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Aktuelle Themen Inzest bleibt verboten

pepa
pepa
Mitglied

Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von pepa
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.03.2008, 07:46:44
Es geht doch darum, dass jemand ins Gefängnis gesteckt wird, der niemanden Schaden zugefügt hat, der als Straftäter verurteilt ist, weil er jemanden liebt... . Moralische Entrüstung ist die eine Sache und um die Kinder geht es ja gar nicht. Diese Verurteilung geschah nach geltendem Recht, aber ist es nicht eine große Heuchelei? Sind die sich liebenden Geschwisterpaare nicht dazu verurteilt, mit Heimlichkeiten und Lügen zu leben? Wer glaubt denn ernstlich, dass sich liebende Paare gesetzlich verbieten lassen, sich zu lieben. Und man muß sich auch die Frage stellen, was ist denn mit geistig Behinderten? Sie "dürfen" Kinder zeugen, die evtl. auch behindert sein können! Gibts da auch gesetzliche Verbote? Kleinwüchsige bekommen Kinder (alle Achtung), selbst auf die Gefahr hin, dass diese auch Kleinwüchsig sein können. Wieso wird das eine als abnormal verurteilt, während das andere "legal" ist?

--
pepa
hafel
hafel
Mitglied

Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von hafel
als Antwort auf pepa vom 14.03.2008, 12:05:02
Ich halte dieses Urteil auch für äußerst bedenklich. In unserer Rechtsprechung gibt es andere "Risikogruppen", wo die Schädigungsgefahr noch höher ist, und diese verfassungs- und strafrechtlich keine Berücksichtigung finden. Vielleicht bringt der Weg nach Brüssel etwas Aufhellung.
--
hafel
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von eleonore
als Antwort auf schorsch vom 14.03.2008, 09:54:59
ich meinte auch deinen ursprünglichen beitrag schorsch, ohne dein nachgeschobene teil.


*Aber nun im Ernst: Wenn Geschwister, die zusammen aufgewachsen sind, Kinder zeugen, ist das zwar genetisch bedenklich, nicht aber unbedingt gefährlich. Schliesslich wird zur Reinerhaltung von Tier-Rassen auch Inzucht betrieben. Wenn aber Geschwister, die einander nicht kennen, da in verschiedenen Familien aufgewachsen, sich nicht kannten, sich ineinander verlieben und Kinder zeugen, sollten sie nicht bestraft werden dürfen.*

diese teil kam erst später.
aber egal, das tut nichts zu diesen thema.
ich lese erst noch , bevor ich was schreibe.

--
eleonore

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Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eleonore vom 14.03.2008, 13:07:57
ich habe mit inzest nach wie vor so meine probleme.

dies paar hat insgesamt 4 kinder, davon sind 2 behindert. nur ein kind lebt bei der mutter (soweit mir bekannt). im vorigen jahr gab es schon mal einen beitrag zu diesem paar und dabei kam als die sprache auf die kinder kam, die trotzige bemerkung, dann zeugen wir eben ein weiteres kind, wenn uns die anderen weggenommen werden.

ich hab da so meine problem, ob dieses paar sich überhaupt über die tragweite dessen was in derem kopf abläuft im klaren ist.
--
plumpudding
darklady
darklady
Mitglied

Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von darklady
als Antwort auf Karl vom 13.03.2008, 21:40:06

Mal unabhängig von diesem Fall und meinen Wertevorstellungen, was würde passieren, wenn das Verbot kippen würde?
Würde sich die Erziehung von Kindern und damit auch die Gesellschaft ändern?
darklady
arno
arno
Mitglied

Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von arno
als Antwort auf Karl vom 13.03.2008, 21:40:06
Hallo, karl,

ich halte das Urteil der Verfassungsrichter im Inzestfall für
falsch. Wenn Menschen über 18 Jahre alt sind, sollte sich der
Staat und andere Institutionen raushalten, wenn sich erwachsene
Personen einvernehmlich lieben (wollen)!
Ich halte es für sehr sonderbar, daß nur der Vaginalverkehr
und nicht der Oral- und Analverkehr bei Inzestvergehen bestraft
wird, bzw. bestraft werden kann.

Im Zuge der vielen Verhütungsmöglichkeiten und der pränatalen
Diagnostik wird deutlich, daß Inzest "mit und ohne Folgen"
für die Gesellschaft nur ein "moralisches Entrüstungsthema" ist.

Viele Grüße
--
arno

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eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von eleonore
als Antwort auf arno vom 14.03.2008, 14:18:21


Ich halte es für sehr sonderbar, daß nur der Vaginalverkehr
und nicht der Oral- und Analverkehr bei Inzestvergehen bestraft
wird, bzw. bestraft werden kann.

Im Zuge der vielen Verhütungsmöglichkeiten und der pränatalen
Diagnostik wird deutlich, daß Inzest "mit und ohne Folgen"
für die Gesellschaft nur ein "moralisches Entrüstungsthema" ist.

Viele Grüße
--
arno
geschrieben von arno


arno,

würdest du mir freundlicher weise verraten, wie durch oral oder analverkehr kinder gezeugt werden?



--
eleonore
florian
florian
Mitglied

Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von florian
als Antwort auf arno vom 14.03.2008, 14:18:21
ich halte das Urteil der Verfassungsrichter im Inzestfall für
falsch. Wenn Menschen über 18 Jahre alt sind, sollte sich der
Staat und andere Institutionen raushalten, wenn sich erwachsene
Personen einvernehmlich lieben (wollen)!
geschrieben von arno


Ist doch jetzt nicht dein Ernst...
--
florianwilhelm18
florian
florian
Mitglied

Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von florian
als Antwort auf schorsch vom 14.03.2008, 09:48:01
Schorsch, mach mal nich solche Witze!

Meine Großeltern waren Cousin und Cousine und ich kann als 2. Nachfolgegeneration froh sein, keine gen. Krankheiten zu besitzen!

--
florianwilhelm18
arno
arno
Mitglied

Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von arno
als Antwort auf florian vom 14.03.2008, 16:37:36
Hallo, florianwilhelm 18,

Du kannst sicher sein, daß ich hier meine Meinung vertrete.
Im Freigeisterforum ( siehe den unten angegebenen Link)
verfolge ich seit sehr vielen Monaten die sehr interessante
Diskussion über die Inzest-Familie.
Wenn sich zwei Menschen lieben, nützen gesetzliche Verbote
nichts.

Viele Grüße
--
arno

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