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Aktuelle Themen Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab

ingo
ingo
Mitglied

Re: Wollte Notärztin provozieren?
geschrieben von ingo
als Antwort auf justus39 vom 19.01.2013, 17:13:32
Da hätte ich noch eine Meldung, die genau in meine Denkrichtung geht.
Bevor man weiterspekuliert, sollte man vielleicht abwarten. Daß katholische Kliniken keine "Pille danach" ausgeben, ist für mich nachvollziehbar.
Mitglied_1a4a99f
Mitglied_1a4a99f
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von ehemaliges Mitglied
wenn man es knallhart analysiert, dann unterstützt die katholische kirche den vergewaltiger auch noch indem sein kind, mit erzwungenem geschlechtsakt, womöglich auf die welt kommt...

sollte ein kind nicht in einvernehmlichem verständnis gezeugt werden??? es gibt frauen, die das daraus entstandene kind behalten, ich kenne solch ein opfer persönlich... das kind hat es gut bei ihr, sie sagt sich dass das kind nichts dafür kann...

ich hoffe nur, dass das opfer anzeige erstattet und ein umdenken zumindest in vergewaltigungsfällen statt findet... wenn die kirche erzwungenen geschlechtsakt gut heißt und keine pille danach verordnet, dann kann von nächstenliebe auch keine rede mehr sein...
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Wollte Notärztin provozieren?
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ingo vom 19.01.2013, 19:10:38
Dies habe ich die ganze Zeit gesucht:
Die Stellungnahme der Ethikkommission im Wortlaut

Mareike

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Edita
Edita
Mitglied

Re: Wollte Notärztin provozieren?
geschrieben von Edita
als Antwort auf ingo vom 19.01.2013, 19:10:38
Ich denke, daß die Ärztin in der Notfallpraxis die Frau direkt per Krankenwagen in die Klinik hätte einweisen müssen, denn wenn ein Mensch noch nie Drogen genommen hat, und ganz plötzlich welche zwangsweise verabreicht bekommt, der ist mindestens in gleichem Zustand wie ein total Besoffener, und die kommen auch erst ins Krankenhaus zur Untersuchung, und dann in die Ausnüchterungszelle bei der Polizei!

Edita
justus39
justus39
Mitglied

Re: Wollte Notärztin provozieren?
geschrieben von justus39
als Antwort auf ingo vom 19.01.2013, 19:10:38
Danke für den Link,
ich habe davon schon an anderer Stelle gelesen. Das kommt noch dazu, dass fanatische Abtreibungsgegner hier ihr hinterhältiges Spiel betreiben.
Wir werden darüber nur mangelhaft informiert, und so werden falsche Schlüsse gezogen und der Hass gegen Ärzte geschürt.
Aber das ist wohl auch die Absicht solcher aufreißerischen Meldungen.

justus
Re: Wird die Politik wach?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 19.01.2013, 19:28:41
Unterdessen kündigte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium eine Prüfung an, ob ein Verstoß der Krankenhäuser gegen gesetzliche Regelungen vorliege. Hierzu sei Kontakt mit allen relevanten Stellen aufgenommen worden. Vor einer Aufklärung des Sachverhalts sei es nicht möglich, den konkreten Fall zu bewerten. Ministerin Barbara Steffens (Grüne) betonte aber, dass grundsätzlich kein Krankenhaus ein Gewaltopfer abweisen dürfe. Neben der Therapie körperlicher und psychischer Schäden müsse eine Spurensicherung für die spätere Strafverfolgung erfolgen.
geschrieben von Hamburger Abendblatt


Hervorhebung von mir.

Man wird sehen, wie wach die Politik wirklich geworden ist.

Meli

Hamburger Abendblatt

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justus39
justus39
Mitglied

Re: Wollte Notärztin provozieren?
geschrieben von justus39
als Antwort auf Edita vom 19.01.2013, 19:28:41
Ich denke, daß die Ärztin in der Notfallpraxis die Frau direkt per Krankenwagen in die Klinik hätte einweisen müssen, denn wenn ein Mensch noch nie Drogen genommen hat, und ganz plötzlich welche zwangsweise verabreicht bekommt, der ist mindestens in gleichem Zustand wie ein total Besoffener, und die kommen auch erst ins Krankenhaus zur Untersuchung, und dann in die Ausnüchterungszelle bei der Polizei!

Edita


Wie die Spurensicherung abzulaufen hat, zumal wenn bereits ein polizeiliches Protokoll aufgenommen wurde, das ist wohl genau geregelt, und hat sich auch bewährt.
Um Spuren zu sichern, die dann auch zur Ermittlung des Täters führen und auch als Beweismittel nicht angefochten werden können, kann man nicht das Opfer aufs Gradewohl zu einer Klinik schicken.
Ich glaube, hier schreibt jede Zeitung, was ihr gerade einfällt, und die Eine widerspricht der Anderen. Mir kommt die ganze Sache sehr spanisch vor.

justus
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Wollte Notärztin provozieren?
geschrieben von Mareike
als Antwort auf justus39 vom 19.01.2013, 19:57:41
Die Vorgaben der Ethikkommision des betreffenden Krankenhauses sind eindeutig:
a. Nach Einlieferung der Patientin umfassende medizinische Versorgung nach bestem ärztlichen Ethos. Soweit indiziert und von der Patientin erwünscht, Einbeziehung von psychologischer, seelsorgerlicher oder ethischer Betreuung.
b. Umfassende Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft, Polizei und ASS im Rahmen der Zustimmung der Patientin
c. Aktennotiz: Information im Rahmen der Notfallbehandlung. Alle weiteren Schritte im Rahmen der Entscheidung der Patientin.

