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Aktuelle Themen Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab

justus39
justus39
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.01.2013, 17:04:30

Später sah ich zufällig eine andere Sendung, in der empfohlen wurde, in Vergewaltigungsfällen bzw. bei Vergewaltigungsvermutung die Gerichtsmedizin (ich nehme an, dass Krankenhäuser mit gerichtsmedizinischen Abteilungen gemeint waren) aufzusuchen.
Dort würden alle Untersuchungen usw., die vor Gericht evtl. wichtig würden, durchgeführt und ein genaues Protokoll erstellt.

Die jeweilige Frau könne es sich so auch später noch überlegen, die Sache anzuzeigen.

Gruss,
MargArit
geschrieben von margarit


Darauf hat ingo* schon in seinem Beitrag am 19.01.2013 10:55 hingewiesen und auch einen link beigefügt.

Es gibt da ganz klare Richtlinien und Einrichtungen, und das muss auch die Notärztin gewusst haben.



Vergewaltigung - Spuren sichern ohne die Polizei

KÖLN (iss). Das Institut für Rechtsmedizin an der Kölner Universitätsklinik hat ein neues Angebot für Opfer von Sexualstraftaten entwickelt. Sie können die Spuren der Tat jetzt unabhängig von einer Strafanzeige sichern lassen.

Polizisten in Köln: Vergewaltigungsopfer scheuen oft den Gang zu ihnen.
In der Domstadt gibt es nun eine "anonyme Spurensicherung".
Bei der anonymen Spurensicherung stellen sich die Frauen nach der Vergewaltigung oder einer anderen Gewalttat in einer der fünf beteiligten Kliniken in einer gynäkologischen Ambulanz vor, erläutert Dr. Sibylle Banaschak, Leitende Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin Köln.
"Hier ist Tag und Nacht eine Ärztin oder ein Arzt anwesend. Sie können die gynäkologische Untersuchung vornehmen." Die Mediziner sind zum Konzept der anonymen Spurensicherung und den Methoden der Spurensicherung geschult worden.
Alle Krankenhäuser sind entsprechend ausgestattet
Die Kliniken haben Untersuchungssets mit allen nötigen Utensilien erhalten, sagt Banaschak.
"Dazu gehören der Dokumentationsbogen, die Abstrichtupfer, Zubehör für eine gegebenenfalls weitergehende Asservierung von Fingernagelabschnitten, Aufkleber für die kodierte Beschriftung der Asservate und Hilfsmittel für die Fotodokumentation."
Nach der Untersuchung werden die Beweismittel mit einem Code versehen, um die Anonymität der Opfer zu sichern. Sie werden versiegelt und in die Rechtsmedizin der Uni gebracht.

Ich vermute, dass das ganze Theater nur aufgemacht wurde, um vier wochen danach noch Stimmung gegen diese Krankenhäuser zu machen.
Von einer Verfolgung dieser Straftat habe ich nichts lesen können.

justus
Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 22.01.2013, 17:26:01
Ingo, danke für das Einstellen Deines klaren und aufschlussreichen Artikels, wohin sich Vergewaltigungsopfer und Vergewaltigungsverdachtsfälle (bei vermuteter Verabreichung von KO-Tropen !!!) wenden sollten.

Ich habe -wie ich schon schrieb- diesen Strang hier nicht verfolgt.

Justus, ich finde es gut, dass Du Ingos Artikel nochmals eingestellt hast, denn ich glaube nicht, dass Vielen diese Möglichkeit bekannt war/ist.
So haben Frauen die Möglichkeit, sich zu überlegen, ob sie eine Anzeige erstatten wollen / ertragen können oder nicht.
Gerichtsverfahren sind zu oft eine weitere enorme seelische Belastung, bei der "Die Frau" nicht immer gut wegkommt.

ch vermute, dass das ganze Theater nur aufgemacht wurde, um vier wochen danach noch Stimmung gegen diese Krankenhäuser zu machen.
(...)
geschrieben von Justus

