Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab

Aktuelle Themen Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 23.01.2013, 19:40:41
[quote=pilli]justus,

Dass ein katholisches Krankenhaus, welches gegen Abtreibungen und Schwangerschaftsabbrüche ist, auch keinen nachträglichen Abbruch unterstützt ist bekannt. Da muss man keinen solchen Aufriss machen.

Auch in Privatpraxen oder Kliniken, die nicht von der Kirche geleitet werden, können Ärzte Maßnahmen verweigern, die nicht unmittelbar der Rettung oder Heilung des Patienten dienen.

Ich werde mich zu diesen Thema auch nicht mehr äußern.

justus


Hallo Justus,

Abtreibung, die "Pille danach" o.ä. ist doch gar nicht das Problem. Es geht darum, dass Ärzte grundsätzlich und ohne Ausnahme hilfesuchenden Patienten die Hilfe nicht verweigern dürfen; das aber ist hier geschehen.

Übrigens hat auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund das Verhalten der beiden Kliniken scharf kritisiert:
Der Vorsitzende vom Marburger Bund Rudolf Henke soll vor einigen Tagen im ARD -"Morgenmagazin" wörtlich gesagt haben, dass er "so etwas noch nie gehört" habe. Mindestens müsse ein "schweres Missver­ständnis" zwischen dem Klinikträger und den Ärzten vorliegen, und das sei "ein schweres Kommunikationsproblem. "Mindestens die Beratung, und zwar komplett und richtig, hätte man dieser jungen Frau geschuldet"....

Genau das ist auch meine Auffassung.

Gruß, Ursula
weserstern
weserstern
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von weserstern
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.01.2013, 21:15:15
Es ist doch nun schon alles beredet worden..
lasst uns doch nun endlich mal abwarten...
wie vorhin und zu Beginn bereits gesagt ...

Ich fände es auch nicht schön... wenn nun jeder auf allen Internetforen über meine Geschichte berichten würde...gerade noch in diesem besonderen Fall.
Falls es Neuigkeiten gibt werden wir sicher Infos über die Presse oder die Staatsanwaltschaft erhalten... da kann sich ja auch jeder Pressesprecher melden....

weserstern
pilli
pilli
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von pilli


Mitlerweile müsste doch zumindest geklärt sein ob eine Vergewaltigung stattgefunden hat und ob Anzeige erstattet wurde.
In der Berichterstattung wird jedoch nach wie vor von einer "mutmaßlichen Vergewaltigung" gesprochen.
Und ob mitlerweile in dieser Richtung ermittelt wird ist nicht bekannt.


Mareike,

gerade, dass zu diesem thema von uns nicht wissen könnenden, sich angemaßt wird, nun auch noch skepsis zu äussern und zu diskutieren, ob nun oder ob nicht, das irritiert mich. eine forderung, dass nun bis ins kleinste detail von Hinz und Kunz zum frühstück gleich alles mediengerecht aufbereitet ist, zeigt mir, wie sehr menschen das, was sie vorher mehrfach kritisch zu den medien kommentiert haben, an anderer stelle, nun selbst zu lesen wünschen? meine frage möchte ich daher wiederholen: seit wann werden ermittlungen zu laufenden verfahren step by step der öffentlichkeit bekannt gemacht?

Wäre diese Information für die öffentliche Meinungsbildung von Relevanz?


das Mareike, wird dir auch nur die von dir genannte "öffentliche meinung" zeigen können. für mich hat sie keine relevanz. denn wie eine öffentliche meinung sich bildet, dazu bieten mir teilweise die in foren geschriebenen meinungen hinweise. wenn auch nur ein kleiner stein in einem meinungs-mosaik, ist es gerade das nichtwissen ob mancher fakten, von dem ich so oft lesen darf.

mich würde tatsächlich interessieren, wem der unterschied bewußt ist, dass die hier u.a. diskutierte thematik der "pille danach" nicht eine bereits stattgefundene schwangerschaft unterbricht, also zu einer Abtreibung im sinne der kath. kirchenlehre führt; sondern dass diese pille eine Befruchtung verhindern könnte?

dass die wirkungsweise der pille danach auch umstritten ist...darum meine schreibweise "könnte"... biete ich zur kenntnisnahme an:

wiki

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bereits am 17.01.2013 wird im Deutschlandfunk berichtet vonm interview mit Ursula Heinen-Esser:



Wir sind verbunden mit Ursula Heinen-Esser, die wir in aller Regel hier interviewen als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium. Sie ist aber auch NRW-Landesvorsitzende der Stiftung Donum Vitae. Guten Tag, Frau Heinen-Esser.

