Aktuelle Themen Integration????

pea
pea
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von pea
als Antwort auf rolf † vom 15.02.2009, 10:46:32
Eine Unterbringung im Maßregelvollzug erscheint mir bei dem psychiatrischen Gutachten
auch sinnvoller als ein Gefängnisaufenthalt mit Begnadigung nach +/- 15 Jahren.

Der Mann dürfte immer eine tickende Zeitbombe bleiben.



Hier noch eine Stellungnahme, die mir wichtig erscheint:



Hamburg (dpa) -

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat das Urteil im Hamburger Prozess um den sogenannten Ehrenmord an der Deutsch-Afghanin Morsal begrüßt.


"Ich bin froh, dass der Richter nicht auf Totschlag erkannte, sondern die volle Härte des Gesetzes den Angeklagten hat spüren lassen", sagte Generalsekretär Aiman Mazyek am Samstag dem Radiosender NDR Info. Morsals Bruder war am Freitag für die tödliche Messerattacke auf seine Schwester wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das hatte im Gerichtssaal zu Tumulten unter den Angehörigen geführt. Der 24- Jährige habe die Religion vorgeschoben und sich mildernde Umstände erhofft, sagte Mazyek. "Gott sei Dank ist der Richter nicht darauf reingefallen."

"Wir dichten sehr viel Islam in Sachen hinein, wo er eigentlich gar nicht hingehört", sagte Mazyek. "Es gibt keinen leisesten Verdacht, dass Mord aus Ehre oder sonstigen Gründen zu rechtfertigen ist. Mord bleibt Mord." Der Verweis auf die unterschiedlichen Kulturen sei lediglich eine vorgeschobene Argumentation gewesen. Es sei wichtig, den Täter und die Tat als solche zu beschreiben und nicht zu versuchen, Religion als Begründung heranzuziehen. "Die Staatsanwaltschaft hat ja nicht umsonst gesagt, dass sie den Begriff Ehrenmord hier an dieser Stelle fehl am Platz oder nicht richtig findet", sagte Mazyek.
geschrieben von Märkische Allgemeine



Muslime begrüßen Urteil im "Ehrenmord"-Prozess


--
pea
Medea
Medea
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von Medea
als Antwort auf rolf † vom 15.02.2009, 10:46:32
Stimme dir zu - nach unseren Gesetzen hat geurteilt zu werden - die meisten Migrantenfamilien, die hier nach Deutschland gekommen sind, leben bereits viele Jahre in unserem Gemeinwesen und deren Kinder besuchen deutsche Schulen. Und es ist bekannt, daß es nicht zu unserer Kultur gehört, unliebsam und aufmüpfig gewordene Frauen und Mädchen "abzustechen" oder sonstwie zu ermorden. Das mag in deren Herkunftländern u.U. üblich sein, hier gilt immer noch die deutsche Gerichtsbarkeit.

M.

eko
eko
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von eko
als Antwort auf eko vom 15.02.2009, 10:38:39
Damit kein falscher Zungenschlag in meinen Beitrag hinein interpretiert wird:

Selbstverständlich hat für eine solche Untat das deutsche Gesetz zu gelten und wer sich schuldig macht, muss auch nach deutschem Recht bestraft werden. Migranten suchen oftmals, sich die Rosinen aus dem Kuchen zu picken. Also die Vorteile zu genießen, die sie durch eine Einbürgerung bekommen, ansonsten aber sind sie sehr häufig ihren aus dem Herkunftsland bekannten Gewohnheiten verfallen und glauben, diese hier ausleben zu können.

Das Verhalten der afghanischen Familienangehörigen zeigt wieder einmal mit aller Deutlichkeit, wie diese Leute eigentlich denken, was in deren Köpfen so vor sich geht. Dagegen anzugehen, dürfte für deutsche Behörden schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein.

Ansonsten finde ich den Urteilsspruch richtig, hier wäre jegliche Art von Milde unangebracht. Und ich hoffe auch, dass der Einspruch des Verteidigers nichts am Urteil ändern wird.
--
eko

Anzeige

rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von rolf †
als Antwort auf eko vom 15.02.2009, 13:37:50
...Ansonsten finde ich den Urteilsspruch richtig, hier wäre jegliche Art von Milde unangebracht. Und ich hoffe auch, dass der Einspruch des Verteidigers nichts am Urteil ändern wird.
--
eko
geschrieben von eko
Das hoffe ich auch.
--
rolf
heinzdieter
heinzdieter
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf eko vom 15.02.2009, 10:38:39
Zitat eco

Ich möchte mal den "Staat", der hier angesprochen wird, etwas in Schutz nehmen. In diesen Fällen besteht "der Staat" ja aus solchen Ämtern, die für die Einbürgerung zuständig sind.