Vorgaben der Ethikkommission
Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es ist schon erstaunlich, dass es jetzt eine Überschrift gibt

"wollte die Notärztin provozieren"?

Meli, kopfschüttelnd
pilli
pilli
Mitglied

buntes allerlei...
geschrieben von pilli
heiliges herrgöttle,

kannst du nicht vom himmel bitte einen blitzstrahl senden, der das entstandene chaos von nichtwissen gemischt mit wenigwissen und einer portion: habe ich so erlebt oder ich kenne da jemand...aufhellen könnte?

aber unterhaltsam ist es schon, wenn nicht mal, nachdem links zur erklärung angeboten werden, klar wurde, was "Trägerschaft"...egal von wem...bedeutet?

ursula kenne ich als ärztin, also ... vielleicht erst mal schlau machen, wenn oberschlaue gedanken dabei im weg stehen könnten, das thema nun unbedingt im ST klären zu können?

fakt ist und bleibt, dass laut von mir eingestelltem organigramm, die stiftung der Cellitinnen eine zahlreiche bündelung ihrer geschäftlichen tätigkeiten zeigt. nicht nur aus steuerlichen gründen eine gute entscheidung. das nicht nur im ressort heilen und pflegen gewinn zeigt. es hat zig tochterfirmen, die den kompletten servicebereich wie putzen, kochen anderes abdeckt. alles unter dem deckelchen "Stiftung"

Organigramm Stiftung der Cellitinnen

fakt ist und bleibt, dass auch die unter evangelischer trägerschaft geführten krankenhäuser in gleicher weise angehalten sind, unternehmerisch erfolgreich zu arbeiten und ähnlich mit tochterfirmen verbandelt sind.

watt nun, wenn der hier zitierte Staatsanwalt nicht katholisch wäre und "klüngeln" wollte sondern nur nach rechtsgültigen kriterien gehandelt hat?

zum begriff der "Anordnung" oder "Verordnung" hat es für die einweisenden ärzte aber auch das behandelnde krankenhaus je nach einrichtung eben auch unterschiedliche vereinbarungen. beispielsweise heißt es im vertrag der aok mit der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen :



Vertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V

Allgemeine Bedingungen der Krankenhausbehandlung
zwischen
Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V.

und

AOK - Die Gesundheitskasse in Thüringen
BKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Thüringen
IKK Thüringen
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V,
AEV-Arbeiter-Ersatzkassen Verband e. V.,
Landesvertretung Thüringen
Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Chemnitz
Krankenkasse für den Gartenbau für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung

...(1) Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1 SGB V wird durchgeführt, wenn sie von einem
an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt oder einer ermächtigten ärztlich
geleiteten Einrichtung nach § 95 SGB V verordnet ist und nach Art und Schwere der
Krankheit die medizinische Versorgung gemeinsam mit der pflegerischen Hilfeleistung nur
mit den Mitteln eines Krankenhauses möglich ist, d. h., ambulante vertragsärztliche
Versorgung nicht ausreicht.
Von diesem Weg unberührt bleibt der Zugang zum ambulanten Operieren (§ 115 b SGB V).

(2) Der Krankenhausarzt ist bei der Aufnahmeuntersuchung verpflichtet, die Grundsätze des
§ 39 Abs. 1 SGB V zu berücksichtigen.


(3) Krankenhausbehandlung wird ohne Verordnung gewährt, wenn sich der Patient infolge
von Verletzung, Krankheit oder sonstigen Umständen entweder in Lebensgefahr befindet oder
der Gesundheitszustand eine Verschlechterung befürchten lässt, sofern nicht unverzüglich
Krankenhausbehandlung eingeleitet wird (Notfall); dies gilt auch bei Einweisung durch einen
nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt
(vgl. § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

(4) Wird bei der Aufnahmeuntersuchung oder im Verlauf der Behandlung festgestellt, dass
eine andere als vollstationäre Behandlungsform im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB V nach
Art und Schwere ausreicht, ist diese zu veranlassen.

(5) Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als in der ärztlichen Einweisung
genanntes Krankenhaus, hat das Krankenhaus, unabhängig von der Verpflichtung des
Patienten nach § 39 Abs. 2 SGB V, einen Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen...
geschrieben von www.aok


aok - Krankenhausvereinbarungen

die vereinbarungen könnten unterschiedlich getroffen sein je nach partnern; also werden auch diese anstehenden fragen nicht letztendlich im forum des ST geklärt werden können?

der fakt, dass polizeibeamte die patientin abschliessend auf dem weg begleitet haben, könnte da vielleicht auch mal nachgedacht werden, ob die sich so einfach einspannen lassen könnten, wenn da "geklüngelt" würde?

warum nicht abwarten bis alle ergebnisse und untersuchungen der zuständigen stellen vorliegen und dann das ergebnis diskutieren anstatt wirr zu mutmassen? wem könnte das helfen?

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pilli

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