Aktuelle Themen Der Fall Emmely

pea
pea
Mitglied

Der Fall Emmely
geschrieben von pea
Eine Berliner Kassiererin hat 1,30 Euro veruntreut und deshalb ihren Job verloren. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung für rechtens. Ist es das auch?

(Fortsetzung unten im Link)


70 Prozent der BILD.de-Leser finden die Kündigung unfair


„Man darf nicht im Kleinen und im Großen bescheißen. Man darf nicht bescheißen! “

geschrieben von Bild 'Kommentator' Wagner



Was denkt ihr darüber?

Immerhin war die Frau dort über 30 Jahre beschäftigt und aktive Gewerkschafterin...


--
pea
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf pea vom 26.02.2009, 09:24:49
Wenn der Diebstahl bewiesen ist, ist die Kündigung korrekt.
Gerade bei Angestellten, die im Kassenbereich arbeiten, ist Vertrauen die Basis des Arbeitsverhältnisses.

Was mich wirklich aufregt, ist die Verdachtskündigung, die auch nach gängiger Rechtsprechung möglich ist.
Da genügt der Verdacht, ohne Beweise, um wg. zerstörter Vertrauensbasis rechtswirksam fristlos zu kündigen.
Also ein bequemer Weg, unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.
--
rolf
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Die wahren Verbrecher sitzen in den Chefetagen!
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf pea vom 26.02.2009, 09:24:49
DAS ist mal ein gutes Beispiel, welches die wahren Verhältnisse unseres "Rechtsstaates" wiederspiegelt! Da verschleudern betrügerische Banken Milliarden, um dann noch die Hand in die Tasche des Steuerzahlers zu stecken. Großmütig verzichten einige dieser Verbrecher im Armani-Anzug auf ihre riesigen Pramien - und das noch nichtmal alle!

Und dann kommt da ein Krämerladen vor Gericht um eine unbequeme Gewerkschafterin loszuwerden und bekommt auch noch recht, wegen einer (vermuteten!) handvoll Dollar. Die Kassierer in den Banken sitzen in den Chefetagen und dürfen weiter straffrei ihre Taschen füllen. Jeder weiß, daß das Verbrecher sind, aber kein Gericht wird tätig, kein Staatsanwalt erhebt Anklage.

Ja - die Zeiten von Sacco und Vanzetti sind vorbei. Auf den elektrischen Stuhl kommt man im "Rechtsstaat" nicht mehr. Recht gesprochen wird deshalb noch lange nicht und der Pöbel demonstriert schon lange keine Solidarität mehr: armes Deutschland.

Anzeige

Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rolf † vom 26.02.2009, 10:13:17
Rolf, du hast den Finger auf den entscheidenden Punkt gelegt. Sollte in diesem Bereich des Rechts nicht auch die Unschuldvermutung so wie eben im Strafrecht gelten?

Müßte nicht auch hier erst gerichtlich bewiesen werden müssen, dass ein Betrug vorliegt und nicht die bloße Vermutung genügen?

Mir scheint hier durch die bisherige Praxis und die geltenden Gesetze eine schwere Verletzung der Menschenrechte vorzuliegen.



--
mart1
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von schorsch
als Antwort auf pea vom 26.02.2009, 09:24:49
Merke: Die Kleinen hängt man, den Grossen gibt man Boni fürs Bescheissen!

--
schorsch
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.02.2009, 10:30:49
Sollte in diesem Bereich des Rechts nicht auch die Unschuldvermutung so wie eben im Strafrecht gelten?


Nicht sollte, es muss die Unschuldsvermutung gelten.
Ich hoffe die Frau legt Rechtsmittel ein!
--
susannchen

Anzeige

Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf susannchen vom 26.02.2009, 10:47:55
Nein, wenn das stimmt, was ich vor ca. 3 Wochen im Fernsehen sah bzw. wenn ich diesen Bericht richtig verstanden habe.!!!!
--
mart1
hugo
hugo
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von hugo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.02.2009, 10:30:49
dazu sah ich eine interessante Wortmeldung bei einer Talkrunde,,,ungefähr so:

Ein Koch hatte drei Beschäftigte,,,eines abends waren die Tageseinnahme aus der Kasse verschwunden.

Der Koch gab diesen Leuten einige Tage Bedenkzeit das der Schuldige sich melden sollte um das Geld zurückzugeben und eine Abmahnung zu empfangen,,,

Nix passierte,,keiner meldete sich,

das Vertrauensverhältnis war gestört, der Chef hat alle drei entlassen,,,ich konnte das nachempfinden,,aber nach Strafrecht und der Forderung die Schuld zu beweisen hätte der Koch die Leute nicht kündigen dürfen, oder sich andere Gründe ausdenken müssen.

ist schon ziemlich kompliziert immer das rechte Maß zu finden, zumal da persönliche Befindlichkeiten und Emotionen eine große Rolle spielen,,


--
hugo
hafel
hafel
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von hafel
als Antwort auf rolf † vom 26.02.2009, 10:13:17
Ich sehe das genau so.
Bei Diebstahl ist die Kündigung absolut korrekt und spielt es auch keine Rolle in welchem Umfang der Tatbestand war. Das ist nun mal so. Diebstahl ist Diebstahl.
Was mich ebenso aufregt ist der Verdacht. Hier ist die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt.... "im Zweifel für den Angeklagten". So ein Verdacht läßt sich immer durch neidische Kollegen oder durch den Arbeitgeber selber inszenieren. Hier sollte die Rechtsprechung nachgeabeitet werden.
--
hafel
pea
pea
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von pea
als Antwort auf pea vom 26.02.2009, 09:24:49
Hier noch zwei Links zum Thema:


Die sz hat einen Schwerpunkt auf die engagierte Emmely


Ein Leben für 1,30 Euro


und die BZ läßt die 'Chefetage' sprechen

Hier spricht der Kaisers-Chef



Tja, Rechtsfragen sind Machtfragen...




--
pea

Anzeige