Aktuelle Themen Der Fall Emmely

ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf rolf † vom 27.02.2009, 09:06:34
Warum wird das "Problem" hier so vehement an diesem Fall aufgehängt? Wegen der 1,30 Euro?
Wo fängt die Unehrlichkeit an?
Bei 1 Cent, so er mir nicht gehört! So einfach ist das. Daher kommt es bei der Rechtsprechung mit Fug und Recht nicht auf die Höhe des Betrages an. Denn, wer einen Cent klaut, unterschlägt oder veruntreut, hat ein etwas gebrochenes Verhältnis zu fremdem Eigentum. Das wird hier immer wieder übersehen. Und wer in einem BEGRÜNDETEN Verdacht dieser Taten steht, kann bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht anders behandelt werden als der durch Vollbeweis überführte.
Und einem Arbeitgeber ist die weitere Zusammenarbeit mit einem solchen Angestellten schlicht nicht zuzumuten. Weil er nicht jeden lückenlos überwachen kann und -man denke an Lidl!- darf! Eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, wo er möglicherweise weniger Schaden anrichten kann, geht auch in der Regel nicht , da ÄnderungsKÜNDIGUNG! Mit den gleichen Problemen wie bei einer normalen Kündigung.
Damit müsste der Arbeitgeber möglicherweise sehenden Auges einen Angestellten, der aufgrund seiner Stellung Zugriff auf Firmengelder hat, solange dort belassen, bis er ihn endlich unmittelbar beim Griff in die "Kasse" ertappt.
Leute, das Arbeitsrecht wägt ganz besonders bei uns eh schon lieber zugunsten des Arbeitnehmers. Wenn es denn bei dem Konstrukt der Verdachtskündigung auch einmal die Arbeitgeberinteressen berücksichtigt, dann ist dies schon gut durchdacht.
Und unbeanstandete Praxis bis zum von unverantwortlichen Populisten wie Thierse aufgeschaukelten Fall Emmely.
Selbst wenn diese Frau Opfer einer Intrige wäre, würde das doch nicht bedeuten, dass das System falsch ist.
Wie schon gesagt. Der Verdacht ist schlüssig zu begründen. So einfach geht auch eine solche Kündigung nicht durch. Und wer manipuliert, manipuliert auch Beweise.
Davor ist kein Gericht der Welt sicher.

--
meritaton
pea
pea
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von pea
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 11:29:59
bis zum von unverantwortlichen Populisten wie Thierse aufgeschaukelten Fall Emmely
geschrieben von meritaton




Naja, der hat schon wieder die Segel gestrichen *leider*


Thierse bedauert seine Urteilsschelte



--
pea
yankee
yankee
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von yankee
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 11:29:59
Hurra, es lebe das System ! Scheiss was auf den Menschen der dem System zum Opfer fällt !!!!
Es ist die Unverhältnismässigkeit zwischen dem Verdacht auf eine Tat und den brutalen Konsequenzen für den Betroffenen.
Ein System welches eine solche Ungerechtigkeit unterstützt, taugt nichts. Ende der Durchsage !
--
yankee

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baerliner
baerliner
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von baerliner
als Antwort auf rolf † vom 27.02.2009, 09:51:07
[
Durch die Nichtzulassung der Revision ist der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht und evtl. EU-Gerichtshof für Menschenrechte frei.

--
rolf
geschrieben von rolf


Und du meinst, diese beiden Gerichte werden sich wegen Allgemeininteresses mit dem Fall beschäftigen?

Die Klägerin gebiert sich für mich wie Michael Kohlhaas - wahrscheinlich hat sie ihre Gewerkschaft auch dazu ermuntert. Jetzt steht sie im Medienfeuer und wird vermutlich schwer einen neuen Arbeitsplatz finden.

--
baerliner
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf baerliner vom 27.02.2009, 11:48:15
Mit der Entlassung wegen Veruntreuung war der Berufsweg für die Verkäuferin zu Ende.
Ihr blieb nur der Weg zu den Gerichten.
--
rolf
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rolf † vom 27.02.2009, 09:51:07
Das ist sehr gut, rolf! Wird nicht heuer in Deutschland das GG gefeiert?


Mit dieser Art von Verdachtskündigung, die wie gesagt keineswegs überall in Europa so selbstverständlich wie in Deutschland erscheint, hat der Arbeitgeber ein wirkungsvolles Instrument zur Hand teure oder sonst unliebsame, aufmückerische Mitarbeiter loszuwerden und Kündigungsschutz bzw. -fristen etc. dabei auch noch zu umgehen.


