Aktuelle Themen Integration????

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Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von pea
als Antwort auf heinzdieter vom 20.02.2009, 17:11:50
Warum steht nicht einer oder eine der 612 Abgeordneten auf und macht ewine praktikabelen Vorschlag, z. B. Staatsbürgerschaft auf Zeit.
Jetzt kommt gleich der Einwand geht nicht, ist mit unserer Verfassung nicht machbar ist inhuman und Migrantenfeindlich.



Fast alles schon mal da gewesen...


Union lässt Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit prüfen[/url]


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05.11.2005

Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist mit dem Grundgesetz nicht
vereinbar

MdL Bauer: „Es gibt keine Deutschen erster und zweiter Klasse“

Die vom baden-württembergischen Innenminister Rech ins Gespräch gebrachte Aberkennung der
Staatsbürgerschaft wird von den Grünen als "untauglich, überflüssig und verfassungsrechtlich höchst
zweifelhaft" abgelehnt. In ihrer jetzt vorliegenden Antwort auf einen Antrag der Fraktion Grüne (DRS
13/4669) führt die Landesregierung aus, dass sie die Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei Personen
mit doppelter Staatsangehörigkeit, die sich 'in terroristischer oder sonst einschlägiger Weise' betätigt
haben, befürwortet.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag Theresia Bauer, migrationspolitische
Sprecherin der Fraktion, wies darauf hin, dass das Grundgesetz die Entziehung der Staatsbürgerschaft
nicht kenne. Bauer: "Die Bundesrepublik hat aus gutem Grund auf eine solche Regelung verzichtet, da
diese im Dritten Reich zur Verfolgung unliebsamer Personen missbraucht wurde." Auch andere Staaten
wie Griechenland und Spanien, so Bauer, wo die Junta die Entziehung der Staatsbürgerschaft zum
Unterdrückungsinstrument benutzt hat, kennen deshalb heute die Aberkennung der Staatsbürgerschaft
nicht mehr.
In der Stellungnahme schränkt Innenminister Rech sein Initiative auf Personen mit doppelter
Staatsangehörigkeit ein, da ansonsten die betroffenen Bürger staatenlos wären. Dies, so der Minister, sei
mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Nach Ansicht der Grünen wären von dieser Regelung vor allem
Menschen aus nordafrikanischen und arabischen Staaten betroffen, da deren Heimatstaaten die
Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit grundsätzlich verwehren.
Theresia Bauer: "Dieser Vorstoß ist völlig überflüssig. Schon heute kann eine Einbürgerung mit Hilfe des
Verwaltungsverfahrensgesetzes innerhalb eines Jahres rückgängig gemacht werden, wenn
beispielsweise falsche Angaben gemacht wurden."
In Baden-Württemberg wurden in den letzten drei
Jahren lediglich vier Einbürgerungen zurück genommen. Bauer weiter: "Wie der bayrische Innenminister
Beckstein richtig einwendet, gibt es seit Anfang Januar eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei
Einbürgerungen, um zu verhindern, dass einschlägig aufgefallene Personen die deutsche
Staatsbürgerschaft bekommen. Die geltende Praxis reicht vollkommen aus."
In seiner Stellungnahme betont Rech, dass er gerade diejenigen erfassen will, welche ihre
verfassungsfeindliche Gesinnung erst nach der Einbürgerung offenbaren. "Vergessen wird hierbei, dass
alle Menschen nach ihrer Einbürgerung Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und es keine
Unterscheidung zwischen Deutschen von Geburt aus und eingebürgerten Deutschen gibt", so Bauer.
Außerdem, so Bauer, gäbe es auch Deutsche von Geburt an, die 'gegen die Interessen der
Bundesrepublik gerichtete Verfehlungen' – eine Formulierung Rechs - begehen. Diese werden nach
deutschem Recht in Deutschland bestraft. Eingebürgerte Deutsche anders zu behandeln, wäre nach
Ansicht der Grünen die Einführung einer Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft. Bauer: "Es wäre fatal, wenn
wir unser Grundgesetz verbiegen, nur um uns möglicherweise einiger weniger unliebsamer Leute zu
entledigen. Mit Straftätern wird das deutsche Rechtssystem auch so fertig."


©
Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Quelle: http://www.bawue.gruene-fraktion.de


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@ gram

Ach ja, wenn es wirklich diese aktuelle Statistik über [u]islamische
Schulversager geben sollte,
wäre ein entsprechender Link zur Quelle hilfreich...




