Aktuelle Themen Marco ist frei !!!!

hugo
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Re: Marco ist frei !!!!
geschrieben von hugo
als Antwort auf mart vom 15.12.2007, 18:59:57
mit Schuldzuweisungen zurückzuhalten, rechtsstaatliches Verständnis aufbringen und ausgewogene Medienberichtserstattung ,,,,sind weder Medienwirksam, noch Umsatzsteigernd , also untaugliche Forderungen an unsere Berichterstattungen,,

notfalls müssen eben etwas dichterische Freiheit und Erfindergeist nachhelfen,,,*g*


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Re: Marco ist frei !!!!
geschrieben von mart
als Antwort auf hugo vom 15.12.2007, 22:09:07
Nun, daß es auch anders gehen kann, zeigt folgender Artikel des Juristen Prantl in der SZ.:


vom 08.08.2007


Ein Gedankenspiel: Marco heißt nicht Marco, sondern Mustafa. Der Schüler aus Antalya macht Ferien in Deutschland. Dort trifft er in der Disco ein Mädchen ... Warum der Fall in Lüneburg nicht viel anders behandelt und beurteilt würde als in der Türkei.

Im Strafrecht gibt es allerlei Umstände: etwa die mildernden, die erschwerenden und die besonderen Umstände - und sie alle können Einfluss darauf haben, ob und wie lange jemand in Haft sitzen muss.

Im Fall des jungen Marco W. aus Uelzen, der in Antalya hinter Gittern sitzt, spielen womöglich ganz besondere Umstände eine Rolle, die viel mit Nationalpsychologie zu tun haben: Hätten sich deutsche Politiker und deutsche Zeitungen nicht so lauthals empört über die angeblich hinterwäldlerische und archaische türkische Justiz, wäre also die Erst-Beurteilung des Falles in Deutschland nicht von Vorurteilen und von Unkenntnis geleitet gewesen, dann wäre dessen juristische Beurteilung in der Türkei wohl schon abgeschlossen.

Die im Fall Marco unberechtigte Empörung über die türkische Justiz hat diese in Rage und in die Situation gebracht, ihre Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit durch besondere Penibilität in diesem Fall zu beweisen. Das dauert.
Die rechtliche Abwicklung des Falles Marco in der Türkei unterscheidet sich von der Behandlung eines gleichgelagerten Falles in Deutschland nur in der Qualität des Gefängnisses und der Dauer der Untersuchungshaft. Aber nicht einmal Letzteres ist so sicher: Es gibt gar nicht so wenige Beispiele für bedenklich lange U-Haft-Zeiten für Jugendliche; Überlastung der Justiz gilt als Entschuldigung.

Aus Marco wird Mustafa

Verlagern wir also den Fall Marco nach Deutschland: Marco heißt nicht Marco, sondern Mustafa. Er kommt aus Antalya, geht dort in die Schule und macht Ferien bei seinen Verwandten im niedersächsischen Uelzen. Dort lernt der 17-Jährige eine 13-jährige Engländerin kennen.

Dann geht die Geschichte so weiter, wie sie bei Marco aus Uelzen, der in Antalya Urlaub gemacht hat, weitergegangen ist: Die Mutter des Mädchens erhebt Vorwürfe gegen Mustafa wegen Vergewaltigung, Mustafa bestreitet vehement und verteidigt sich so, wie sich Marco verteidigt hat: Er habe das Mädchen für 15 gehalten, es sei keine Gewalt im Spiel gewesen und mit sexuellen Spielereien sei sie einverstanden gewesen.
Was hätte die Staatsanwaltschaft in Lüneburg gemacht? Nichts anderes als die türkische Justiz! Auch hierzulande wäre dringender Tatverdacht angenommen und der Beschuldigte wegen Fluchtgefahr verhaftet worden: Bei ausländischen Verdächtigen ohne Wohnsitz im Land der Strafverfolgung wird dies allgemein so praktiziert.

