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Aktuelle Themen Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab

pilli
pilli
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von pilli
da bei den Cellitinnen...nicht nur in Köln...nicht vergessen werden darf, dass es sich m.e. um eine höchst ausgeklügelte Stiftung handelt, deren zahlreiche wirtschaftliche verbandelungen dem als link angefügten Ornigramm ennommen werden können, ist die ethische denkweise der verantwortlichen entgegen der gesetzlich geregelten versorgung eigentlich nicht entscheidend? Bund und Krankenkassen finanzieren, watt hat da die frage "pille ja oder nein" für ein gewicht in der öffentlichkeit?

Ornigramm der Stiftung der Cellitinnen

Grundlagen der Krankenhausfinanzierung

Mit der Einführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) vom 29. Juni 1972 unterliegen deutsche Krankenhäuser der dualen Finanzierung.

Ziel der Krankenhausfinanzierung und des KHG ist gemäß § 1 KHG die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu sozial tragbaren Pflegesätzen unter Beachtung der Trägervielfalt (öffentlich-rechtliche, frei-gemeinnützige und private Krankenhäuser).

Charakteristisch für die duale Finanzierung ist die Trennung der Kosten in Investitionskosten, die durch die Bundesländer aufgebracht werden und pflegesatzfähige Kosten, die von den Versicherten bzw. deren Krankenkassen zu tragen sind.

Basis der Investitionsfinanzierung ist der/die jeweiligen Krankenhausplan des Bundeslandes. Zusammen mit den aufgestellten Investitionsprogrammen sichern diese die Finanzierung der Investitionskosten von Krankenhäusern. Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden von den Patienten bzw. ihren Krankenkassen durch Erlöse aus Pflegesätzen getragen. Grundlage dieser Regelung ist der § 4 KHG zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Dieses dualistische Finanzierungsprinzip wird in der Literatur häufig diskutiert. Bei dieser Diskussion geht es vor allem um Vor- und Nachteile von dualistischen und monistischen Prinzipien und deren Ausgestaltung im Sinne der Ziele des KHG.
geschrieben von wiki


wiki Krankenhausfinanzierung

zur zeit sieht die Kölner Staatsanwaltschaft keinen "Anfangsverdacht für eine Straftat" also bleibt nur die hoffnung mal wieder, dass zumindest zum gemeinsamem beten um vergebung ihrer sünden aufgerufen wird.



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pilli
margrit
margrit
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von margrit
als Antwort auf clara vom 18.01.2013, 13:28:21
Es sind zweikatholisch geführte Krankenhäuser!!!!!!
Das sagt vieles.
Margrit
hisun
hisun
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von hisun
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 18.01.2013, 14:31:13
Ja, wie es aus dem Link zu ersehen bzw. zu hören ist, haben die Cellitinnen diesbezüglich ein Richtlinie gehabt.
Und das ist einfach ein Unding.
Ich bin der Meinung, dass dies eine brutale Verweigerung von ärztlicher Hilfeleistung ist und habe als Krankenschwester für diese Klinikhaltung keinerlei Verständnis.
geschrieben von meli


@Meli, ich gehe voll mit dir .. es ist ein Skandal par exellence..

Die Entschuldigungen sind lau, wie immer.
Von solchen Institutionen erwarte ich schon gar nichts anderes...

Ich bin ebenfalls der Meinung wie Monika Hauser,
dass es sich um eine Straftat handelt und die gehört
vor ein Gericht .. wo leben wir denn ?!

hisun, auch eine Frau!
.*.

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wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf hisun vom 18.01.2013, 19:06:14
Wenn der Missbrauch von einem katholischen Priester durchgeführt worden wäre, hätte die Frau dann eigentlich bessere Chancen auf Behandlung in einem katholischen KKH gehabt?
weserstern
weserstern
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von weserstern
Dieses unbeschreibliche Fehlverhalten der Kliniken wird sicherlich gerichtlich behandelt werden, wenn ein Strafantrag wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt wird...

Dafür gibt es keine Entschuldigung !

weserstern
pilli
pilli
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von pilli
als Antwort auf weserstern vom 18.01.2013, 19:25:40
sieht wohl nicht so erfolgversprechend aus, weserstern:



Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Einer ersten Einschätzung zufolge liege weder eine unterlassene Hilfeleistung noch eine Strafvereitelung durch Unterlassen vor, sagte ein Sprecher der Behörde.