Ursula Heinen-Esser: Ja guten Tag.

Heuer: Ist es christlich, Menschen in Not Hilfe zu verweigern?

Heinen-Esser: Es ist für mich zutiefst unbarmherzig und unchristlich, eine Frau in einer solchen Notsituation abzuweisen. Und mit diesem Verhalten - und das kam in dem Beitrag ja auch noch mal heraus -, selbst die Beweissicherung abzulehnen, schützt das katholische Krankenhaus, schützt die katholische Kirche den Vergewaltiger und demütigt, verletzt das Opfer, die Frau wirklich ein zweites Mal nach der Tat.
geschrieben von Drado


deutschlandfunk interview

für diejenigen, die vorschnell glauben könnten, auch Heinen-Esser sei politisch links orientiert, biete ich einen aufklärenden blick zu ihrer webseite an:

ursula-heinen.de

das ist kath.-kölscher adel, da wird offen stellung bezogen...

---
pilli

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Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 24.01.2013, 00:32:06
Ich habe die Meldungen in den Medien nicht verfolgt und auch hier nur sporadisch mitgelesen.

Was mich aber doch einigermaßen entsetzt ist, dass der Frau unlautere Motive unterschoben werden bis hin zu Täuschungsabsichten.
Sollte es nicht heißen, dass das Prinzip ein Täter gilt bis zum gerichtlichen Nachweis der Schuld als unschuldig etc. (im Zweifelfall unschuldig) auch auf ein Opfer anzuwenden ist?

Es gilt die Unschuldsvermutung, heißt es ja so schön. Aber spekulieren wird man doch dürfen. (Achtung Ironie)

Wer wundert sich, dass so viele sexuelle Übergriffe nicht angezeigt werden?

Im schlimmsten Falle kommt wieder die "Lehrmeinung" aus den Zeiten der Voraufklärung, dass eine eingetretene Schwangerschaft der Gegenbeweis für eine Vergewaltigung sei.... diese Stimmen gibt es bereits in den USA.
pilli
pilli
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von pilli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.01.2013, 00:53:08
zu den gesetzlichen bestimmungen, die in anderen ländern unterschiedlich sein können:

Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland verletzt eine Vergewaltigung das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung; eine Mitschuld des Opfers wird juristisch verneint.
geschrieben von wiki


Vergewaltigung

zu den verabreichten "K.O. Tropfen":



K.-o.-Tropfen oder Knockout-Tropfen (auch: Date-Rape-Drogen) sind Medikamente, die eine narkotisierende Wirkung haben und therapeutisch als Schlaf- oder Beruhigungsmittel eingesetzt werden. Sie werden im Rahmen von Straftaten wie Sexual- (Drug-Facilitated Sexual Assault, DFSA) oder Eigentumsdelikten (Drug-Facilitated Crimes, DFC) genutzt, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden den Opfern unbemerkt in ihre Nahrung oder Getränke gemischt. Nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnislücken für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern.

Häufige Anwendung als K.-o.-Tropfen finden Benzodiazepine wie Flunitrazepam und Temazepam. Bisher nur in Einzelfällen sicher festgestellt, aber weithin als oft angewendet vermutet wird auch Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB, Liquid Ecstasy) und deren intramolekularer Ester, das Gamma-Butyrolacton (GBL) sowie 1,4-Butandiol. Früher wurden auch häufig Chloralhydrat und Barbiturate verwendet. In den 1960er Jahren wurde auch Methyprylon verwendet. Seit einiger Zeit fanden sich auch Fälle, bei denen Ketamin verwendet wurde. Hinsichtlich der Gefährlichkeit sind v. a. Barbiturate und GBL/GHB bei Überdosierung lebensgefährlich (Atemstillstand), während Benzodiazepine eine größere therapeutische Breite haben...