--
pea
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
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Re: Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf pea vom 21.02.2009, 07:29:09
Nun, vielleicht sollte bei der Einbürgerung angesetzt werden, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Wenn ich heute in der ARD höre, dass werbemäßig zur Ablegung des Einbürgerungstestes aufgefordert und darauf hingeiesen wird, dass dieser doch recht unkompliziert sei, werde ich sehr nachdenklich.
Warum eine Einbürgerung von Menschen, die von alleine offenbar den Wunsch gar nicht haben, auf Teufel komm raus? Damit vollendete Tatsachen geschaffen werden? Warum braucht man diese Menschen? Weil sie besonders für die angesprochenen Grünen ein nicht zu verachtendes Wählerpoptential darstellen?
Eine andere Begründung fällt mir nicht ein. Denn bei nicht eingebürgerten Integrationsunwilligen bräuchte man nicht verfassungsrechtliche Debatten zu führen, wenn man sie los werden möchte bzw. müsste.
Ein Mensch, der sich hier ohne wenn und aber integrieren möchte, wird von alleine alles unternehmen auch die Staatbürgerschaft zu erhalten. Die Staatsbürgerschaft des gewünschten neuen Heimatlandes.
Wer sich allerdings nach wie vor woanders zuhause fühlt, macht sich die Mühe nicht, zumal die Abhängigkeit von unseren Sozialsystemen nun keine große Rolle bei der Frage einer etwaigen Abschiebung spielt. Bei uns nicht. Wir haben's ja. Zumindest nicht ohne weitere Gründe.
Übrigens, selbst bei der Frage der Zweiklassenstaatsbürgerschaft sehe ich eine einleuchtende Begründung. Es ist nun mal ein Unterschied, ob meine Staatsangehörigkeit durch Generationen gefestigt ist, oder ob ich mir die für mich und meine Nachkommen erst noch verdienen muss. Eine solche ist doch kein Ramschobjekt, das man Gott und jedermann hinterher schmeißt. In anderen Staaten nicht. ABER bei uns.
Aber: Bitte Beruhigung. DAS ist rechtlich nicht durchsetzbar. Nicht in diesem Land.
Obwohl ich es richtig fände und selbst unser Verfassungsrecht nicht gebietet, ungleiche Sachverhalte gleich zu behandeln. Daher wäre eine Einbürgerung quasi unter Bewährung vertretbar.


--
meritaton
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Re: Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von pea
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 21.02.2009, 09:45:50

Ein Mensch, der sich hier ohne wenn und aber integrieren möchte, wird von alleine alles unternehmen auch die Staatbürgerschaft zu erhalten. Die Staatsbürgerschaft des gewünschten neuen Heimatlandes.
geschrieben von meritaton



So wie Gerson Liebl aus der ehem. dt. Kolonie Togo?

Dem hat nicht einmal ein dt Großvater
und 18 Jahre Kampf gegen dt Windmühlen geholfen!




--
pea

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hl
hl
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Re: Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von hl
als Antwort auf pea vom 21.02.2009, 10:22:15
Link dazu
--
hl
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
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Re: Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf hl vom 21.02.2009, 10:36:17
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Muss, wenn tatsächlich aus unerfindlichen Gründen eine zu Recht zu erfolgende Einbürgerung nicht erfolgt (bin, muss ich gestehen, mit dem Vorgang nicht vertraut, muss es auch nicht, wenn man grundsätzliche Überlegungen machen möchte) Menschen, die von sich aus schon mal nicht wollen, diesen die Einbürgerung aufgedrängt werden???
Das ist doch das andere Extrem und -wie alle Extreme- für den normal Denkenden nicht ganz nachvollziehbar.
Nochmal: Für mich ist Zuwanderung für unser Volk überlebenswichtig. Ich habe auch nicht den geringsten Anflug von Xenophobie. Schon, weil ich wie fast jeder unter meinen Ahnen nicht nur "Reindeutsche" habe. Allerdings musste diese nicht ferne "Ahnin" nicht mühselig integriert werden. Wie all die Unzähligen, die im Laufe der Zeit in dieses Land gekommen sind und deren Nachfahren man nur noch an den Namen erkennen kann. Wenn überhaupt! Denn all diese Menschen hatten auch keinerlei Probleme, sich mit den "Ureinwohnern" zu vermischen. Gut so!
Auch heute wandern solche Menschen bei uns ein. Gott sei Dank!
Die, von denen wir hier reden, kämen nie im Leben auf eine solche Idee. Man holt nach wie vor aus dem Herkunftsland Heiratsnachschub, selbst die schon hier lebenden "Landsleute" kommen da nicht mehr in Frage. Und solange dies nicht unterbunden wird, werden wir mit Vorfällen der hier besprochenen Art leben müssen. Und mit schlimmeren. Und mit explodierenden Kosten wegen der Integrationsprobleme, die laut Spiegel (die Ausgabe habe ich leider nicht mehr präsent) alles in allem 16 Milliarden betragen sollen.


