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Aktuelle Themen Lebenslänglich für zwei Autoraser

grinsekatze
grinsekatze
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Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von grinsekatze
als Antwort auf olga64 vom 28.02.2017, 16:26:14
Ich habe das auf den heutigen Zeitungsbericht bezogen und da war zu lesen, daß sie nach 15 Jahren entlassen werden könnten, bei guter Führung und den Führerschein werden sie nie wieder sehen.

Der eine der beiden Fahrer hat Revision eingelegt und geht damit vor den BGH und die werden sich auf das Urteil stützen und keine anderen Punkte gelten lassen, so war es jedenfalls zu lesen in unserer Zeitung.

Es war aber nicht die mit den großen vier Buchstaben, falls das jetzt jemand denken sollte

Ich finde das Urteil gerecht und es sollte vollzogen werden, auch um andere davor abzuschrecken, falls das überhaupt möglich ist.

grinsekatze
gitti66
gitti66
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Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von gitti66
Ich finde das Urteil auch gerecht.
Aber man könnte da an der Wurzel ansetzen und für den Alltagsgebrauch
keine Autos herstellen die eine solche Raserei zulassen.
Gitti
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von schorsch
als Antwort auf olga64 vom 28.02.2017, 17:59:32
Was noch anzufügen wäre: Der Raser erzählte den Medien stolz, dass er sogar auf dem Pannenstreifen mit Tempo 200 überholt habe.

Das konfiszierte Auto steht noch in der Schweiz. Ich glaube nicht, dass er es wiederhaben möchte. Denn ich vermute stark, dass es nur geleast war - und er dem Verleiher die Leasingraten genau so schuldet wie dem Taxifahrer das Fahrgeld.

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sittingbull
sittingbull
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Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf gitti66 vom 28.02.2017, 19:34:14
Ich finde das Urteil auch gerecht.


persönliches rechtsempfinden ist eine sache , die mit "Rechtsstaatlichkeit"
allerdings nicht zwingend korrespondiert .

zwar bin ich auch zweifellos der Meinung , dass diesen Irren die Handschellen angelegt gehören , doch die "Mordmerkmale" ... Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt ... sind in diesem fall nicht gegeben .

"Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet." ( § 211 StGB )

das urteil , wird vom BGH hoffentlich einkassiert und die leute landen wegen "fahrlässiger Tötung" im Knast .

sitting bull
Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 01.03.2017, 13:31:13
Ich sehe die niedrigen Beweggründe in der Tatsache, dass sie wegen bloßer Angeberei das an einem Ort veranstaltet haben, wo Opfer zu erwarten waren,
und das gemeingefährliche Mittel in den Autos, die bei der Geschwindigkeit und Masse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit tödlich sein mussten..
pippa
pippa
Mitglied

Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von pippa
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.03.2017, 13:38:26
Diese Mordwerkzeuge müssten eingezogen werden genau wie der Führerschein und zwar auf auf Lebenszeit.

In einigen Ländern wird das so gehandhabt.

Ich glaube, dass dies die schlimmste Strafe für diese Hirnis ist.

Diese Strafe sollte auch angedroht werden, wenn nichts passiert.
Pippa

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grinsekatze
grinsekatze
Mitglied

Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von grinsekatze
als Antwort auf pippa vom 01.03.2017, 14:20:21
Den Führerschein sehen die beiden nie wieder, der ist auf Lebenszeit einkassiert

grinsekatze
olga64
olga64
Mitglied

Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von olga64
als Antwort auf grinsekatze vom 28.02.2017, 19:04:59
Gestern Abend konnte man den interessanten Ausführungen der DAme bei Markus Lanz zuhören, die beim Prozess anwesend war (und anscheinend auch über fundierte juristische Kenntnisse verfügt).
Das Urteil scheint sich auf die Gemeingefährlichkeit der Tat zu stützen; bei Mord gibt es ja eng begrenzte Kriterien, damit dieser als solcher juristisch bewertet werden kann.
Eine Revision beim BGH bedeutet nicht ,dass der gesamte Prozess neu aufgerollt wird, sondern dass diese Instanz die Formulierung des Urteils prüft.
Der BGH wird entscheiden (jeder, der heute anscheinend schon weiss, wie diese Entscheidung ausfallen wird, bewegt sich im Reiche der Spekulation).

Interessant finde ich auch, dass das Gericht explizit zum Ausdruck brachte, dass Autos auch WAffen sein können. Das vergiss man immer wieder, wenn man täglich in sein Auto steigt.
Ein hier zu lesender Vorschlag, "man" müsse nur Autos bauen, mit denen so was nicht möglich sei, ist sehr unrealistisch. Bis zu welcher Geschwindigkeit wäre hier eine Sicherheit gegeben,dass Autos nicht als Waffe benützt werden können? Es reicht ja unter Umständen schon Schrittgeschwindigkeit, wenn jemand einem anderen anfahren möchte und dieser unglücklich stürzt.
Olga
schorsch
schorsch
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Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von schorsch
Wenn ein Schütze einen Schuss abgibt und jemanden mitten ins Herz trifft, ist er ein Mörder. Wenn er 1 cm neben das Herz trifft, ist er keiner. Dabei war es der reine Zufall, dass der Angeschossene nicht tot ist. Aber das Urteil kann - für mich unbegreiflich - im 1. Fall auf Mord und im 2. Fall auf Versuchter Totschlag lauten.

Warum eigentlich? Die Tat ist doch genau die gleiche, und es ist nur einem Zufall zu verdanken, dass der Angeschossene nicht stirbt.

Genau so sehe ich es mit den beiden Rasern: Es hätte auch sein können, dass eine ganze Familie ausgelöscht worden wäre.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
geschrieben von olga64
als Antwort auf schorsch vom 01.03.2017, 16:18:35
Das stimmt alle, SChorsch, aber in diesem Fall ist es noch komplizierter: "Nur" einer der FAhrer war der Todesfahrer und hat den Jeep so angefahren, dass der Fahrer dieses Fahrzeugs keine Überlebenschance hatte.
Der Anwalt des "2. Fahrers" wird nun darauf drängen,dass sein Mandant eine Mitschuld unter dem Motto: mitgehangen, mitgefangen hat. Das könnte dann auch Beihilfe zum MOrd (oder Todschlag) sein, was geringer bestraft werden würde.

Ausserdem werden sie anführen, dass der Richter hier ein Exempel statuieren möchte, um diese Raser von ihrem lebensgefährlichen Tun abzuhalten. Dafür sind aber Gerichte nicht da, weil diese die Schuld des Einzelnen herausfinden und beurteilen müssen.
Für alles andere ist die 'Gesetzgebung zuständig, die an einer Gesetzesausweitung für Raser arbeitet. Wie man aber sieht, genügen vermutlich schon bestehende Gesetze, wenn diese drastischer angewendet werden.
Der Fall ist für Juristen sehr interessant, weil der BGH hier ein Grundsatzurteil ausarbeiten wird, um künftig Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Olga

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