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Aktuelle Themen Führerschein weg auch bei Diebstahl?

Gillian
Gillian
Mitglied

Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von Gillian
Darüber wird zur Zeit in den Medien diskutiert.
Der Deutsche Richterbund hält es für verfassungsrechtlich problematisch.
Ich denke auch, dass diese Pläne von Union und SPD nicht verwirklicht werden können.
Wie ist eure Meinung?
Gi.
rosemie
rosemie
Mitglied

Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von rosemie
als Antwort auf Gillian vom 23.11.2013, 22:16:51
Vielleicht nicht so verkehrt. Oft wird ja das Auto als "Werkzeug" bei Diebstählen und Einbrüchen benutzt. - Bloß, ob sich die Übeltäter von der Drohung, daß der Führerschein weg sein könnte, abschrecken lassen???????????
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von Monja_moin
Eine Strafe sollte immer angemessen der Tat erfolgen.
Wenn zum Beispiel ein Jugendlicher mal in Versuchung gerät und eine CD im Kaufhaus heimlich einsteckt, ist das auch Diebstahl und sollte auch bestraft werden.
Dann aber gleich den Führerschein einziehen ist nicht angemessen.

Von pauschalen Bestrafungen halte ich nicht. Die Höhe und Art der Bestrafung muß individuell nach Art des Vergehens erfolgen.

Mit solchen Ankündigungen will sich nur mal wieder jemand wichtig machen.

Monja.

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justus39
justus39
Mitglied

Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von justus39
als Antwort auf Gillian vom 23.11.2013, 22:16:51
Wenn das Fahrzeug bei einer Straftat verwendet wurde, dann besteht wohl auch schon jetzt die Möglichkeit, den Täter an der weiteren Nutzung des Fahrzeuges zu hindern.

Bei Straftaten, die mit der Benutzung eines Fahrzeuges überhaupt nichts zu tun haben, sehe ich keinen Sinn in einer solchen Maßnahme. Was soll man denn mit Straftätern machen, die keinen Führerschein besitzen?
Will man denen das Fahrrad wegnehmen?

Es ist wieder einer der üblichen närrischen Einfälle unserer Politiker.

justus
Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 24.11.2013, 10:15:49
wiederum könnte man denken, daß ein führerscheinentzug gerade
jugendliche besonders empfindlich treffen könnte?!

andererseits: die fahren dann OHNE

also auch keine lösung.
EvaH
EvaH
Mitglied

Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von EvaH
als Antwort auf Monja_moin vom 24.11.2013, 09:34:34
Auch ich bin der Meinung, dass eine Strafmaßnahme im Zusammenhang mit der Art der Straftat stehen sollte und man sollte gemeinnützige Arbeiten auch für Erwachsene Straftäter zulassen, genau wie im Jugendstrafrecht. Ich fände ich wirkungsvoll, wenn man das zur Straftat benutzte Fahrzeug beschlagnahmen würde (wenn es denn das eigene ist).

Angenommen einem Straftäter wurde der Führerschein abgenommen, ich glaube kaum, dass er sich scheut ohne Führerschein ein Fahrzeug zu benutzen, denn auf einen Straftat mehr oder weniger kommt es einschlägigen Tätern eh nicht an... und wenn der Führerschein schon weg ist, kann er nicht erneut eingezogen werden.

Beschließen kann man viel, wer soll dass alles kontrollieren? Angesichts leerer Kassen fehlen Polizeibeamte. In dem Zusammenhang habe ich überlegt, wann ich das letzte Mal kontrolliert wurde....

Auch finde ich, dass die Richter in Deutschland, hier besonders die Jugendrichter, den bestehenden Strafrahmen erst einmal ausschöpfen sollten.

Eva

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Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Zumindest hätte diese Maßnahme einen erzieherischen Effekt, indem dann nämlich zufuss gegangen werden müsste. Und dabei hat Mensch Zeit zum Überlegen.

Es ist im Grunde egal, womit ein Diebstahl geahndet wird.
Der Diebstahl bereits setzt den Täter außerhalb der gesellschaftlichen Normen.
Wie darauf die Gesellschaft reagiert, kann beim Diebstahl nicht vorhergesehen werden. Die Annahme, dass eine Tat mit einer vergleichbaren Tat (oder Schwere) geahndet werden müsse, ist meiner Meinung nach falsch. Es kann auch zu einer 'Strafe' (Besserungsmaßnahme) ganz anderer Art kommen.
Wenn jemand bspw ne CD mitgehen heißt, dann lass ihn Sozialdienst leisten; aber das hat auch nichts zu tun mit der CD. Also könnte man den Führerschein durchaus einbehalten, besonders wenn ein Auto bei der Tat im Spiel war - man könnte uU gar das Auto beschlagnahmen oder zwangsweise aus dem Verkehr ziehen.

Immer daran denken: Zuerst war die böse Tat. Und die öffnet das Tor für unberechenbare Reaktionen.
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.11.2013, 16:22:55
Zumindest hätte diese Maßnahme einen erzieherischen Effekt, indem dann nämlich zufuss gegangen werden müsste. Und dabei hat Mensch Zeit zum Überlegen.

Es ist im Grunde egal, womit ein Diebstahl geahndet wird.
Der Diebstahl bereits setzt den Täter außerhalb der gesellschaftlichen Normen.
Wie darauf die Gesellschaft reagiert, kann beim Diebstahl nicht vorhergesehen werden. Die Annahme, dass eine Tat mit einer vergleichbaren Tat (oder Schwere) geahndet werden müsse, ist meiner Meinung nach falsch. Es kann auch zu einer 'Strafe' (Besserungsmaßnahme) ganz anderer Art kommen.
Wenn jemand bspw ne CD mitgehen heißt, dann lass ihn Sozialdienst leisten; aber das hat auch nichts zu tun mit der CD. Also könnte man den Führerschein durchaus einbehalten, besonders wenn ein Auto bei der Tat im Spiel war - man könnte uU gar das Auto beschlagnahmen oder zwangsweise aus dem Verkehr ziehen.

Immer daran denken: Zuerst war die böse Tat. Und die öffnet das Tor für unberechenbare Reaktionen.


Pech für dem Betroffenen, der sich mal zu einem "kleineren" Diebstahl hat verleiten lassen und er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. dann wird er vielleicht gleich noch arbeitslos dabei.
Möglich, daß er dann ganz abrutscht!

Strafen sollten der Straftat gemäß angemessen sein!

Wer hat früher nicht mal etwas mitgehen lassen und sein es ein Glas oder Ascher aus dem Biergarten?
Auch das ist Diebstahl!!!

Monja.
nostalgie
nostalgie
Mitglied

Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.11.2013, 16:22:55
Solche Überlegungen reizen mich zum lachen.
Ein hoher Prozentsatz der Straftaten mit Auto wird mit geklauten Autos begangen, und da frage ich mich schon, ob Politiker wirklich der Meinung sind, da könnte ein Führerscheinentzug eine Wirkung haben.Traumtänzer!
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von dutchweepee
Hihi --- Autodieben würde ich den Führerschein entziehen - dann können die nämlich nicht mehr wegfahren.

looooooooooool

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