Aktuelle Themen Lebenslänglich für zwei Autoraser
Re: Lebenslänglich für zwei Autoraser
Diese Strafe ist absolut angebracht, ohne Wenn und Aber.
Sie irgendwo auf einen ungefährlichen "Ring" umzuleiten, ist Quatsch, da macht es doch keinen Spaß, wenn nichts passieren kann!
DAS ist ja gerade der Kick, in den Straßen der Städte die Gefahr herauszufordern.
Clematis
Solche Kicks darf es nicht geben. Ich bin auch der Auffassung, dass diese Strafen endlich mal die genau richtige ist für solche unverantwortlichen Menschen.
Ich kann zwar den Kick der hohen Geschwindigkeiten nachvollziehen aber dann bitte schön dort wo niemand Anderer bzw. Unschuldiger gefährdet wird und dann auch nur wenn sich Derjenige seines eigenen Risikos für sein Leib und Leben dabei bewusst ist.
Das ist meine Meinung zu diesem Thema.
Gruß youngster
absolute Zustimmung zu diesen Urteil..., nur so kann man diese unausgelasteten Fahrer wohl in die Schranken weisen, denn wenn sie nur ein wenig Verstand hätten, würden sie das ja nicht tun...ich finde es unglaublich, wie man den Tod eines Menschen einfach mal so inkauf nehmen kann.
Dafür sind sogar die 15 Jahre noch zu wenig !!!
Zustimmung 100% und die Hoffnung, dass dieses Urteil eine Wirkung erzielt...
Kristine
Dafür sind sogar die 15 Jahre noch zu wenig !!!
Zustimmung 100% und die Hoffnung, dass dieses Urteil eine Wirkung erzielt...
Kristine
Wenn ich an die Angehörigen des Toten denke und aus moralischer Sicht halte ich das Urteil für gerechtfertigt (auch wenn ich ein mulmiges Gefühl habe, ob die Tat gleichzusetzen ist mit heimtückischem Mord, Kindesmissbrach und Vergewaltigung mit Todesfolge u.a.). Ob aber bei der Revision der "bedingte Vorsatz" vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben wird, bezweifel ich. Denn für Mord muss man zumindest billigend in Kauf nehmen, dass ein Mensch getötet wird. Dieser Vorsatz und ein Mordmerkmal wie niedrige Beweggründe, muss den Tätern nachgewiesen werden. Vermutlich haben sich die Beiden keine Vorstellung über die Tötung eines Menschen gemacht.
Mane
Mane
Wer "aus Versehen" einen Menschen erschießt, weil er sich keine Gedanken darüber gemacht hat, wie gefährlich eine Waffe ist, handelt für mich ähnlich wie diese jungen Männer. Wer so wenig im Hirn hat, sollte auch kein Fahrzeug führen dürfen! Ich traue mich nicht nachts auf menschenleerer Straße eine rote Ampel zu überfahren und diese Raser fahren mit 160km/h über den belebten Kudamm? Die Strafe ist für mich gerechtfertigt und regt vielleicht die Nachahmer zum Nachdenken an!
Klara
Klara
Die Täter haben ja billigend inkauf genommen, dass etwas passieren könnte...das ist Vorsatz und leider ist ein Mann "hingerichtet" worden...er hatte Null Chance.
Man kann wirklich hoffen, das dieses Urteil andere zum Nachdenken bringt, wenn natürlich Hirn vorhanden ist...
Kristine
Man kann wirklich hoffen, das dieses Urteil andere zum Nachdenken bringt, wenn natürlich Hirn vorhanden ist...
Kristine
Mane - ich bin auch gespannt, wie der BGH reagieren wird. Aber auch wenn der juristisch sehr eng gehaltene Begriff "Mord" in "Totschlag mit Todesfolge" geändert werden sollte, betrüge auch hier die Höchststrafe lebenslänglich. Die Richter in BErlin bewiesen endlich Mut; diese Mörder oder Totschläger waren schon öfters als gewissenlose Rowdies aufgefallen und wurden bisher sehr, sehr milde bestraft.
Da aber unser Rechtssystem - gottlob - nicht auf Rache aufgebaut ist, werden sie bei guter Führung und unter Anrechnung der U-Haft vermutlich nach 10 Jahren entlassen werden. Es sind junge Kerle und wenn sie dann ein wenig aus ihren Taten und der Strafe gelernt haben, könnten sie den Weg in die Gesellschaft wieder zurückfinden.
Gudrun: Ihren Vermerk zur Beschaffung eines Ersatzführerseines aus England verstehe ich nicht ganz. DAs wäre ja frühestens nach Haftentlassung und möglich und bis dahin ist England längst aus der EU und es gelten dann auch für dort erworbene Führerschein sicher andere Regeln als heute. Olga
Da aber unser Rechtssystem - gottlob - nicht auf Rache aufgebaut ist, werden sie bei guter Führung und unter Anrechnung der U-Haft vermutlich nach 10 Jahren entlassen werden. Es sind junge Kerle und wenn sie dann ein wenig aus ihren Taten und der Strafe gelernt haben, könnten sie den Weg in die Gesellschaft wieder zurückfinden.