Für mich war die junge Frau im TV glaubwürdig.
Was sind schon "4 Wochen danach" in solch einem Fall?
Die Kontaktaufnahme zum TV bis zur Sendung braucht ja schon viel Zeit.
Ausserdem stand die junge Frau mit Sicherheit auch einige Zeit unter dem sich selbst fragenden Druck, wer wird mir das nun glauben?
Schliesslich war sie auf einer Parkbank aufgewacht und (ich schätze) 90 % würden denken "besoffen" und ihr die vermuteten KO-Tropfen auch nicht glauben.

So sehe ich das,
MargArit
justus39
justus39
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.01.2013, 21:02:25

Für mich war die junge Frau im TV glaubwürdig.
Was sind schon "4 Wochen danach" in solch einem Fall?
Die Kontaktaufnahme zum TV bis zur Sendung braucht ja schon viel Zeit.
Ausserdem stand die junge Frau mit Sicherheit auch einige Zeit unter dem sich selbst fragenden Druck, wer wird mir das nun glauben?
Schliesslich war sie auf einer Parkbank aufgewacht und (ich schätze) 90 % würden denken "besoffen" und ihr die vermuteten KO-Tropfen auch nicht glauben.

So sehe ich das,
MargArit
geschrieben von margarit


Das Verbrechen an der jungen Frau bezweifle ich zu allerletzt.

Aber warum man weder über Ermittlungen noch über die Suche nach dem Täter und über dieses Verbrechen überhaupt etwas erfährt, kommt mir sehr komisch vor. Auch sind die Meldungen so irreführend und widersprüchlich, die man in den Zeitungen findet.
Morgen Mittag soll wohl darüber auch etwas im WDR zu sehen sein.

justus

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pilli
pilli
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von pilli
als Antwort auf justus39 vom 22.01.2013, 22:32:34
Aber warum man weder über Ermittlungen noch über die Suche nach dem Täter und über dieses Verbrechen überhaupt etwas erfährt, kommt mir sehr komisch vor. Auch sind die Meldungen so irreführend und widersprüchlich, die man in den Zeitungen findet.
geschrieben von justus
]

mir genügt, justus

erstmal die begründete stellungnahme der Staatsanwaltschaft Köln, auf die ich mehrfach zur kenntnis mit link bzw video angeboten habe. da hatte es eine glasklare begründung zu den rechtlichen voraussetzungen zur verfolgung einer straftat.

---



NRW prüft Vorfälle in Kliniken

Die Landesregierung prüft die Vorfälle in den drei Kölner Kliniken, die ein Vergewaltigungsopfer abgewiesen haben. Gesundheitsministerin Barbara Steffens droht damit, katholische Krankenhäuser aus dem Landeskrankenhausplan herauszunehmen, wenn eine umfassende gynäkologische Beratung und Behandlung dort nicht gewährleistet sein sollte.

In NRW sind 70 Prozent aller Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft: 50 Prozent in katholischer und 20 Prozent in evangelischer.

Das Land gibt den Krankenhäusern Geld für Baumaßnahmen und die Anschaffung medizinischer Geräte.
geschrieben von wdr


nur zur kenntnis und ohne meinen kommentar; denn auch hier gilt für mich: abwarten!

---
pilli
Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 22.01.2013, 23:16:50
Die katholische und evangelische Kirche sollten die Traegerschaften alle
an Fr. Steffensen bzw. NRW abgeben, dann laeuft bestimmt alles besser fuer die Patienten.
justus39
justus39
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von justus39
als Antwort auf pilli vom 22.01.2013, 23:16:50
tut mir leid pilli,
aber ich finde nichts über eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen den oder die Vergewaltiger und über die Hintergründe dieses Verbrechens.
Ich finde nur Anschuldigungen gegen Ärzte, die keine Pille verabreichen wollten, und das aber überall.

