Aktuelle Themen Gaffer behindern Rettungsarbeiten und greifen Polizisten an
Endlich ist es soweit.
Gaffen geht gar nicht - diese unwürdige Tätigkeit von sich mit ihren Smartphones selbst-inszenierenden "Mitbürgern" wird juristisch hochgestuft auf das Delikt der Straftat. Das bedeutet, dass jemand dafür auch in den Knast wandern kann.
Gut so, dann hat er oder sie längere Zeit zum Nachdenken, was er oder sie damit anderen Menschen angetan hat.
Auch das sog. Upskirting wird härter geahndet. Das sind die Perverslinge, die z.B. auf Rolltreppen Frauen unter den Rock fotografieren oder anderswo in den Ausschnitt. Olga