Dann hätten schwierige Ermittlungen begonnen. Und wenn die türkische Öffentlichkeit deren Dauer kritisiert hätte, hätte der deutsche Justizsprecher erklärt, dass Aufklärung nicht einfach ist, wenn der mutmaßliche Täter und sein Opfer aus dem Ausland, noch dazu aus verschiedenen Ländern stammen.
Die türkischen Paragraphen, die den sexuellen Missbrauch eines Kindes, also einer Person unter 14 Jahren, bestrafen, sind den deutschen sehr ähnlich. Das türkische Recht wurde 2004 gründlich reformiert und den EU-Normen angepasst, deutsche Juristen haben mitgearbeitet; das bis dahin geltende, frauenfeindliche, Strafrecht, das die Türkei 1926 vom faschistischen Italien übernahm, ist abgeschafft.

Der einschlägige Paragraph verbietet, hier wie dort, jeglichen sexuellen Kontakt mit Kindern. Ein Irrtum über das Alter findet, hier wie dort, Berücksichtigung. Und hier wie dort gilt der Grundsatz "in dubio pro reo". Aber er kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Tat, so gut es geht, aufgeklärt ist. Sexueller Missbrauch ist keine Bagatelle.

Sollte Marco verurteilt werden, wird er die Strafe in Deutschland verbüßen können und dann sogleich auf Bewährung entlassen werden. Denn die Haft in der Türkei wird gut angerechnet, nicht nur 1:1, sondern nach einem günstigen Umrechnungsfaktor: Einem Tag dort entsprechen drei Tage hier. So werden die schwereren Haftbedingungen berücksichtigt. Für Deutsche, die in Spanien, Griechenland oder Portugal in Haft sitzen, gilt das übrigens auch.


geschrieben von Heribert Prantl

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pilli
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es bleibt die hoffnung...
geschrieben von pilli
als Antwort auf mart vom 15.12.2007, 23:22:30
...dass die bande derer von *blubb-und-babbel* nun endlich versteht, wie sehr sie der thematik mit zu riesenbergen angehäuftem wortmüll, verbreitet in foren, an stammtischen oder im heimischen pupssessel, mehr als manche medienvertreter, gezeigt haben, wie einer sache geschadet werden kann.

dir mart, einen besonderen dank für sachliche hinweise in den vergangenen wochen und tagen!

ich bin müde geworden, ständig an fairness zu erinnern...

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pilli

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angelottchen
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Re: es bleibt die hoffnung...
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf pilli vom 15.12.2007, 23:54:33
blubbblubb....wie war das mal noch mit den Ehrenmorden in Deutschland und wie waren da die Haftbedingungen bzw die Reaktionen aus der Türkei und aus den Reihen gewisser türkischer Kreise? .... für eine verbale Vergewaltigung a la "Die Schlampe war ja selbst schuld, die lief ja rum wie ne Deutsche" muss hier noch nicht mal ein Odnunggeld gezahlt werden ... ausserdem solltest Du Dir mal den Prozessverlauf ansehen, was die Seite der Angeklagten da aufgefahren hat und wie schnell so einige da wieder aus der U-Haft waren ...
blubbblubb
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angelottchen
mart
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Re: es bleibt die hoffnung...
geschrieben von mart
als Antwort auf angelottchen vom 16.12.2007, 00:08:29
Du hast zwar nicht mich angesprochen, aber ich möchte doch einiges einwenden:

Manche Äußerungen, die hier über das Mädchen und die Mutter getätigt wurden, entsprechen in ihrer Qualität durchaus der von dir zitierten "Die Schlampe war ja selbst schuld, die lief ja rum wie ne Deutsche."

"....was die Seite der Angeklagten da aufgefahren hat"
Dazu möchte ich die privat getätigte Aussage eines bekannten Rechtsanwaltes über seine Vertretung des Mannes bei einem Scheidungsprozeß wiedergeben: "Natürlich ist das unfair..... Aber die Frau kann sich ja auch einen guten Scheidungsanwalt nehmen." Kommt zum Ausdruck, was ich sagen möchte? Jeder Anwalt, der einen Mandanten vertritt, muß/soll versuchen das Optimalste für ihn herauszuholen. Ja er ist dazu sogar verpflichtet.

