Aktuelle Themen Der Fall Emmely

susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Ein anderer Fall
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 11:29:59
Gib mir mal bitte einen Rat wie ich mich verhalten soll.
Folgender Fall:
Meine Putzfrau (angemeldet seit 4Jahren bei mir 2mal wöchentlich)
hatte den Auftrag Putzmittel zu kaufen und mir den Beleg zwecks Abrechnung zu geben.(machten wir schon immer so)
Soweit so gut.
Aus irgend einem Grund kontrollierte ich den Kassenzettel mit der Ware und stellte fest 2 gleiche Artikel auf dem Kassenzettel aber nur einmal dieser Artikel in der Kammer.
Beim nächsten mal hielt ich Rückfrage und bekam zur Antwort, sie habe den einen Artikel schon früher gekauft,das Geld vorgelegt und den Artikel mit nach Hause genommen.
Was meinst du wie sollte ich reagieren?
--
susannchen
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf yankee vom 27.02.2009, 15:09:42
Ich fürchte, wir drehen uns im Kreis.
Natürlich geht es um das UNTEILBARE Arbeitsrecht, habe ICH das irgendwo bestritten? Ich habe lediglich Beispiele dafür angeführt, dass das Instrument der Verdachtskündigung notwendig ist. Weil der aktuelle Fall diese Sicht nicht so ganz eröffnet. Weil man ihn emotional aufladen kann, was ja auch geschehen ist. Von interessierter Seite.
Natürlich hacke ich meinem Kind niemals die Hand ab, auch nicht, wenn ich es zweifelsfrei überführt habe.
Allerdings würde ich es in Zukunft, auch beim bloßen Verdacht, misstrauischer beäugen. Und wenn es sich um ein fremdes Kind handelte, ließe ich es einfach nicht mehr in mein Haus.


--
meritaton


Ich habe nirgendwo behauptet das du etwas bestritten hast. Deine emotionale Aufladung besteht darin, daß du die Diskussion als Angriff auf die Arbeitgeber siehst und glaubst diese Seite nun verteidigen zu müssen, jedenfalls argumentierst du so. Deshalb mein Hinweis auf das Arbeitsrecht, welches m.E. nicht gerecht ist. Wenn ein Arbeitnehmer den Verdacht hat daß sein Arbeitgeber ihn betrügt, reicht der Verdacht umgekehrt nicht aus um ein Gericht dazu zu bewegen den Arbeitgeber zu irgendwas zu verurteilen, obwohl das Vertrauensverhältnis dann ja auch zerstört ist. Diese Ungleichheit in der Gesetzgebung bemängele ich.
Wie du ja selbst zugibst, würdest du dich gegenüber deinem Kind nicht so drastisch verhalten wenn du einen Verdacht hättest. In vorliegendem Fall billigst du das Prinzip der Vorgehensweise.
--
yankee
geschrieben von meritaton


--
Also, die emotionale Aufladung liegt doch wohl weniger bei mir als bei der Diskussion über den Fall Emmely. Ich verteidige auch nicht die Arbeitgeberseite, ich verteidige die sog. Verdachtskündigung, die so verdächtig gar nicht ist, sondern im Wege der Interessensabwägung im Arbeitsrecht aus nachvollziehbaren Gründen geschaffen wurde. Und bis heute funktioniert hat, ohne dass in diesem Lande die Arbeitnehmer nun reihenweise zu Unrecht ihren Job verloren hätten!
Diese Gründe habe ich versucht darzulegen. Die aus meiner Sicht vor lauter Aufregung nicht verstanden werden.
Weil man zudem nicht sehen will oder es von geneigter Seite verschwiegen wird, dass auch hier gerade nicht ein bloßer Verdacht genügt. Sondern genügend Anhaltspunkte da sein müssen, die den Verdacht doch sehr gründlich begründen.
Im Strafrecht wäre das der Fall, dass im Grunde alle von der Schuld überzeugt sind, aber die letzten Beweise fehlen, so dass es zu einem Freispruch -zweiter Klasse- kommen muss. Im STRAFRECHT, weil hier etwas ganz Schwerwiegendes auf dem Spiel steht und Vater Staat in seiner Machtfülle bei der Sammlung der Beweise auch mehr Möglichkeiten in der Hand hatte. Mehr als ein normaler Arbeitgeber.
Was nun mein Kind betrifft, ist dieser Vergleich doch ein schwer hinkender. Hierbei handelt es sich nicht um eine Geschäftsbeziehung, aus der das Kind verpflichtet wäre, meine Vermögensinteressen zu wahren, gegen Entgelt! Und das ich DESWEGEN nicht wegen eines Verdachts, nein, noch nicht mal wegen einer bewiesenen Verfehlung, rausschmeißen würde. Weil ich es liebe. Solch ein Gefühl gehört nun mal im Berufsleben zwischen den Vertragsparteien nicht unbedingt zu den normalen Grundlagen der Beziehung, meine ich mal