Ist doch klar, dass es einen gr. Markt für Seminare gibt, die über die besten Arten sich von Mitarbeitern kostengünstig zu "trennen" gibt. Diese seltsame Konstruktion "Verdachtskündigung" gehört dabei zu den einfachsten und schnellsten Methoden.
Ich las allerdings, dass eine 33,33 prozentige Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitarbeiter einen Geldschrank ausgeräumt hätte, nun doch zu wenig sei. Deshalb wird natürlich auch über die Fehler referiert, die bei "Verdachtskündigungen" gemacht werden können.

--
mart1

In der Süddeutschen Zeitung gibt es vom Juristen W.Prantel, dessen Beurteilungen ich sehr schätze, einen Artikel zu diesem Thema überschrieben mit dem Titel "Justiz und kleine Leute". Helmut Kramer, ein früherer Richter am Oberlandesgericht, hat solche Fälle in einem Beitrag für das soeben erschienene "Schwarzbuch Deutschland", Untertitel: "Das Handbuch der vermissten Informationen", zusammengetragen.


PS:

1.Vielleicht würde, wenn der in meinen Augen überzogene Kündigungsschutz in Deutschland etwas gelockert wäre, nicht mit diesem Argument, das Vertrauen zum Arbeitsnehmer sei erschüttert, gearbeitet werden müssen.

2.Gab es da nicht diesen Fall, wie ein "Vertragspartner" es gemanagt hat, die Gewerkschaften in Betrieben zu unterminieren?

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ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.02.2009, 12:05:55
"Grauer Markt für Seminare wie man unliebsame Mitarbeiter los wird."

Hm, warum gibt es den denn? Weil Arbeitgeber Geld zum Rausschmeißen haben? Oder weil ein Bedarf da ist? Weil man im realen Leben einen "unliebsamen" (was auch immer man darunter packen mag) Mitarbeiter schwerer los wird als Krätze? Weil der in der Tat überzogene Kündigungsschutz die Interessen des Arbeitgebers und seine Handlungsfähigkeit in der Regel völlig außer acht lässt?
Mein Gott, was für ein Geschrei!
Wer schreit z. B., wenn bei betriebsbedingten Kündigungen nicht der Unfähigste, Faulste und Illoyalste entlassen werden darf, sondern derjenige, der vielleicht topp ist, aber die Auswahlkriterien nicht erfüllt? Zum Nachteil des Unternehmens! Nur mal so eine Frage.
Da stellt sich kein Thierse hin mit seiner von keiner Fachkenntnis belasteten Richterschelte und tritt den Grundsatz der Gewaltenteilung mit Füßen.

Aber das passt nicht in das Bild vom edlen kleinen und verfolgten Mann, das besonders von der Linken mit Inbrunst gehegt und gepflegt wird.



--
meritaton
rolf †
rolf †
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 12:47:10
Die Manager, Geschäftsführer, Personalchefs etc., die diese Seminare besuchen, zahlen das kaum aus ihrer Tasche.
Wenn einem Betriebsrat gedroht wird, dein Kündigungsschutz nützt dir garnichts, ich krieg dich raus, koste es, was es wolle, sagt das doch einiges über die Denke der Führungskräfte.
--
rolf
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf rolf † vom 27.02.2009, 12:55:29
Nein, aber die Firma, also der Arbeitgeber.
Natürlich ist die -VERBOTENE- Bedrohung eines Betriebsrates NICHT die feine englische Art, aber wird die auf Seiten der Arbeitnehmer immer eingehalten?

Man sollte die Diskussion vielleicht mal weg vom großen Arbeitgeber -ein herrliches Feindbild- auf den kleinen lenken und die Szenarien dort durchspielen.
Vielleicht könnte den ein oder anderen der Entrüsteten doch auch hier ein wenig mitleidige Empörung packen!?
Wie schon gesagt neigt sich die Waagschale bei der Interessenabwägung gerade im Arbeitsrecht in der Regel zugunsten des Arbeitnehmers.

--
meritaton
rolf †
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 13:30:38
Es geht hier aber um einen der großen.
Wenn du über die kleinen diskutieren willst, mach das doch in einem Extra-Thema. Über mangelnde Beteiligung wirst du dich bestimmt nicht beklagen müssen.
--
rolf

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