Und dein dritter Punkt: "wie schnell so einige da wieder aus der U-Haft waren ..."
Betraf das Verdächtigte, die in Deutschland ihren Wohnsitz hatten?

(Ich habe mich allerdings mit diesen erwähnten Prozessen nicht auseinandergesetzt.)
----------------

Der Tenor deiner Anmerkungen, angelottchen, klingt für mich so: Wie du mir, so ich dir.
Das darf aber in der Rechtssprechung keine Kategorie sein.


hugo
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Re: es bleibt die hoffnung...
geschrieben von hugo
als Antwort auf mart vom 16.12.2007, 00:46:33
irgendwie belustigt mich diese Diskussion sogar ein wenig, besonders wenn ich zurückdenke an hiesige Beiträge als es darum ging, Vorfälle in arabischen Staaten zu verurteilen (und da waren wir uns mehr oder weniger einig) bei denen junge Frauen oder Mädchen von Männer oder Jungen Männer missbraucht wurden ,,,,

Zum Ausstoß aus der Familie, ja sogar bis hin zu Steinigungen soll es danach gekommen sein,,,,nee nicht etwa der Männer, der Täter, sondern der Opfer der Frauen und der Aufschrei hier war wohl aus unserer Sicht sehr berechtigt.

Nun der umgekehrte Fall, nicht das Mädchen ist angeklagt,,,also genau so wie wir es uns damals wünschten und vorstellten und ??? nun ists uns auch wieder nicht recht.

Wenn zwei das Gleiche tun.....und die Türkei ist gerade dabei treudeutsche Rechtspflegepingeligkeit zu demonstrieren, sich nicht reinreden zu lassen in ihre Rechtsprechung, sich unseren Ansprüchen anzupassen,,,und?? schon ist uns auch das nicht recht,,

und nun, da ein monatelanger Wunsch der allermeisten Deutschen in Erfüllung gegangen ist, wirds nicht lange dauern und die ersten Stimmen werden sich fragen,,na wer hat denn da nachgeholfen, wurde etwa Bakschisch gezahlt oder ?? *g*
--
hugo

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angelottchen
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Re: es bleibt die hoffnung...
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf mart vom 16.12.2007, 00:46:33
Du hast zwar nicht mich angesprochen, aber ich möchte doch einiges einwenden:

Manche Äußerungen, die hier über das Mädchen und die Mutter getätigt wurden, entsprechen in ihrer Qualität durchaus der von dir zitierten "Die Schlampe war ja selbst schuld, die lief ja rum wie ne Deutsche."

"....was die Seite der Angeklagten da aufgefahren hat"
Dazu möchte ich die privat getätigte Aussage eines bekannten Rechtsanwaltes über seine Vertretung des Mannes bei einem Scheidungsprozeß wiedergeben: "Natürlich ist das unfair..... Aber die Frau kann sich ja auch einen guten Scheidungsanwalt nehmen." Kommt zum Ausdruck, was ich sagen möchte? Jeder Anwalt, der einen Mandanten vertritt, muß/soll versuchen das Optimalste für ihn herauszuholen. Ja er ist dazu sogar verpflichtet.

Und dein dritter Punkt: "wie schnell so einige da wieder aus der U-Haft waren ..."
Betraf das Verdächtigte, die in Deutschland ihren Wohnsitz hatten?

