Aktuelle Themen Der Fall Emmely

ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf rolf † vom 27.02.2009, 13:46:27
Warum sollte ich? Gibt es seit neuestem ein Parallelarbeitsrecht für große Arbeitgeber? Das wäre mir neu. Möglich ist alles, es ist ja das Zeitalter der Parallelwelten
Sollte ich da etwas übersehen haben, werde ich selbstredend pflichtgemäß ein neues Thema aufmachen
Ansonsten habe ich gelernt, dass es nirgendwo zweierlei Maß geben darf!
Übrigens, ab welcher Betriebsgröße ist das Parallelrecht denn anzuwenden?
--
meritaton
rolf †
rolf †
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 13:57:11
...
Man sollte die Diskussion vielleicht mal weg vom großen Arbeitgeber -ein herrliches Feindbild- auf den kleinen lenken und die Szenarien dort durchspielen....--
meritaton
geschrieben von meritaton


Du wolltest doch von den großen zu den kleinen, also kannst du auch die Grenze ziehen.
--
rolf

Edit 14:10
Es gibt zwar kein Parallelrecht, aber die Bedingungen sind doch in den großen Betrieben anders, als im kleinen Betrieb, wo der Chef 0 Inhaber noch jeden Mitarbeiter kennt und mit ihm direkt spricht.
pea
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von pea
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 13:57:11

Übrigens, ab welcher Betriebsgröße ist das Parallelrecht denn anzuwenden?
geschrieben von meritaton



Das BetrVG differenziert ja durchaus inzwischen den kleinen Einzelunternehmern (Tante Emma & Co.)
und einem Großkonzern wie Kaisers-Tengelmann!


Ich denke wichtig ist bei dem Fall auch,
daß das Vorgehen und das Urteil
natürlich abschreckend wirkt auf all die kleinen Mitarbeiter
- oft haben sie ja nur noch Mini-Jobs und keine Vollzeit-Stelle wie Emmely -
die bei den Discountern die billigen Preise sichern
von denen auch gutsituierte Rentner gern profitieren.



Wenn 'Emmely' online ist, wäre sie bestimmt eine Bereicherung für den ST!

T.J. hat uns ja auch gefunden...


Also, Emmely, melde Dich!

Im richtigen Alter bist Du ja auch... *rofl*



--
pea

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ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf rolf † vom 27.02.2009, 14:06:55
...
Man sollte die Diskussion vielleicht mal weg vom großen Arbeitgeber -ein herrliches Feindbild- auf den kleinen lenken und die Szenarien dort durchspielen....--
meritaton
geschrieben von rolf


Du wolltest doch von den großen zu den kleinen, also kannst du auch die Grenze ziehen.
--
rolf

Edit 14:10
Es gibt zwar kein Parallelrecht, aber die Bedingungen sind doch in den großen Betrieben anders, als im kleinen Betrieb, wo der Chef 0 Inhaber noch jeden Mitarbeiter kennt und mit ihm direkt spricht.
geschrieben von meritaton


--
Schön für Dein Vertrauen. Allerdings, wäre eine solche Grenzziehung nicht die Sache des Gesetzgebers, wenn man denn das Recht je nach Betriebsgröße unterteilen könnte? Wenn ich das täte, wäre das doch sehr totalitärNa ja, an den Gedanken könnte ich mich gewöhnen
Dennoch wäre das zweierlei Maß, da beißt keine Maus nen Faden ab
Oder etwa nicht? Darf also ein Arbeitnehmer je nach Betrieb unehrlicher sein als der Kollege anderswo? Weil man ihm es akribisch beweisen muss. Wobei den Kollegen anderswo die Keule der Verdachtskündigung unmittelbar trifft? Und der sich deshalb mehr zusammenreißen muss? Hey, das sind aber keine gerechten Ideen.

meritaton
yankee
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von yankee
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 13:30:38
@meritaton

