesen Kriminiellen, die unsere Wirtschaft in den Sand gesetzt haben?
Niemand. Die bekommen noch Entschädigung. Sory - Aber irgendwo hörts doch auf!!
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gila
Es ist einfach lächerlich,
einer Frau zu kümdigen, wegen 1,30 Euro.
Wer kümdigt diesen Kriminiellen, die unsere Wirtschaft in den Sand gesetzt haben?
Niemand. Die bekommen noch Entschädigung. Sory - Aber irgendwo hörts doch auf!!
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gila
einer Frau zu kümdigen, wegen 1,30 Euro.
Wer kümdigt diesen Kriminiellen, die unsere Wirtschaft in den Sand gesetzt haben?
Niemand. Die bekommen noch Entschädigung. Sory - Aber irgendwo hörts doch auf!!
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gila
Wer klaut fliegt raus....und das ist auch richtig so!
Ich verstehe die Aufregung nicht.Bringt man eigentlich schon kleinen Kindern bei, dass klauen nicht okay ist.
darklady
Ich bin der Meinung eine Abmahnung wäre fällig gewesen
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wikinger
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wikinger
Woher hast du das Wissen dass Emmely geklaut hat?
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susannchen
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susannchen
Hier noch mal zum nachlesen
http://www.welt.de/wirtschaft/article3281187/Jetzt-spricht-die-gekuendigte-Kassiererin-Emmely.html
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ursula_j
http://www.welt.de/wirtschaft/article3281187/Jetzt-spricht-die-gekuendigte-Kassiererin-Emmely.html
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ursula_j
Wer klaut fliegt, ist richtig.
Aber nicht, wenn nur behauptet wird, sie habe geklaut.
Auch eine Abmahnung ist da nicht richtig, nach der 2., spätestens nach der 3. fliegt sie dann trotzdem ohne Beweis für einen Diebstahl.
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rolf
Aber nicht, wenn nur behauptet wird, sie habe geklaut.
Auch eine Abmahnung ist da nicht richtig, nach der 2., spätestens nach der 3. fliegt sie dann trotzdem ohne Beweis für einen Diebstahl.
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rolf
Sie soll zwei Pfandbons für 82 und 48 Cent unterschlagen haben, indem sie damit bei einem Einkauf im Kaiser’s-Markt bezahlte.
Emmely gibt nicht auf. „Ja, klar, ich hab’ das angefangen, und das beende ich jetzt auch.“ Sie sieht sich zu Unrecht hart bestraft. „Ich werde nicht zugeben, was ich nicht getan habe“, sagt die gelernte Verkäuferin.
Als Emmely an diesem Tag an die Kasse trat mit ein paar Lebensmitteln für sich selbst, „da waren an der Kasse plötzlich zwei Leute dabei, die der Marktleiter sehr wohl zur Party eingeladen hatte“, berichtet die 50-Jährige. In dieser Situation soll sie die beiden strittigen Pfandbons, die zuvor laut Kaiser’s ein Kunde im Markt verloren hatte und die laut Arbeitsanweisung im Marktbüro hinterlegt waren, eingelöst haben.
Ich kenne den Artikel und bin wohl des lesens mächtig.
Nirgends aber kann ich lesen dass Emmely geklaut hat!
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susannchen
Susannchen,
mach doch keine Wortklauberei, wenn juristische Laien zwischen Untreue und Diebstahl nicht unterscheiden.
@all
Und was die Auslegungsmöglichkeiten eines Richters anbelangt: die sind geringer, als die eines Polizisten im Streifendienst. Ein Richter muss sich an das Gesetz halten, auch wenn die Folgen für den Betroffenen dem "gesunden Menschenverstand/REchtsempfinden" widersprechen.
Was weitere Rechtsmittel anbelangt, so ist die Revision meines Wissens bereits nicht zugelassen worden und es kann lediglich dagegen Beschwerde eingelegt werden.
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baerliner
mach doch keine Wortklauberei, wenn juristische Laien zwischen Untreue und Diebstahl nicht unterscheiden.
@all
Und was die Auslegungsmöglichkeiten eines Richters anbelangt: die sind geringer, als die eines Polizisten im Streifendienst. Ein Richter muss sich an das Gesetz halten, auch wenn die Folgen für den Betroffenen dem "gesunden Menschenverstand/REchtsempfinden" widersprechen.
Was weitere Rechtsmittel anbelangt, so ist die Revision meines Wissens bereits nicht zugelassen worden und es kann lediglich dagegen Beschwerde eingelegt werden.
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baerliner
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Was weitere Rechtsmittel anbelangt, so ist die Revision meines Wissens bereits nicht zugelassen worden und es kann lediglich dagegen Beschwerde eingelegt werden.
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baerliner
Durch die Nichtzulassung der Revision ist der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht und evtl. EU-Gerichtshof für Menschenrechte frei.
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rolf