Dem kann ich voll und ganz zustimmen.
Gemeint in meinem Betrag hatte ich nicht die Beamten und Angestellten in ihren Ämtern, die die die Gesetze umsetzen sondern den Gesetzgeber.

Der Einbau eines Passus die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mordtaten. Die meisten der Eingebürgerten behalten ihre 1.Staatsbürgerschaft, sodass hier keinerlei Probleme auftreten sollten.

Einige dieser Ehren-Mord-Täter besitzen nicht einmal die deutsche Staatsbürgerschaft, sodass die Ausweisung nach Verteilung problemlos erfolgen kann.

Ich will aber den Kritikern zu diesem Betrag den Wind aus deb Segeln nehmen. ich habe nichts gegen Ausländer.

Aber ich höre schon die Einwände:
das kann man doch nicht
das ist unmenschlich
das ist ausländerfeindlich
das ist radikal
usw

Oder ist das doch eine abschreckende Maßnahme, die die Ehrenmorde minimiert oder gänzlich verhindert ?

--
heinzdieter
hugo
hugo
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von hugo
als Antwort auf eko vom 15.02.2009, 13:37:50
hallo eko,,vielleicht sollten wir doch nicht so allgemein urteilen,,,,wenn ein Deutscher sich im Ausland völlig daneben bewegt, dann würden wir auch nicht gerne lesen: die Deutschen oder wie diese Leute eigentlich denken, was in deren Köpfen so vor sich geht,,,,

das sind Ausnahmen, das ist nicht die Regel,,,nicht jeder Afghane nicht jeder Pakistani nicht jeder Türke sticht seine Schwester ab, wenn sie nicht seinen Erwartungen entspricht,,

aber das hast Du sicher nicht so gemeint, auch wenns irrtümlich so lesbar und interpretierbar ist.
--
hugo

Anzeige

rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von rolf †
als Antwort auf heinzdieter vom 15.02.2009, 16:59:55
... Die meisten der Eingebürgerten behalten ihre 1.Staatsbürgerschaft, sodass hier keinerlei Probleme auftreten sollten.
--
heinzdieter
Nach deutschen Recht ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich ausgeschlossen.
Es gibt zwar Ausnahmen, aber die Regel ist, Deutscher oder Ausländer, nicht beides.

--
rolf
heinzdieter
heinzdieter
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf rolf † vom 15.02.2009, 17:17:40
Zitat von rolf

Nach deutschen Recht ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich ausgeschlossen.
Es gibt zwar Ausnahmen, aber die Regel ist, Deutscher oder Ausländer, nicht beides.


Dieser Zustand ist in der Form vom Gesetzgeber abänderbar, das bei schweren Delikten wie Mord eine Aberkennung der Deutschen Staatsbürgerschaft mit Ausweisung erfolgt.


--
heinzdieter
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von rolf †
als Antwort auf heinzdieter vom 15.02.2009, 17:36:17
Dazu wäre keine einfache Gesetzesänderung, sondern mindestens eine Änderung des GG nötig.
Ich weiß nicht wo es geregelt ist, aber eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ist nur möglich, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Außerdem ist eine Abschiebung eines Staatenlosen nicht möglich, wohin denn?
--
rolf

edit 17:45
Woher soll der Gesetzgeber wissen, woran man erkennt, daß der Einzubürgende zum Mörder werden wird?
Die alte Staatsbürgerschaft wird ja in der Regel mit der Einbürgerung aufgehoben.
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Integration????
geschrieben von eleonore
als Antwort auf rolf † vom 15.02.2009, 17:43:35
@rolf,

die alte staatsbügerschaft wird nicht aufgehoben, sondern die jeweilige mutterland entlässt einem aus der staatsbürgerschaft auf antrag.

doppelte gibt es in deutschland nicht, es sei, es wurde getrickst.
--
eleonore

Anzeige