Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Gerichtliche Entscheidung in Hamburg verschärft Linkhaftung

Aktuelle Themen Gerichtliche Entscheidung in Hamburg verschärft Linkhaftung

Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Gerichtliche Entscheidung in Hamburg verschärft Linkhaftung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ihr habt es sicher schon gestern oder heute gelesen, am Hamburger Gericht macht man ernst mit dem EU-Urteil zur Linkhaftung. Kurze Erklärung dazu:

Webseiten, welche mit ihren Inhalten auf illegale Inhalte anderer Webseiten verweisen, können dafür haftbar gemacht werden. Dies betrifft ins besondere Webseiten, die aus ihren Auftritt kommerzielle Nutzen ziehen. Ich würde euch ja eine erste Quelle nennen, leider weiß ich von dieser, das sie Einnahmen aus ihren Veröffentlichungen beziehen, aber nicht, ob sie in einem ihrer Artikel auf illegale Webseiten verlinkt haben.

Es gibt auch schon erste Reaktionen. Der heise-Verlag wird zukünftig nicht mehr auf das Hamburger Amtsgericht verlinken, weil sie nicht wissen (siehe heise.de - Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten, ob einer der dort veröffentlichen Links auf illegale Inhalte verweißt (ein Zeitungsverlag lebt nun schon mal mehr oder weniger von Links) und der https://ossiblock.wordpress.com/ jubelt , weil er keine Werbung auf seiner Webseite hat und diese Page aus privaten Mitteln bestreitet. Damit trifft Ossi die Entscheidung nicht.

Für die Leute, die schon wieder ein Haar in der Suppe finden, sollten dies zur Kenntnis nehmen:
[i]Zur Erfassung des vollständigen Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (st. Rspr., Senatsurteile vom 12. April 2016 – VI ZR 505/14, VersR 2016, 938 Rn. 11; vom 27. Mai 2014 – VI ZR 153/13, AfP 2014, 449 Rn. 13; vom 14. Mai 2013 – VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 14; vom 18. November 2014 – VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239 Rn. 19; vom 22. November 2005 – VI ZR 204/04, AfP 2006, 65, 66 jeweils mwN).[/indent]
Quelle: internet-law.de - BGH zum Umfang zulässiger Kritik an journalistischer Arbeit

Ich bin zwar kein Journalist, aber diese Ausführungen von RA Thomas Stadler betreffen meine Kritiker die da meinen, einer meiner Artikel beinhaltet ein falsches Wort oder falschen Satz.
Damit hätten wir das auch gleich auf einen Rutsch mit geklärt
Karl
Karl
Administrator

Re: Gerichtliche Entscheidung in Hamburg verschärft Linkhaftung
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.12.2016, 20:15:00
Nichts ist geklärt.

Das Hamburger Urteil wäre das Ende des Internets, wenn es eine höhere Instanz gesprochen hätte. Das geht ganz sicher in Revision.

Wenn Du übrigens glaubst wegen rechtlicher Winkelzüge hier im ST könntest Du Dir in Deinen Beiträgen alles erlauben, so sind die AGBs davor.

Karl
Re: Gerichtliche Entscheidung in Hamburg verschärft Linkhaftung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.12.2016, 20:15:00

Es gibt auch schon erste Reaktionen. Der heise-Verlag wird zukünftig nicht mehr auf das Hamburger Amtsgericht verlinken,
Und Heise hat auch gleich die Konsequenz gezogen, und das LG mit einer Anfrage zu dessen Seiten beschäftigt: Heise-Bericht[/url]

diese Ausführungen von RA Thomas Stadler betreffen meine Kritiker die da meinen, einer meiner Artikel beinhaltet ein falsches Wort oder falschen Satz.
Damit hätten wir das auch gleich auf einen Rutsch mit geklärt
Das heißt nur, dass Du für manche Äußerungen hier nicht [u]straf
rechtlich belangt werden kannst.
Bei AGB-Verstößen sind zivilrechtliche Verfahren möglich. Und selbst bei raffinierter Verklausulierung, die sich an AGBs vorbeimogelt, gilt immer noch das Hausrecht eines Forenbetreibers.

Anzeige

Karl
Karl
Administrator

Re: Gerichtliche Entscheidung in Hamburg verschärft Linkhaftung
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.12.2016, 09:39:21
Ich finde die Aktion von Heise wirklich gut, sie macht die Absurdität dieses Urteils deutlich.

Karl
Re: Gerichtliche Entscheidung in Hamburg verschärft Linkhaftung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 12.12.2016, 09:55:10
Und es trifft vor allem die Verursacher.
Ich fürchte nur, die werden das einfach aussitzen.
Re: Gerichtliche Entscheidung in Hamburg verschärft Linkhaftung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Die Urteile des Landgerichts Hamburg erfreuen sich bei höheren Instanzen keiner großen Beliebtheit und werden regelmäßig kassiert. Das ist die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite finden wir aber ein Urteil des EuGH, das in die gleiche Richtung geht. Da wird es mit einer höheren Instanz schwierig. Betreiber von Webseiten mit Werbung sind schon mehrfach von verschiedenen Gerichten als kommerziell angesehen worden und sie werden eventuell mit den Folgen des EuGH-Urteils leben müssen. Schmerzhaft und idiotisch, aber es sieht gerade so aus.

det
Ergänzung:
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.12.2016, 09:39:21
Das LG Hamburg kneift und gibt keine rechtsverbindliche Erklärung zu seinen Seiten ab.

Anzeige