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Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 22.01.2013, 23:33:24
Ich bin mir sicher, im Wahljahr 2013 werden von linker Seite noch
viele solche oder aehnliche an den Haaren herbeigezogene und aufgebauschte Themen losgetreten.
Diese Art von Denunziation war schon immer Mittel zum Zweck bei den linken Parteien
und ihren Herkunftsregionen.
Frueher gab es dafuer Pluspunkte und heute dient dieses Verhalten dazu, das eigene Unvermoegen zu kaschieren.
pilli
pilli
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von pilli
als Antwort auf justus39 vom 18.01.2013, 20:13:13
nun frage ich mich tatsächlich justus,

ob dir nicht mehr in erinnerung sein könnte, dass du selbst doch als anwort an weserstern am 18.01/19.49 entsprechende infos mitgeteilt hast, die du nicht gefunden haben willst? guckst du:



auch von mir hat es am 18.01. den link zum tagesspiegel mit der stellungnahme der Staatsanwaltschft Köln, den ich für dich erneut als zitat zeige:



Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Einer ersten Einschätzung zufolge liege weder eine unterlassene Hilfeleistung noch eine Strafvereitelung durch Unterlassen vor, sagte ein Sprecher der Behörde. So setze der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung einen „akuten Unglücksfall“ voraus. Dies treffe im vorliegenden Fall aber nicht zu, da sich das mutmaßliche Opfer zum Zeitpunkt der Abweisung durch die beiden Kliniken bereits in ärztlicher Behandlung befunden habe. Eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung ist unwahrscheinlich, denn die 25-jährige Frau war von der Notärztin bereits medizinisch versorgt worden. Die Klinikärzte sollten bei einer genauen Untersuchung lediglich Beweise sichern, die auf eine Vergewaltigung hindeuten.
geschrieben von tagesspiegel


vieles wurde zum thema wiederholt als kessel buntes angeboten und auch da frage ich mich zum beitrag von Schnarchzapfen, wie man(n) derart kommentieren kann?

mittlerweile ist bekannt, wer da als fundamentalistisches, katholisches sprachrohr im internet heftig im video des u.a. link zu dieser webseite, (die kath.net nahe gestanden hat), agiert:

gloria tv">gloria tv

vielleicht interessiert es, was Ursula Heinen-Esser, NRW-Landesvorsitzende der von katholischen Laien gegründeten Schwangerenberatung "Donum Vitae" im interview mit dem wdr mitteilt:



...Stellt ein praktizierender Arzt seinen Eid über die Loyalität zu seinem Arbeitgeber und stellt das Rezept über die Pille danach doch aus, riskiert er seinen Job. "Ich persönlich finde es nicht richtig", so Heinen-Esser. "Aber ich kann natürlich nachvollziehen, dass eine Glaubens- und Religionsgemeinschaft wie hier die katholische Kirche auch ihre Prinzipien hat - in dem Fall eben der absolute Lebensschutz - und es ist im Grundgesetz verankert, dass sie auch eigene arbeitsrechtliche Möglichkeiten haben und ja hier auch davon Gebrauch machen..."
geschrieben von wdr


wdr2 nicht richtig...aber nachvollziehbar

zur erklärung zuDonum Vitae:



Der Verein donum vitae (lat. Geschenk des Lebens) zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e. V. hat seinen Sitz in Bonn. Er wurde im September 1999 aus den Reihen der Mitglieder des ZdK (Zentralkomitee der deutschen Katholiken) gegründet, nachdem Papst Johannes Paul II. unter Berufung auf sein Jurisdiktionsprimat den katholischen Verbänden Deutscher Caritasverband und Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) die Ausstellung der Bescheinigung einer Schwangerschaftskonfliktberatung untersagt hatte.

