Aktuelle Themen Kindergeld

Ostpreusse1938
Ostpreusse1938
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Kindergeld
geschrieben von Ostpreusse1938
Die Arbeitsagentur hat die neuen Sätze für Kindergeld - einschl. einer Musterberechnung - veröffentlicht:

Nach dieser Musterberechnung erhalten Anspruchsberechtigte für 4 Kinder 789 € Kindergeld monatlich. Für jedes weitere Kind werden monatlich weitere 221 € gezahlt!

(www.arbeitsagentur.de)
Edita
Edita
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Re: Kindergeld
geschrieben von Edita
als Antwort auf Ostpreusse1938 vom 08.09.2015, 12:36:08
Und ........was möchtest Du uns damit sagen ? Alle User hier sind aus dem Kindergeldalter raus! Oder hast du eine Frage?

Edita
kirk
kirk
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Re: Kindergeld
geschrieben von kirk
als Antwort auf Edita vom 08.09.2015, 12:49:32
Wenn man das schon hier als Info einstellt, dann doch bitte die offizielle Mitteilung und nicht eine herausgegriffene Berechnung zumal die Info nicht ganz korrekt ist.

Presseinfo der Bundesagentur für Arbeit:

"Presse Info031
vom13.07.2015

Zur Förderung von Familien wird rückwirkend zum Januar 2015 das Kindergeld um 4 Euro angehoben. Damit erhöht sich der Betrag für das erste und zweite Kind von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat.

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt den neuen Kindergeldbetrag ab September 2015 automatisch an ihre 8,9 Millionen Kindergeldberechtigten aus. Die Nachzahlung für die seit Januar 2015 abgelaufenen Monate erfolgt in einem Betrag spätestens ab Oktober 2015.

Außerdem wird im Januar 2016 das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht. Für die ersten und zweiten Kinder beläuft sich der Betrag dann auf jeweils 190 Euro, für dritte Kinder auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro pro Monat.

Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > Familie und Kinder > Kindergeld, Kinderzuschlag.


Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter

Stand13.07.2015"

Kirk

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ehemaligesMitglied33
ehemaligesMitglied33
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Re: Kindergeld
geschrieben von ehemaligesMitglied33
als Antwort auf Edita vom 08.09.2015, 12:49:32
Liebe Edita, Null-Ahnung, was Ostpreuße uns
damit sagen will, vielleicht (I don´t know) will
er auf Folgendes hinweisen:

Kindergeldanspruch für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis

Ferner sind ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis, welche zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, grundsätzlich für den Bezug von Kindergeld anspruchsberechtigt

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/kindergeld/anspruch-

Da tappe ich im Dunkeln bei fünf Kindern, die bekamen alle
ihren Anteil einmal pro Jahr ausbezahlt, hab´s jetzt noch verfügbar
in meinen Abrechnungen, bin sowieso ein guter Buchhalter und denke
manchmal heute, oh mein Gott!!! DIESE Ansprüche!!! die heute gestellt
werden, sogar heute noch bin ich zufrieden mit einem Schälchen
Kartoffelsuppe, ...

und btw, sorry, ich mach mich immer älter als ich bin, ob das legal
ist, weiß ich nicht, bin nicht wie einige, die sich zehn Jahre jünger
machen, verpassen sie doch viele Lebenserfahrungs- und Entwicklungs-
jahre, egal, jeder wie er mag, aber diese Überheblichkeit dabei mag
ich nicht so sehr, gleich sind wir im Lebensfreude-Café, Witta

auf-kindergeld-fuer-auslaender.html
Ostpreusse1938
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Re: Kindergeld
geschrieben von Ostpreusse1938
als Antwort auf ehemaligesMitglied33 vom 08.09.2015, 13:28:38
Danke witta,
es tut gut, wenn man jemanden trifft, der (die!) mit offenen Augen und wachem Hirn durch die Stadt geht.
Deine Bemerkung mit "dem Schälchen Kartoffelsuppe" trifft genau den Unterschied zwischen den Flüchtlingen nach dem 2. Weltkrieg (1945 habe ich extra nicht geschrieben, weil mir das wieder zerpflückt wird) und heute.
Viele Grüße
Re: Kindergeld
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Ostpreusse1938 vom 08.09.2015, 14:24:04
Na ja, genau gesagt, hast Du eigentlich gar nichts geschrieben, außer dass es für 4 Kinder soundsoviele Euronen gibt und für jedes weitere weitere soundsoviele Euronen.
Eine faire Diskussion sieht anders aus.
Bruny

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Kollwi
Kollwi
Mitglied

Re: Kindergeld
geschrieben von Kollwi
als Antwort auf Ostpreusse1938 vom 08.09.2015, 14:24:04
Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.

Der Unterschied zwischen den Flüchtlingen 1945 und den heutigen Flüchtlingen....

Glaubst du, die Flüchtlingen fliehen vor Krieg und Zerstörung nach D weil es hier Kindergeld gibt ???!!!
Ostpreusse1938
Ostpreusse1938
Mitglied

Re: Kindergeld
geschrieben von Ostpreusse1938
als Antwort auf Kollwi vom 08.09.2015, 14:37:44
Kollwi, denken mußt Du selbst!
Re: Kindergeld
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Kollwi vom 08.09.2015, 14:37:44
ich ahne worauf Ostpreusse aus ist. Aber um Deine Neiddebatte im Keim zu ersticken:

Kindergeld für Flüchtlinge und Asylberechtigte

Für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft) sowie für Asylberechtigte (ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als politisch Verfolgte) besteht aufgrund eines europäischen Abkommens (Näheres siehe Bundesgesetzblatt 1956 II, Seite 507) in Fragen der Anspruchsberechtigung hinsichtlich des Bezugs von Kindergeld Anspruch auf Leistungen des Vertragsstaates (in diesem Fall Deutschland) unter denselben Bedingungen, die für deutsche Staatsangehörige gelten, sofern die betreffende Person mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnt.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/kindergeld/anspruch-auf-kindergeld-fuer-auslaender.html
geschrieben von Sozialgesetz


Im Klartext: Flüchtlinge und Asylberechtigte bekommen frühestens nach 6 Monaten berechtigtem Aufenthalt Kindergeld in der BRD.

Und weiter

Kindergeldanspruch für ausländische Arbeitnehmer aufgrund bilateraler Abkommen

Für ausländische Arbeitnehmer der Staaten Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro und Serbien besteht eine Anspruchsberechtigung zum Bezug von Kindergeld aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen. Als Arbeitnehmer sind dabei Personen anzusehen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (auch bei Kurzarbeit) stehen, Arbeitslosengeld beziehen oder Geldleistungen der Krankenversicherung wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Für Arbeitnehmer aus den Staaten Algerien, Marokko, Tunesien sowie der Türkei besteht die Anspruchsberechtigung zum Bezug von Kindergeld aufgrund von Assoziationsabkommen zwischen der EG und den jeweiligen Staaten. Der hier einschlägige Art. 1 a der Verordnung Nr. 1408/71/EWG definiert den Begriff des Arbeitnehmers im Wesentlichen durch die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb in diesen Fällen beispielsweise auch Studenten und freiwillig versicherte Selbstständige hiervon erfasst sind.

Also was hast Du für ein Problem?
Re: Kindergeld
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Ostpreusse1938 vom 08.09.2015, 14:42:23
Mhm, gut dass man die Intension gleich nach dem Eingangsbeitrag erkennen kann. Statt anderen fehlendes Hirn zu attestieren, hättest Du selbiges einschalten sollen.
Bruny

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