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Aktuelle Themen Gebühr für Kontoauszüge unzulässig

urmelviech
urmelviech
Mitglied

Re: Gebühr für Kontoauszüge unzulässig
geschrieben von urmelviech
Es wurde Zeit, das die Banken zu dem gezwungen werden, was sie sind Dienstleiter und nicht mehr.
Ich als Kunde möchte Bestimmmen was für einen Dienst in Anspruch nehme oder nicht.

Es geht der Bank normalerweis nichts an ob und wann ich meine Auszüge hole oder auch nicht.
Jeder wird sich den Weg suchen, wie er Übersicht über die Buchungen zu Zu- und Abgange erlangt.

Ob er sich eine Riesensumme abholt und unter Kopfkissen legt ist auch, jeden seine persönliche Entscheidung. Vergessen wir nicht das bei Überweisungen von Fremdbanken immer noch eine Menge Zeit vergeht ehe ich über das Geld verfügen kann. Aha damit arbeitet die Bank quasi als Spielgeld, warum ist das so? Geld in Riesensummen werden in Sekunden rund um die Welt tranferiert. Abbuchungen sind innerhalb wenige vom Konto. Zugänge brauchen immer etwas länger!

Es gab Zeiten das gabe es noch Zinsen, heute reicht das nicht den Banken wo kaum Zinsen gezahlt werden. Da gibt es z.B. von den Sparkassen noch Gebühren zur Kontofürung.

Viele Banken tun so als wenn, die Einlagen der Kunden ihr Geld ist, und Handeln auch so.

Urmel
eko
eko
Mitglied

Re: Gebühr für Kontoauszüge unzulässig
geschrieben von eko
Ich versteh das alles gar nicht!

Jetzt mache ich schon seit 10 Jahren Onlinebanking, speichere mir die Kontoauszüge, die mir meine Bank (Volksbank) zum Download zur Verfügung stellt, auf meine Festplatte, kann, wenn ich das möchte, täglich online die Bewegungen auf meinen Konten mir ansehen......und habe noch nie Probleme damit gehabt.
Geld abheben kann ich an jeder Volksbankfiliale in ganz Deutschland, ohne dafür Gebühr bezahlen zu müssen. Die paar Euro-Cent, die mir meine Bank monatlich als "Kontoführungsgebühren" berechnet, machen mich nicht arm und die Bank wird davon auch nicht reich. Ich muss nicht bei der Deutschen Bank mein Geld bunkern und den Ackermann reich machen. Allerdings habe ich auch nichts mit Aktien und/oder sonstigen Wertpapieren am Hut und für meine Rente reicht mir die Volksbank allemal aus.
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e k o
Re: Gebühr für Kontoauszüge unzulässig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eko vom 01.05.2011, 00:22:40
Dann, werter eko, ist für Dich doch alles in Butter.

Ich betrachte es aus der Praxis etwas anders.

Die Banken und Sparkassen machen ihren Supergewinn nicht mit dem Geld aus ihrer Portokasse,
sondern mit unseren Einlagen.
Die wenigen Zinsen, die ich im Sparbuch habe, sind nur ein Bruchteil des Gewinns, den die Bank gemacht hat.
Ich weiß, Sparbuch soll ja auch nur ein Beispiel sein.

Die Produkte sind andere, die eine Bank anbietet.
Immer muß ich aber ein Konto haben.
Online ist es oft kostenlos, nicht immer. Merkwürdig.

Stelle Dir an der Stelle Deinen Zeitungshändler vor, wo Du jeden Tag auch
ein Produkt kaufst. Oder den Bäcker. Mußt Du da auch ein Konto einrichten ? Gebührenpflichtig ?
Es ist im Preis mit drin, wenn Du bedient wirst.

Jedesmal, wenn Du etwas kaufst, gibt es den Abrechnungsbon.
Einmal vergißt Du den. Wird er Dir kostenpflichtig zugesandt ?

Das Jahr ist herum, Du brauchst eine Steuerbescheinigung.
Auch die wurde mir angeboten von "in fünf Minuten kostenlos zum Mitnehmen"
bis "in sechs Wochen für zehn Euro". Aber Hallo. Da muß man doch wach werden.

Abrechnung und Bescheinigung sind für mich Bestandteil des Produktes "Geldmarkt".
Darunter verstehe ich alles vom Girokonto bis zur millionenschweren Anlage.
Und da muß sich etwas ändern in der Beziehung zum Kunden.

"The job isn´t finished until the paperwork is done".
Meist ist dazu ein Bildchen zu sehen mit einer Papierrolle und..........
Der Spruch paßt auch zu meinen zugegebenermaßen etwas merkwürdigen Beispielen.

Erst mit ordentlicher Quittung, steuertauglich, ist ein Geldgeschäft abgeschlossen.
So wie bei jedem Handwerker sonst auch.

nordstern








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