Ziel des Vereins von katholischen und vom Inhalt überzeugten Bürgern ist die Sicherstellung einer Schwangerschaftskonfliktberatung mit dem Ziel, „sich für den Schutz des menschlichen Lebens, namentlich den Schutz des Lebens ungeborener Kinder einzusetzen und Frauen in Schwangerschaftskonflikten mit Rat und Tat nahe sein zu wollen“. (Satzung)

Die Ausstellung eines Beratungsscheins war den katholischen Beratungsstellen 1999 durch Papst Johannes Paul II. untersagt worden, da dieser Schein eine Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist. Dadurch war das Beratungsangebot nicht mehr ergebnisoffen, d. h. die Rat suchende Schwangere hätte bei einer Entscheidung gegen die Schwangerschaft eine weitere Beratungsstelle (mit Bescheinigung) aufsuchen müssen. Durch das Verbot verloren die bisherigen katholischen Beratungsstellen die staatliche Anerkennung, setzten die Beratungstätigkeit jedoch ohne die Ausstellung des Beratungsscheins fort. Der Verein donum vitae versucht, das fehlende Angebot seitens der katholischen Kirche durch eigene Beratungsstellen (mit Schein) zu kompensieren.

Donum vitae unterhält nach eigenen Angaben über 200 Beratungsstellen und berät jährlich rund 50.000 Frauen. In Bayern kamen 2007 16.885 Personen zu DV-Beratungsstellen, davon 3.146 Personen zur Konfliktberatung (18 % aller Ratsuchenden)[1]. Donum vitae in Bayern gibt an, dass sich davon ca. 1000 beratene Personen für das Leben des Kindes entschieden hätten, in sieben Jahren ca. 7500. Die bayerischen DV-Beratungsstellen erhalten ca. 90 % staatliche Zuschüsse, die kirchlichen 10 %.
geschrieben von wiki


schwangerschaftsberatung für kath. frauen

die entschuldigung von Kardinal Meisner kann in diesem link zum wdr gelesen werden:

wdr5 morgenecho

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pilli
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von Mareike
als Antwort auf pilli vom 23.01.2013, 02:49:13

[quote=tagesspiegel]

Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Einer ersten Einschätzung zufolge liege weder eine unterlassene Hilfeleistung noch eine Strafvereitelung durch Unterlassen vor, sagte ein Sprecher der Behörde.


Was bleibt ist die Frage nach der Pille danach.
Fast überall in Europa gibt es die "Pille danach" direkt beim Apotheker – Ausnahme: Deutschland.

Da mal nach den Begründungen zu fragen könnte auch aufschlussreich sein: http://www.tagesspiegel.de/wissen/die-pille-danach-notfall-mit-rezeptpflicht

Mareike
Karl
Karl
Administrator

Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht bei öffentlichen Einrichtungen
geschrieben von Karl
Ich möchte die Diskussion noch einmal auf einen Kernaspekt in dieser Auseinandersetzung zurück bringen. In unserem Grundgesetz ist das Selbstbestimmungsrecht der Religionen garantiert und daran sollten wir festhalten. Allerdings sollte diese auf die Gestaltung des Gottesdienstes und alle wirklich innerkirchlichen Bereiche beschränkt sein.

Es darf m. E. aber nicht sein, dass überall dort, wo die Kirchen als Träger öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen auftreten, staatliches Recht ausgehebelt wird. Dies ist insbesondere nicht akzeptabel, da diese Einrichtungen im gleichen Umfang vom Staat gefördert werden als wenn ein weltlicher Träger diese betreiben würde. Das heißt konkret, dass sich die Kirchen mit eigenem Geld kaum beteiligen (1-2%), aber den eventuellen Gewinn abschöpfen und zu 100% die Regeln bestimmen wollen, obwohl alle Steuerzahler, auch die aus der Kirche ausgetretenen Bürger die Einrichtung bezahlen.

Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, ja, aber nicht bei öffentlichen Einrichtungen, die allen Bürgern zugute kommen sollten, unabhängig von der Religionszugehörigkeit.

Karl.

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