- ... Werden die K.-o.-Tropfen dem Opfer gegen dessen Willen verabreicht, um den Geschlechtsakt vollziehen zu können, handelt es sich um eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung), der Täter macht sich in einem solchen Fall also der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. II Nr. 1 StGB strafbar.

Ist das Opfer zwar mit der Einnahme der K.-o.-Tropfen an sich einverstanden, weiß aber nicht um die sexuellen Absichten des Täters, kommt eine Strafbarkeit des Täters nach § 179 StGB (sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) in Betracht...

... Zur zuverlässigen Bestimmung in Körperflüssigkeiten oder asserviertem Material werden chromatographische Verfahren eingesetzt. Bevorzugt werden Kopplungsverfahren wie z. B. die GC-MS[12] oder die HPLC-MS, wie oben beim Einsatz von Ketamin beschrieben ...

geschrieben von wiki


wiki K.O. Tropfen

m.e. ist es nachvollziehbar, dass es zur feststellung einer strafrechtlich zu verfolgenden verabreichung von K.O. Tropfen einer baldmöglichsten, gutachterlichen analyse bedarf? ich habe keine ahnung, bei welchem zeitraum nach der einnahme das noch möglich ist; aber könnte mir denken, dass es der grund sein könnte, warum es nun von kath. seite nur so an entschuldigungen hagelt ob der erfolgten ablehnung gleich von zwei krankenhäusern?

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@ all:

vielleicht war oder ist nicht bekannt, dass es in Köln Notdienstpraxen ...auch von kath. krankenhäusern auf dem klinikgelände; also ausserhalb des klinikgebäudes hat, die zu unterscheiden sind von den Notfallambulanzen in den klinikräumen?

das ist fakt bei dem hier thematisierten ST. Vinzenz Krankenhaus:



Die Notdienstpraxis Köln-Nord im St. Vinzenz-Hospital ist eine Einrichtung der niedergelassenen Ärzte, die sich im Verein ÄRZTLICHER NOTDIENST KÖLN-NORD zusammengeschlossen haben. Hier werden die Patienten versorgt, die außerhalb der Sprechzeiten ihrer Hausärzte krank werden, aber nicht direkt einen Notarzt brauchen. Zwei Ärzte sorgen dafür, dass gleichzeitig Hausbesuche mit einem Sanitäter zusammen gemacht werden können und ständig ein Ansprechpartner in der Praxis zur Verfügung steht. Diese Einrichtung wird von den niedergelassenen Ärzten finanziert, um ihren Patienten eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. So kann praktisch ständig hausärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden, auch außerhalb der Sprechstunden. Die Notdienstpraxis ist mit den wichtigsten Geräten ausgerüstet und kann bei schweren Erkrankungen die Patienten direkt dem diensthabenden Arzt im Krankenhaus einweisen.
geschrieben von webseite vinzenz krhs


patienten aufnahme vinzenz krhs.

nur zur verdeutlichung, dass es so einfach nicht ist, mal schnell ohne entsprechendes wissen manches zu meinen? selbst die journalisten werden m.e. zu beginn der berichterstattung da nicht exakt differenziert haben? vielleicht mit ein grund, warum nicht alle fakten gleich bei den pressemitteilungen veröffentlicht wurden?

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pilli
Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 24.01.2013, 02:10:58
Pilli, ich danke Dir für Deine aufklärenden Beiträge und die damit verbundenen zeitaufwändigen Recherchen.

KO-Tropfen sollen fast geschmacksneutral sein
und ganz schnell wirken (Zeitangaben von ca. 15 min bis 30 min).
Sie sind im Blut ca. 6 Std. nachweisbar,
im Urin ca. 10 Std. (gekühlt oder tiefgekühlt).
Einige Artikel sprechen auch davon, Haarproben zu entnehmen.
Die Haarproben sollen nach 4 Wochen wieder entnommen werden.
Über die Erfolgsquote, KO-Tropfen in Haaren nachweisen zu können,
habe ich nichts gefunden.

