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Aktuelle Themen Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil

hafel
hafel
Mitglied

Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil
geschrieben von hafel
Wegen besonders schweren Diebstahls stand gestern ein früherer Mitarbeiter einer Sicherungsfirma vor dem Hamburger Amtsgericht.

Was war geschehen?
Der 22-Jährige, damals auf 400- EURO- Basis beschäftigt, hatte gestanden aus einem kaputten Tresor 107600 EURO genommen zu haben, für dessen Schutz er eigentlich in der Nacht eingestellt war. Eine Woche, nach seiner Flucht, kam er als reuiger Täter zurück nach Hamburg. Die leitende Staatsanwältin hatte auf die Dreistigkeit und den Schaden hingewiesen und eine ordentliche hohe Haftstrafe gefordert.

Dem folgte jedoch das Gericht nicht! Da der Täter nicht vorbestraft war setzte das Gericht die Strafe auf Bewährung aus. Dabei verwies das Gericht auf die Urteile gegen Manager, die "ohne Bedauern" Millionenbeträge veruntreut haben und dabei "auch nur" Bewährungsstrafen erhalten haben. Dabei sagte der Vorsitzende des Amtsgerichtes zum Angeklagten: "Warum soll es Ihnen anders ergehen, als diesen Herren? Ich sehe es nicht ein, dass wir nur immer auf den kleinen Mann einschlagen".

Hmmm, sehr bemerkenswert. Wenn diese Denkweise Fortsetzung findet, würde ich mir allerdings wünschen, dass in Zukunft die Manager angemessene Strafen erhalten und nicht jeder Dieb und Ganove einen "Freibrief" erhält.

--
hafel
olga64
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Mitglied

Re: Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil
geschrieben von olga64
als Antwort auf hafel vom 19.05.2009, 15:59:43
Welche zu ahndenden Missetaten hat welcher "Manager" in der jüngsten Zeit in unserem Lande verbrochen? Denken Sie hierbei an die Manager, die ihre Verträge erfüllt sehen wollen? Woher wissen Sie definitiv, dass nur Herr Mehdorn bespitzelt hat (und nicht andere bei der DB)? Wie die Gerichte sollten Sie in dubio pro reo beherzigen - ein wertvoller Grundsatz unseres Rechtsstaates.
D.h., sie sollten nicht z.B. aus Neid auf die "Manager" diese vorverurteilen, bzw. überhaupt verurteilt wissen wollen, auch wenn sie keine illegalen (nach dem Gesetz) Taten durchführten.
Unsere Gerichte sind gottlob frei und müssen sich keinen Rat bei Forumsmitglieder holen.
--
olga64
hafel
hafel
Mitglied

Re: Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil
geschrieben von hafel
als Antwort auf olga64 vom 19.05.2009, 16:05:06
und zu allerletzt würde ich mir einen Rat bei DIR holen!

--
hafel

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Re: Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 19.05.2009, 17:20:20
Lieber Hafel,
ungern und zähneknirschend muß ich doch diesmal der "Vorkämpferin für Herzensbildung" zustimmen.
-
Ein Fehlverhalten (ob moralisch oder rechtlich anfechtbar)
rechtfertigt kein anderes Unrecht oder Vergehen.
-
Auch wenn der "Bauch" ein solches Urteil begrüßt,
"Volkes Stimme(Stimmung)" einem solchen Richter(einer solchen Urteilsbegründung)beipflichtet,
muß man sich doch eher sorgen.
Durch solche Urteile können.... "Schleusen geöffnet werden.....",
wo soll die Grenze sein.....?
-
Populistische "Rechtsprechung"...?
--
malgeorge
gila
gila
Mitglied

Re: Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil
geschrieben von gila
als Antwort auf hafel vom 19.05.2009, 17:20:20
Du hast Recht
gleiches Recht für alle. Diese Manager, die nur ihrer Gier wegen solches Unheil angerichtt haben (wo blieb das Verantwortungsbewußtsein von Vorgesetzten???) sollen so bestraft werden, wie der "kleine Mann". Immerhin hatten diese sog. Vorgesetzten - tätig als hochkarätige Mitarbeiter des Staates auch eine Vorbildfunktion.
Sorry, sie haben versagt.
--
gila
ehemaligesMitglied451
ehemaligesMitglied451
Mitglied

Re: Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf olga64 vom 19.05.2009, 16:05:06

mannesmann prozess ohne Urteil u.a. gegen Top-Manager Ackermann.

Die Geldauflagen von 5.8 Mio waren zwar absolut gesehen hoch, gemessen am Einkommen und Vermögen aber "paenuts". Unsereins wäre in Relation wohl mit 580
Euro davon gekommen.

Das Landgericht Bochum hat den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem muss Zumwinkel eine Million Euro Strafe zahlen...(privatvermögen 8 Mio + Pensionsabfindung von 20Mio, die bei der Strafhöhe aber nicht berücksichtigt wurde)

für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe...

soweit nur zwei beispiele....
donaldd

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ehemaligesMitglied451
ehemaligesMitglied451
Mitglied

Re: Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.05.2009, 17:33:52

Finde die Begründung auch bedenklich. Will der Richter in die Politik??
Da gabs in Hamburg schon mal einen Oberpopulisten im Richteramt, SCHILL hiess der.

donaldd
Re: Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaligesMitglied451 vom 19.05.2009, 17:56:30
Lieber Donaldd,
-
ich sehe auch das Problem.
-
Eine Einschränkung des richterlichen Ermessensspielraums,
d.h. eine durch den Gesetzgeber zwingend vorgegebene Strafe,
eine "Instant-Rechtssprechung" meinethalben,
hätte zwar auch so seine Probleme,
würde aber die Akzeptanz,das Vertrauen in den "Rechtsstaat" stärken.
-
Ich würde es eigentlich begrüßen.
--
malgeorge
marianne
marianne
Mitglied

Re: Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil..???
geschrieben von marianne
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.05.2009, 18:05:13
Bitte Malgeorge,
erkläre das näher, was du soeben schriebst.

Ich verstehe deine Folgerungen wirklich nicht.
Das ist eine ehrliche Frage!

M

Re: Ein äußerst merkwürdiges Gerichtsurteil..???
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf marianne vom 19.05.2009, 18:28:31
Liebe Marianne,
-
zuerst einmal ich bin kein Jurist,eigentlich nicht einmal interessierter Laie.
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Was mich allerdings stört,wohl auch viele Andere,
ist die oft (für mich) nicht nachvollziehbare Diskrepanz vieler Urteile.
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Warum bekommt ein "Totschläger" mal 3,mal 10 Jahre Gefängnis?
-
Ich denke ein "Instant"-Urteil wäre wirklich ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Als Beispiel
Steuerhinterziehung : bei 10.ooo,- Euro eine Strafe von 1 Jahr,bei 1 Mio. 5 Jahre,usw.,
keine Ausnahmen,keine Milderungsgründe,also eigentlich wie Flensburg-Punkte.
-
Wenn ich das Opfer einer Körperverletzung,eines Raubüberfalls werde,
warum sollte die Kindheit des Täters eine Rolle bei der Strafzumessung spielen?
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Ich halte solche Überlegungen für eine Verhöhnung des Opfers,
für eine wirkliche Gefahr für den Rechtsfrieden.
-
Bin ich jetzt ein "Rechter"?
--
malgeorge

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