Aktuelle Themen Ehrenamt und Steuerrecht, Mitstreiter gesucht!!
Hallo!
Vor Kurzem musste ich etwas erfahren, was mir absolut unverständlich war.
Ich habe im Laufe der letzten drei Jahre für vier Mitbürger eine ehrenamtlich, rechtliche Betreuung übernommen. Den Zeitaufwand nehme ich selbstverständlich hin. Den haben ehrenamtliche Tätigkeiten an sich.
Dass ich aber die jährliche Aufwandspauschale, die ich als Ausgleich für meine Ausgaben bekomme, die ich für meine Betreuten zur Bewältigung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit (Anm.: Telefonate, Briefe, Fahrten mit dem Pkw, PC-Materialien etc.) habe, versteuern muss, kann ich weder verstehen, noch akzeptieren.
Wie gesagt, die Aufwandspauschale ist kein Zusatzeinkommen. Sie ist Rückzahlung von Geld, das ich von meinen schon versteuerten Pensionsbezügen im Laufe eines Jahres für das Ehrenamt ausgegeben habe. Sie ist sicher nicht zu hoch angesetzt.
Zusammenhänge mit dem Steuerrecht aufzuführen würden den Rahmen sprengen. Eines ist jedoch sicher klar. Das Instrument der ehrenamtlich, rechtlichen Betreuung, und damit zusammenhängend der Aufwandspauschale, wurde geschaffen, da hierdurch Land und Bund erheblich Geld sparen.
Was meint ihr dazu?
Gibt es Betroffene, die sich mit mir austauschen, ggf. gegen diese Regelung aktiv angehen wollen?
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idurnnamhcab
Vor Kurzem musste ich etwas erfahren, was mir absolut unverständlich war.
Ich habe im Laufe der letzten drei Jahre für vier Mitbürger eine ehrenamtlich, rechtliche Betreuung übernommen. Den Zeitaufwand nehme ich selbstverständlich hin. Den haben ehrenamtliche Tätigkeiten an sich.
Dass ich aber die jährliche Aufwandspauschale, die ich als Ausgleich für meine Ausgaben bekomme, die ich für meine Betreuten zur Bewältigung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit (Anm.: Telefonate, Briefe, Fahrten mit dem Pkw, PC-Materialien etc.) habe, versteuern muss, kann ich weder verstehen, noch akzeptieren.
Wie gesagt, die Aufwandspauschale ist kein Zusatzeinkommen. Sie ist Rückzahlung von Geld, das ich von meinen schon versteuerten Pensionsbezügen im Laufe eines Jahres für das Ehrenamt ausgegeben habe. Sie ist sicher nicht zu hoch angesetzt.
Zusammenhänge mit dem Steuerrecht aufzuführen würden den Rahmen sprengen. Eines ist jedoch sicher klar. Das Instrument der ehrenamtlich, rechtlichen Betreuung, und damit zusammenhängend der Aufwandspauschale, wurde geschaffen, da hierdurch Land und Bund erheblich Geld sparen.
Was meint ihr dazu?
Gibt es Betroffene, die sich mit mir austauschen, ggf. gegen diese Regelung aktiv angehen wollen?
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idurnnamhcab
Re: Ehrenamt und Steuerrecht, Mitstreiter gesucht!!
Lies mal, was u.a. die Oberfinanzdirektion Hannover dazu im Linktipp ausführt. Du brauchst die Aufwandsentschädigung nicht zu versteuern, wenn Du keine Absicht zu Erzielung von Einkünften hast.
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baerliner
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baerliner
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baerliner
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baerliner
Hallo Baerliner,
kannst Du mir bitte den genauen Link bzw. die genaue Seite mitteilen!? Ich habe nachgeschaut, jedoch bisher nur die mir bekannten Regelungen des EStG (Einkommensteuergesetz) gefunden, nach denen die Aufwandspauschale eine Nebeneinkunft ist, die grundsätzlich zu versteuern ist, wenn sie über den dort festgehaltenen Freigrenzen liegt.
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idurnnamhcab
kannst Du mir bitte den genauen Link bzw. die genaue Seite mitteilen!? Ich habe nachgeschaut, jedoch bisher nur die mir bekannten Regelungen des EStG (Einkommensteuergesetz) gefunden, nach denen die Aufwandspauschale eine Nebeneinkunft ist, die grundsätzlich zu versteuern ist, wenn sie über den dort festgehaltenen Freigrenzen liegt.
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idurnnamhcab
Hallo Baerliner,
habe es gerade gefunden. Bin mir jedoch nicht sicher, ob es so allgemein, auch für mich bzw. meine KollegInnen der ehrenamtlich, rechtlichen Betreuungen gilt.
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idurnnamhcab
habe es gerade gefunden. Bin mir jedoch nicht sicher, ob es so allgemein, auch für mich bzw. meine KollegInnen der ehrenamtlich, rechtlichen Betreuungen gilt.
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idurnnamhcab
Re: Ehrenamt und Steuerrecht, Mitstreiter gesucht!!
Frage zum Verständnis: Bist Du ein vom Gericht bestellter (ehrenamtlicher) Betreuer nicht geschäftsfähiger Personen?
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baerliner
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baerliner
Ja, das bin ich. Ich wurde durch das AG Hildesheim zum Betreuer bestellt, und bin für die Bereiche Aufenthalt, Gesundheitsfürsorge, Post, Vermögen etc. zuständig.
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idurnnamhcab
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idurnnamhcab
Re: Ehrenamt und Steuerrecht, Mitstreiter gesucht!!
GOOGLE mal mit Betreuer Aufwandsentschädigung Einkommensteuer und studiere die Fundstellen, insbesondere die Verfügungen der OFDs. Danach sieht es je nach Höhe der Aufwandsentschädigung u.U. schlecht aus.
Warum führst Su die Betreuung eigentlich ehrenamtlich und nicht als selbständige Tätigkeit durch? Dann kannst Du Deine entstandenen Aufwendung mit entsprechenden Nachweisen als Werbungskosten geltend machen, was bei ehrenamtlicher Tätigkeit und Zahlung einer Aufwandsentschädigung nur teilweise möglich ist.
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baerliner
Warum führst Su die Betreuung eigentlich ehrenamtlich und nicht als selbständige Tätigkeit durch? Dann kannst Du Deine entstandenen Aufwendung mit entsprechenden Nachweisen als Werbungskosten geltend machen, was bei ehrenamtlicher Tätigkeit und Zahlung einer Aufwandsentschädigung nur teilweise möglich ist.
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baerliner