So setze der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung einen „akuten Unglücksfall“ voraus. Dies treffe im vorliegenden Fall aber nicht zu, da sich das mutmaßliche Opfer zum Zeitpunkt der Abweisung durch die beiden Kliniken bereits in ärztlicher Behandlung befunden habe. Eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung ist unwahrscheinlich, denn die 25-jährige Frau war von der Notärztin bereits medizinisch versorgt worden. Die Klinikärzte sollten bei einer genauen Untersuchung lediglich Beweise sichern, die auf eine Vergewaltigung hindeuten.
geschrieben von tagesspiegel.de


tagesspiegel.de

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pilli

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wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf weserstern vom 18.01.2013, 19:25:40
Dieses unbeschreibliche Fehlverhalten der Kliniken wird sicherlich gerichtlich behandelt werden, wenn ein Strafantrag wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt wird...



Mindestens 2 Gründe sprechen dagegen, weserstern.

Unterlassene Hilfeleistung war das Verhalten der Krankenhausärztin sicher nicht, denn es bestand zum Zeitpunkt der abgelehnten Untersuchung keine direkte Gefahr für Leib und Leben der Frau. Die Kliniken würden sich, das konnte man den halbherzigen Entschuldigungen bereits entnehmen, darauf hinausreden, dass es sich um das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter handelte. Mit denen würde man Gespräche führen, damit derartiges so nicht wieder vorkommt. Ende.

Und zweitens - Du weißt ja, wo wir leben....
Unsere Justiz schafft es ja nicht mal, geständige Sexualstraftäter unter den katholischen Priestern auf den Anklagestuhl zu bringen.
Null Chance.
weserstern
weserstern
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von weserstern
als Antwort auf wandersmann vom 18.01.2013, 19:37:12
Vereitelung der Beweisermittlung ??

Das könnte vielleicht angewendet werden.

Wir werden sehen!

weserstern
Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf weserstern vom 18.01.2013, 19:49:16
Weserstern,

ich sehe die Schwierigkeit darin, dass das Opfer ja schon geschädigt war, als es ins Krankenhaus kam.

Also wird die Staatsanwalt deshalb wahrscheinlich die Ermittlung nicht aufnehmen.

Aber sie, also die junge Frau, könnte natürlich Strafantrag stellen.

Doch ob sie das auch kräftemäßig durchstehen kann, ist eine andere Frage.

Ich hoffe nur, dass sie jetzt eine gute medizinische und psychische Betreuung erfahren kann.

Aber alles in allem ist jetzt hier wirklich die Politik gefragt und hat dafür zu sorgen, dass eine einheitliche Behandlung durchgeführt wird und zwar, ob es den Katholiken nun in den Kram passt oder nicht.

Außerdem hoffe ich , dass die Täter gefasst werden können.

Meli
hockey
hockey
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von hockey
als Antwort auf clara vom 18.01.2013, 13:28:21
Was ist das schon wieder? Zwei katholisch geführte Krankenhäuser in Köln verweigerten einer jungen Frau eine gynäkologische Untersuchung, bzw. die "Pille danach", weil die vom Vatikan verboten ist!

http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article112859645/Koelner-Kliniken-widersetzten-sich-Rat-der-Notaerztin.html

Clara


Hi Clara,

vor ca. 30 jahren hatten wir aehnliche probleme mit kathol. krankenhauesern in Canada die Abtreibungen nicht zulassen wollten. Da hat die damalige Regierung ( P. Trudeau) den Krankenhauesern die Staatlichen Gelder entzogen sowie wurde ihnen angedroht das sie unter dem canadischen Gesetz verpflichtet sind alle egal was ist zu behandeln ohne jemanden abzulehen auf grund ihrer situation. Die Nonnen haben sich aus den meisten Krankenhauesern zurueckgezogen (als Krankenschwestern oder in der Verwaltung) und seit ca. 28 jahren kein problem und keine debatte mehr.
Weiss natuerlich nicht genau wie die Situation in D. re der finanzierung und steuerverguenstigung fuer krankenhaueser ist.
Hoffe diese bloedsinn hoehrt auch mal in D. auf
Hockey

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