Es geht doch gar nicht um Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Grosse oder Kleine.
Es geht doch hier um ein Arbeitsrecht, welches erlaubt, daß ein begründeter Verdacht auf ein Vergehen ausreicht um eine Existenz zu ruinieren.
Wenn du glaubst, daß dein Kind dir 1,30 Euro aus deinem Geldbeutel geklaut hat ohne das du das genau weisst ---- hackst du ihm deshalb die Hand ab ?
Wir diskutieren doch hier über die Unverhältnismässigkeit von einem Verdacht und seinen Folgen.
Keiner behauptet, daß mit zweierlei Mass gemessen werden soll oder Arbeitgeber schlecht seien oder Diebe nicht bestraft werden sollen.
--
yankee
rolf †
rolf †
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 14:37:06
Stimmt, die Ideen sind ungerecht, stammen aber von dir, nicht von mir.
--
rolf

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pea
pea
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von pea
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 14:37:06
Keine Verdachtskündigung für niemand...

denn das öffnet der Willkür Tür und Tor!



--
pea
ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf yankee vom 27.02.2009, 14:38:24
Ich fürchte, wir drehen uns im Kreis.
Natürlich geht es um das UNTEILBARE Arbeitsrecht, habe ICH das irgendwo bestritten? Ich habe lediglich Beispiele dafür angeführt, dass das Instrument der Verdachtskündigung notwendig ist. Weil der aktuelle Fall diese Sicht nicht so ganz eröffnet. Weil man ihn emotional aufladen kann, was ja auch geschehen ist. Von interessierter Seite.
Natürlich hacke ich meinem Kind niemals die Hand ab, auch nicht, wenn ich es zweifelsfrei überführt habe.
Allerdings würde ich es in Zukunft, auch beim bloßen Verdacht, misstrauischer beäugen. Und wenn es sich um ein fremdes Kind handelte, ließe ich es einfach nicht mehr in mein Haus.


--
meritaton
ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf pea vom 27.02.2009, 14:21:40
Natürlich differenziert es, bei Sachverhalten, die auf diesen Kriterien der unterschiedlichen Betriebsgröße beruhen. Allerdings bestimmt nicht bei den Kündigungsmöglichkeiten bzw. -arten aufgrund Fehlverhaltens.
--
meritaton
yankee
yankee
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von yankee
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 14:58:42
Ich fürchte, wir drehen uns im Kreis.
Natürlich geht es um das UNTEILBARE Arbeitsrecht, habe ICH das irgendwo bestritten? Ich habe lediglich Beispiele dafür angeführt, dass das Instrument der Verdachtskündigung notwendig ist. Weil der aktuelle Fall diese Sicht nicht so ganz eröffnet. Weil man ihn emotional aufladen kann, was ja auch geschehen ist. Von interessierter Seite.
Natürlich hacke ich meinem Kind niemals die Hand ab, auch nicht, wenn ich es zweifelsfrei überführt habe.
Allerdings würde ich es in Zukunft, auch beim bloßen Verdacht, misstrauischer beäugen. Und wenn es sich um ein fremdes Kind handelte, ließe ich es einfach nicht mehr in mein Haus.


--
meritaton
geschrieben von meritaton


Ich habe nirgendwo behauptet das du etwas bestritten hast. Deine emotionale Aufladung besteht darin, daß du die Diskussion als Angriff auf die Arbeitgeber siehst und glaubst diese Seite nun verteidigen zu müssen, jedenfalls argumentierst du so. Deshalb mein Hinweis auf das Arbeitsrecht, welches m.E. nicht gerecht ist. Wenn ein Arbeitnehmer den Verdacht hat daß sein Arbeitgeber ihn betrügt, reicht der Verdacht umgekehrt nicht aus um ein Gericht dazu zu bewegen den Arbeitgeber zu irgendwas zu verurteilen, obwohl das Vertrauensverhältnis dann ja auch zerstört ist. Diese Ungleichheit in der Gesetzgebung bemängele ich.
Wie du ja selbst zugibst, würdest du dich gegenüber deinem Kind nicht so drastisch verhalten wenn du einen Verdacht hättest. In vorliegendem Fall billigst du das Prinzip der Vorgehensweise.
--
yankee

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