meritaton
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 15:03:03
Es ist nicht nur die Anzahl der Betriebsratsmitglieder, sowie ob BR oder nicht, an die Betriebsgröße gebunden, sondern auch, ob das Kündigungsschutzgesetz greift.
--
rolf

Anzeige

ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf rolf † vom 27.02.2009, 16:21:58
Was hat das Greifen des Kündigungsschutzgesetzes mit einer Verdachtskündigung wegen Fehlverhaltens zu tun?
DAGEGEN gibt es keinen Kündigungsschutz.

@ Susannchen, das musst Du alleine entscheiden. Denn nirgendwo besteht eine Pflicht zur Verdachtskündigung
--
meritaton
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 16:28:39
Schade, ich dachte du teilst mir mit wie du entschieden hättest.

Übrigens nach Durchsicht älterer Belege stellte ich fest dass immer 2 Flaschen des Artikels gekauft wurden.
--
susannchen
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf susannchen vom 27.02.2009, 16:34:43
und immer nur ein Stück in der Kammer? Na, hat die Dame einen Handel aufgemacht
Susannchen, was willst Du von mir?
--
meritaton

Anzeige

susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 17:36:06
Schade, ich dachte du teilst mir mit wie du entschieden hättest.


Susannchen, was willst Du von mir?
geschrieben von meritaton


Sorry, ich dachte es wäre klar erkennbar, entscheidungsfreudig scheinst du selbst nicht zu sein, aber vehement für die Verdachtskündigung plädieren, das scheint leichter.


Auflösung:
Ich habe meine Putzfrau darum gebeten künftig alles sofort abzurechnen, ihr nicht gekündigt weil ich sehr zufrieden mit ihr bin und vorher nichts dergleichen vorgekommen ist.
Ein wenig Misstrauen bleibt vorhanden, ich schaue schon einmal mehr hin bei der Abrechnung.

--
susannchen
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf susannchen vom 27.02.2009, 19:09:06
Na, es scheint, dass ich nicht verstanden werde.
Ich plädiere lediglich für die Waffengleichheit. Und versuche klar zu machen, dass die Probleme durchaus gut durchdacht und abgewogen sind. Und ich bin gegen hysterische Reaktionen NUR in EINE Richtung. Alles auf der Welt hat zwei Seiten. Und Ideologien schaden da nur.

Warum bin ich nicht entscheidungsfreudig, wenn ich anderen die Entscheidung abnehmen soll?
Es muss jeder Arbeitgeber selber entscheiden, wie er mit einem bösen und fundierten Verdacht klar kommt. Allerdings sollte ihm nicht gezwungenermaßen die Entscheidung von vorneherein verwehrt werden. Das ist meine Meinung.
Wenn Du Deine Putzhilfe weiterhin in Hinblick auf ihre sonstige gute Arbeit weiter beschäftigst, ist das doch völlig ok.
Einen schönen Abend.

--
meritaton
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 27.02.2009, 20:11:17
Waffengleichheit?
Wie soll das gehen?
Der Arbeitgeber sitzt doch immer am längeren Hebel.
--
rolf
pea
pea
Mitglied

Re: Der Fall Emmely
geschrieben von pea
als Antwort auf rolf † vom 27.02.2009, 20:23:54
Das hat das Urteil ja leider auch eindrucksvoll bestätigt, Rolf.



Anwalt der entlassenen Kassiererin bietet Vergleich an




--
pea

Anzeige