Gudrun: Ihren Vermerk zur Beschaffung eines Ersatzführerseines aus England verstehe ich nicht ganz. DAs wäre ja frühestens nach Haftentlassung und möglich und bis dahin ist England längst aus der EU und es gelten dann auch für dort erworbene Führerschein sicher andere Regeln als heute. Olga
Bei lebenslanger Haftstrafe wird man frühestens nach 15 Jahren entlassen, bei guter Führung.
Diese jungen Männer haben in kauf genommen, daß sich evtl. andere Menschen auf den Straßen befinden und das ignoriert und ihr Rennen durchgezogen.
Sie waren weder alkoholisiert oder übermüdet oder mit Drogen zugedröhnt, sie waren sich im Klaren darüber was sie tun und so passierte was irgendwann mal passieren muß, ein Mensch kam dabei ums Leben und nun haben sie ihre gerechte Strafe dafür erhalten.
Ich las sogar in der Zeitung, daß sie ihren Führerschein lebenslänglich verloren haben.
grinsekatze
Diese jungen Männer haben in kauf genommen, daß sich evtl. andere Menschen auf den Straßen befinden und das ignoriert und ihr Rennen durchgezogen.
Sie waren weder alkoholisiert oder übermüdet oder mit Drogen zugedröhnt, sie waren sich im Klaren darüber was sie tun und so passierte was irgendwann mal passieren muß, ein Mensch kam dabei ums Leben und nun haben sie ihre gerechte Strafe dafür erhalten.
Ich las sogar in der Zeitung, daß sie ihren Führerschein lebenslänglich verloren haben.
grinsekatze
DAs Urteil ist noch gar nicht in schriftlicher Form vorhanden; wir Nicht-Juristen sollten uns trotz allem ein wenig mit der Defintion desselben zurückhalten, wie ich finde. Die entscheidende Instanz wird der BGH als nächste Instanz sein.
Auch bei lebenslänglich kann es eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung geben; zumal bei jüngeren Menschen, denen man eine Rückkehr in die Gesellschaft ermöglichen möchte. Wie schon gesagt: unser Rechtssystem ist nicht auf Rache aufgebaut.
Den FS haben die anscheinend nicht "verloren", sondern mussten ihn immer wieder für kurze Zeit abgeben (er wurde also eingezogen), wenn sie gegen die STVO verstiessen. Logischerweise war dies dann auch so,als sie durch ihre Raserei einen Menschen umbrachten. Aber da brauchten sie ihn wohl auch nicht mehr,weil sie in U-Haft kamen, wo Autofahren nicht so üblich ist.
Olga
Auch bei lebenslänglich kann es eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung geben; zumal bei jüngeren Menschen, denen man eine Rückkehr in die Gesellschaft ermöglichen möchte. Wie schon gesagt: unser Rechtssystem ist nicht auf Rache aufgebaut.
Den FS haben die anscheinend nicht "verloren", sondern mussten ihn immer wieder für kurze Zeit abgeben (er wurde also eingezogen), wenn sie gegen die STVO verstiessen. Logischerweise war dies dann auch so,als sie durch ihre Raserei einen Menschen umbrachten. Aber da brauchten sie ihn wohl auch nicht mehr,weil sie in U-Haft kamen, wo Autofahren nicht so üblich ist.
Olga
Die bringen es auch ohne Führerschein fertig, jemanden totzufahren - aber ohne Auto nicht!
Soweit ich informiert bin, haben Schweizer Gerichte kürzlich einen Deutschen (in Abwesenheit)zu 30 Monaten Haft verurteilt, der mit stark überhöhtem Tempo auf Schweizer Autobahnen und den Gotthard-Tunnel gefahren ist.
Nachdem er geschnappt wurde, setzte er seine Fahrt mit einem Schweizer Taxi an den Comer See fort. Das Taxi zahlte er dann aber nicht und schlich sich davon.
Jetzt wird geprüft, ob der Mann seine Haft in Deutschland absitzen muss. Andererseits erkennt man in Deutschland eine Verurteilung bei Abwesenheit nicht an; der Mann erschien nicht zum Gerichtstermin in der Schweiz.
Künftig wird er in seiner Mobilität eingeschränkt sein, z.B. wenn er nach Italien fahren möchte und die Schweiz ausklammern muss, bedeutet das Umwege, bzw. das Flugzeug. Olga
Nachdem er geschnappt wurde, setzte er seine Fahrt mit einem Schweizer Taxi an den Comer See fort. Das Taxi zahlte er dann aber nicht und schlich sich davon.
Jetzt wird geprüft, ob der Mann seine Haft in Deutschland absitzen muss. Andererseits erkennt man in Deutschland eine Verurteilung bei Abwesenheit nicht an; der Mann erschien nicht zum Gerichtstermin in der Schweiz.
Künftig wird er in seiner Mobilität eingeschränkt sein, z.B. wenn er nach Italien fahren möchte und die Schweiz ausklammern muss, bedeutet das Umwege, bzw. das Flugzeug. Olga