Teufelszeug, diese Tropfen,
MargArit

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eka231246
eka231246
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von eka231246
als Antwort auf pilli vom 24.01.2013, 00:32:06
Das liebe Pilli ist doch gängige Praxis, wenn es um Vergewaltigungsopfer geht. erst einmal in Frage stellen und -im Zweifel für den Angeklagten- auch, wenn er unbekannt ist. "hat sie die Bluse vielleicht doch etwas zu weit offen gehabt oder dieser Rock war aber auch viel zu kurz" Vergewaltigung ist in unserem Land strafbar, auch wenn eine Frau nackt über die Straße läuft. Trotzdem ist dies eine Anschuldigung die schwer wiegt und in der Regel mit Gefängnis bestraft wird. Die Rechtsprechung sieht deshalb, wie in anderen Verfahren auch, genaue Prüfung vor. Das ist für traumatisierte Opfer mindestens genauso schlimm. Den genauen Sachverhalt herauszufinden erfordert viel Einfühlungsvermögen, was besonders, wenn der betreffende Richter ein Mann ist, nicht immer gegeben ist. Eine hochsensible und heikle Angelegenheit. Ich habe das einmal mit fatalen Folgen in der eigenen Familie erlebt.

Die andere Seite ist die medizinische Notfallsituation. Es wurde hier mehrfach angedeutet, dass die junge Frau das Krankenhaus hätte wählen können. Ich glaube niemand erwartet in einer solchen Situationen abgewiesen zu werden. Ich kann mir da eher Panik vorstellen. Man wählt den kürzesten schnellsten Weg irgendwas in der Nähe. Ich finde die Diskussion in den Medien absurd und die Rechtfertigungen des Krankenhauses (sie haben sich ja gestern großartig entschuldigt) nicht akzeptabel. In jedem Fall hätten sie helfen müssen. Die aufgebauschte Berichterstattung hat ja gestern Fehler eingestanden und das es erst einmal ausschließlich um die Notfallversorgung, Beratung und um ein medizinisches Protokoll ging und das hat man ihr verweigert.

Eka
Mareike
Mareike
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von Mareike
als Antwort auf pilli vom 24.01.2013, 00:32:06
Mareike,

gerade, dass zu diesem thema von uns nicht wissen könnenden, sich angemaßt wird, nun auch noch skepsis zu äussern und zu diskutieren, ob nun oder ob nicht, das irritiert mich.


Mich auch, Pilli.

Dennoch es zeigt, wie Meinungsmache funktioniert.

Sachliche Hintergrundinformation interessiert wenig bis gar nicht.

Ich fände es auch nicht schön... wenn nun jeder auf allen Internetforen über meine Geschichte berichten würde...gerade noch in diesem besonderen Fall.


Die Öffentlichkeit wurde informiert, damit die Debatte in Gang kommt.

Mareike
nerida
nerida
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von nerida
als Antwort auf Mareike vom 24.01.2013, 10:06:46


Die Öffentlichkeit wurde informiert, damit die Debatte in Gang kommt.


ich will hier nicht nochmals alles durchlesen, aber wer hat denn die Öffentlichkeit informiert?

Ich dachte eigentlich im ersten Moment, dass es sich hier um eine Trittbrettfahrerin handelt, denn dieses Thema ist seit dieser scheußlichen Sache in Indien eine Thema für die erste Seite.
Aber damit tut man ihr möglicherweise Unrecht.
Ich wundere mich nur, dass nicht sofort die Polizei eingeschaltet wurde, denn das Verabreichen von KO Tropfen ist eine Straftat auch ohne Vergewaltigung.
Dass die Notärztin hier nicht eine der frauenhilfsorganisationen eingeschaltet hat oder dazu geraten hat. Denn die helfen den betroffenen frauen wegbegleitend und wissen was zu tun ist in dem Moment.
In jeder Kneipe finden man die Aufkleber auf den Damentoiletten und Ärzte wissen darüber sehr wohl Bescheid.

Dann kommt hinzu, dass man inzwischen bei der Polizei äußerst sensibilisiert ist bei Vergewaltigungen und ein extra geschultes Personal (meist Beamtinnen) zur Verfügung steht.

Ich frage mich auch, warum die Notärtzin kein Rezept profilaktisch ausstellte und es erst zu einer Indikation im Krankenhaus kommen musste.
clara
clara
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von clara
als Antwort auf Mareike vom 24.01.2013, 10:06:46


Die Öffentlichkeit wurde informiert, damit die Debatte in Gang kommt.

Mareike

Das ist für mich das Wesentliche!

Clara

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