Aktuelle Themen Der Fall Emmely

ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf yankee vom 26.02.2009, 15:50:38
Richtig. Also lassen wir nun auch alle Kleinen laufen

Im übrigen, Verdachtskündigungen sind sicher schwer zu vermitteln. Man sollte aber bedenken, dass Arbeitsverhältnisse zivilrechtliche Verhältnisse sind, die zudem auf dem Vertrauen basieren, dass der Arbeitnehmer die wirtschaftlichen Belange seines Brötchengebers nach Kräfte wahrt.
Wenn aber ein solcher Verdacht besteht, ist das Vertrauensverhältnis aber schon zerrüttet.
Und, auch der Staat kann mich Gott sei Dank nicht dazu zwingen, in meinem Betrieb in der Nähe meiner Kasse oder Konten einen Angestellten zu dulden, dem ich nicht (mehr) vertraue.
Im Strafrecht sieht die Sache mit Fug und Recht anders aus.
--
meritaton
hafel
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 26.02.2009, 18:02:16
Und, auch der Staat kann mich Gott sei Dank nicht dazu zwingen, in meinem Betrieb in der Nähe meiner Kasse oder Konten einen Angestellten zu dulden, dem ich nicht (mehr) vertraue.

Richtig. Dann musst Du diese Person von der Kasse entfernen. Aber frsitlos kündigen, auf einem reinen Vertrauens-Verdacht????? Verdacht ist eben Verdacht und der kann auch manipuliert werden.
--
hafel
Mitglied_81b4260
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 26.02.2009, 18:05:38
Nur zur Information:

Das deutsche Arbeitsrecht entspricht in dieser Hinsicht nicht dem österreichischen.

In Österreich genügt nicht der einfache Verdacht.

Hätte die Rotgrünregierung nicht Zeit genug gehabt, diesen simpelsten Grundsatz, dass nur der bestraft werden darf, der angeklagt und verurteilt wurde, einzuführen?

--
mart1

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hafel
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.02.2009, 18:24:54
Richtig, egal welche Regierung auch immer, das ist so (zumindest meinem Rechtempfinden) nicht in Ordnung.
--
hafel
ursula_j
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ursula_j
als Antwort auf hafel vom 26.02.2009, 18:35:50
"Ich glaube der Unterschied zwischen den "Grossen" und "Kleinen" liegt daran, daß die "Kleinen" dem jeweiligen System dienen und das jeweilige System den "Grossen". Deshalb sind die Folgen für die "Grossen" nicht dieselben wie für die "Kleinen". Selbst wenn die "Grossen" überführt und verurteilt werden, kommen die aus dem Gefängnis und machen da weiter wo sie aufgehört haben oder bekommen aufgrund eines Deals mit der Justiz eine Bewährungsstrafe oder nur Geldstrafe. Es wird in unserem Rechtssystem mit zweierlei Mass gemessen. Und wer macht und beinflusst diese Gesetze ? Na die "Grossen".
--
yankee"


Wer ist denn jemals aus dem Gefängnis gekommen?
Dazu muss erstmal einer hinein gekommen sein. Wenn überhaupt einer von den "Großen" bestraft wird, dann auf Bewährung oder zu einer Geldstrafe.

Die Kassiererin bestreitet das Geld gestohlen haben.
Wenn sie es tatsächlich gestohlen hätte, könnte ich das Urteil z.T. noch verstehen.

--
ursula_j
herminchen
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von herminchen
als Antwort auf simba vom 26.02.2009, 12:57:24
Ich hab absolutes Verständnis für diesen Mann, denn es geht ja auch um seine Existenz.



Wenn es bei einem Unternehmer wegen 1,30 € um seine Existenz geht kann er seinen Laden eh schließen.

Man entlässt nicht so schnell eine Mitarbeiterin, die nach fast 30jähriger Tätigkeit (in der sie sich ja scheinbar nichts zu schulden hat kommen lassen) wgn 1,30 €, die sie ANGEBLICH nicht richtig abgerechnet hat.

Da stecken meiner Meinung nach andere Gründe hinter; sie soll doch zB angeblich sehr aktiv in der Gewerkschaft tätig gewesen sein. Betriebsräte werden nicht überall gern gesehen (s. die großen Discounter mit dem A und dem L und dem P vorne)

*
Herminchen

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herminchen
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von herminchen
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.02.2009, 18:24:54


Das deutsche Arbeitsrecht entspricht in dieser Hinsicht nicht dem österreichischen.

In Österreich genügt nicht der einfache Verdacht.



In Deutschland heißt es eigentlich auch: "Im Zweifel für den Angeklagten". In diesem Fal wohl nicht denn Zweifel scheinen ja genug gegeben zu sein.

*
Herminchen
regenbogen
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von regenbogen
als Antwort auf pea vom 26.02.2009, 09:24:49
Ich find es unmöglich,es ist wie immer-die Grossen lässt man laufen und die Kleinen werden verurteilt,noch dazu wo man ihr nahegelegt hat,die "Verfehlung" zuzugegeben.Ich hätte auch um`s Verr....,sie hat auf 7 Monate Lohn verzichtet,nicht zugegeben,was ich nicht getan habe.Alle Hochachtung vor dieser Frau.
--
regenbogen
ehemaligesMitglied65
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf hafel vom 26.02.2009, 18:05:38
Und, auch der Staat kann mich Gott sei Dank nicht dazu zwingen, in meinem Betrieb in der Nähe meiner Kasse oder Konten einen Angestellten zu dulden, dem ich nicht (mehr) vertraue.

Richtig. Dann musst Du diese Person von der Kasse entfernen. Aber frsitlos kündigen, auf einem reinen Vertrauens-Verdacht????? Verdacht ist eben Verdacht und der kann auch manipuliert werden.
--
hafel

Es ist wohl nicht immer möglich, einen Mitarbeiter woanders einzusetzen. Ein Buchhalter z. B. ist Buchhalter und in der Regel sonst nichts anderes. Also, was soll er für das von mir weiter zu zahlende Geld tun? Wobei ich ja auch einen Buchhalter brauche, also einen vertrauenswürdigen einstellen muss. Mithin ein weiteres Gehalt zu zahlen!?
Ich möchte noch einmal darauf hin weisen, dass wir uns im Arbeitsrecht -Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen- befinden und nicht im Strafrecht -"Rechtsbeziehung" zwischen Staat und Bürger. Hier muss selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelten.
Im übrigen überprüfen die Gerichte bei der Verdachtskündigung die Stichhaltigkeit des Verdachts ziemlich genau. Es muss nur nicht ein möglicherweise nicht zu führender Vollbeweis geführt werden.
Selbst wenn dies übrigens gefordert würde, könnte der Arbeitgeber manipulieren, wenn er denn einen Mitarbeiter unbedingt loswerden wollte.

Was den hier besprochenen Fall betrifft, sollen doch die Bons bei Emmely gefunden worden sein. Damit wäre es doch keine Verdachtskündigung, ob manipuliert oder nicht.


--
meritaton
hafel
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Re: Der Fall Emmely
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 26.02.2009, 19:27:04
Was den hier besprochenen Fall betrifft, sollen doch die Bons bei Emmely gefunden worden sein. Damit wäre es doch keine Verdachtskündigung, ob manipuliert oder nicht.

Nein, das habe ich anders mitbekommen. Die Kassiererin hat bei ihrem Privateinkauf alles (Ware und Bons) bei einer Kollegin vorgelegt und bezahlt. Da wurde nichts beantstandet. Erst nach ihrem Urlaub wurde ihr der unrechte "Bon" vorgehalten. Das sieht verdammt nach Manipulation aus.

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