--
meritaton
heinzdieter
heinzdieter
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Re: Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 21.02.2009, 09:45:50
Zitat

Warum eine Einbürgerung von Menschen, die von alleine offenbar den Wunsch gar nicht haben, auf Teufel komm raus? Damit vollendete Tatsachen geschaffen werden? Warum braucht man diese Menschen? Weil sie besonders für die angesprochenen Grünen ein nicht zu verachtendes Wählerpoptential darstellen?


Das sehe ich genau so. Treibede Kraft sind die Grünen, trotzdem sie aus ihren übereifrigen Aktivitäten keinen Nutzen bei Wahlen ziehen.

Eine weitere Möglichkeit sehe ich in der Verlängerung der Anwesenheit in der BRD auf 10 bis 15 Jahre .

Ich erwähnte es bereits, wenn nichts in dieser Hinsicht geschieht, ist es nur eine Frage der Zeit bis der nächste Ehrenmord oder Zwangsverheitung passiert.

Was mich weiter etwas irritiert , dass einige der Diskutierenden Geschennisse von 1899 und früher aufführen.

Auch die Väter unseres Grundgesetzes konnten 1946 ff nicht die Verhältnisse von 2000 ff voraussehen, denn sonst hätten siwe bestimmt anders gehandelt.


--
heinzdieter

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ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
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Re: Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 21.02.2009, 11:44:09
Verstehe ich nicht, ich wollte auf den Beitrag von Pea antworten, den anderen hatte ich nicht gesehen.
Nun, wenigsten habe ich den Link bemerkt und mich informiert.
Dieser Fall riecht doch nach einer Anrufung des Verfassungsgerichts, auf den ersten Blick jedenfalls. Oder verlangt nach dem Gesetzgeber.
Denn dieses rassistische Gesetz von 1913 dürfte mit unserem GG nicht vereinbar sein. Wäre DAS nicht mal ein Fall für die Grünen? Hier bei der Abschaffung dieses Gesetze tätig zu werden? Da wäre ich ganz bei Ihnen.
Aber dieser Fall ist wohl nicht spektakulär und vor allem in Hinblick auf Stimmenfang ergiebig genug. Wer fällt denn schon unter das Gesetz von 1913?
--
meritaton
rolf †
rolf †
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Re: Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 21.02.2009, 11:53:38
Ich bin der Meinung, daß sowohl der Anwalt, als auch die Richter das VerfG hätten anrufen müssen.
--
rolf
pea
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Re: Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von pea
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 21.02.2009, 11:53:38
Mehr zum Fall Liebl hatte ich bereits gestern auf Seite 17 gepostet.

Sogar Michael Verhoeven hat 2001 eine Doku über den Fall gedreht.

www.presseportal.de/print.htx?nr=215585&pre=1



Ansonsten sehe ich nicht, daß irgendwelchen Leute, die eigentlich gar nicht wollen,
der deutsche Paß hinterher geworfen wird. Dem ist nun wirklich nicht so!

Eine ganz andere Frage als die der Einbürgerung ist der Familiennachzug zu
Ausländern, der gezielt dazu benutzt wird, Frauen aus archaischen Strukturen
nach D zu verheiraten. § 29 AufenthG

ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
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Re: Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf pea vom 21.02.2009, 12:19:15
Mehr zum Fall Liebl hatte ich bereits gestern auf Seite 17 gepostet.

Sogar Michael Verhoeven hat 2001 eine Doku über den Fall gedreht.

www.presseportal.de/print.htx?nr=215585&pre=1



Ansonsten sehe ich nicht, daß irgendwelchen Leute, die eigentlich gar nicht wollen,
der deutsche Paß hinterher geworfen wird. Dem ist nun wirklich nicht so!

Eine ganz andere Frage als die der Einbürgerung ist der Familiennachzug zu
Ausländern, der gezielt dazu benutzt wird, Frauen aus archaischen Strukturen
nach D zu verheiraten. § 29 AufenthG

geschrieben von pea

Nun, warum muss man dann zur Werbung greifen, um den Betreffenden die Einbürgerung nahezulegen???
--
meritaton

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