(Ich habe mich allerdings mit diesen erwähnten Prozessen nicht auseinandergesetzt.)
----------------

Der Tenor deiner Anmerkungen, angelottchen, klingt für mich so: Wie du mir, so ich dir.
Das darf aber in der Rechtssprechung keine Kategorie sein.


geschrieben von mart


mart: der Tenor liegt vor allem auf der Tatsache, dass es so einen Skandal und so eine Schlamperei an einem deutschen Gericht nicht gegeben hätte. Sage und schreibe 8 Monate hat es gedauert, bis die Aussage des Mädchens vorlag und dann war sie nicht einmal richtig übersetzt bzw das Original verschwunden usw usw ... das ist einfach lächerlich .... plötzlich kommt dann der Herr Öger und fechnet den Jungs da unten mal vor, was es für Buchungseinbrüche im Tourismus gibt und haut ihnen wahrscheinlich auch noch ein paar andere Sachen um die Ohren und peng - der Junge ist frei ... dem Mann kann man gar nicht genug danken - und immerhin hat er klar gezeigt, das man dort im Gericht offenbar gar keinen Plan hatte.
Die von mir hier geäusserten Sätze zur Mutter des Mädchen stammen aus der britischen Presse, die unter anderem den Anwalt des Vaters/gesch. Mannes zitieren. Ja und dann ist da noch die offizielle Zeugenaussagen der 3 oder 4 Jugendlicher, die sich gleichzeitig im Zimmer der "Tat" befanden und die tatsache, dass die freundin des Mädchen im Bett direkt daneben lag und schon halb schlief - und alle haben schon zu Beginn des Prozeses ausgesagt, dass da nichts gewesen sei, was eine Anklage wegen Vergewaltigung rechtfertigen könnte...hmhmhm. Ja , und ich bin bei dem Thema durchaus auch gerne polemisch, deshalb bin ich in einem Forum.
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angelottchen
pilli
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wenig hoffnung...
geschrieben von pilli
als Antwort auf hugo vom 16.12.2007, 09:14:57
...kann ich dir machen ,hugo

habe ich doch schon den von RTL vorgeplapperten hinweis auf Vural Öger gelesen.

und nun, da ein monatelanger Wunsch der allermeisten Deutschen in Erfüllung gegangen ist, wirds nicht lange dauern und die ersten Stimmen werden sich fragen,,na wer hat denn da nachgeholfen, wurde etwa Bakschisch gezahlt oder ?? *g*
geschrieben von hugo


dabei hat Öger bereits im Juni 2007 die einmischung Merkels und anderer öffentlich kritisiert. allerdings habe ich in foren, an stammtischen und anderenorts, wenig davon gehört bzw. gelesen.

erinnern wir uns vielleicht mit hilfe des artikels bei focus?:

28.06.07,
Fall Marco

Öger beklagt Einmischung Merkels

Der türkischstämmige SPD-Europaabgeordnete Vural Öger hat die Äußerungen von führenden deutschen Politikern zum Fall des in der Türkei inhaftierten 17-jährigen Marco aus Uelzen kritisiert.

Auch die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), sich für den Jugendlichen einzusetzen, sei äußerst kontraproduktiv, sagte Öger am Donnerstag im Fernsehsender N24. „Dieser Druck auf die türkische Justiz führt dazu, dass die Richter eine vorgefasste Meinung einnehmen“, so Öger. Merkel hatte am Mittwochabend in den ARD-„Tagesthemen“ gesagt: „Erst einmal geht es darum, dass wir diesem Jungen helfen, und das tut die Bundesregierung gemeinsam mit allen anderen, die dazu einen Beitrag leisten können.“

Die Reaktion deutscher Medien und Politiker sei eine einseitige Parteinahme und eine unzulässige Einmischung in ein schwebendes juristisches Verfahren eines souveränen Staates, sagte Öger. Die Türkei sei ein Rechtsstaat, dessen Strafgesetzbuch sich an den europäischen Maßstäben orientiere, so Öger. „Das ist kein Scharia-Gesetz.“ Für Sex mit Minderjährigen sehe das türkische Recht so wie in Deutschland eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft vor. Der SPD-Politiker betonte: „Man hat zu schnell ein Urteil gefällt über orientalische Willkür und anatolische Prüderie. Dem ist nicht so.“

Staatsanwalt moniert „Taktlosigkeit“

Auch der Staatsanwalt im südtürkischen Antalya hat den Umgang der deutschen Behörden und Medien mit dem Fall Marco scharf kritisiert. Wenn deutsche Regierungsstellen das türkische Außenministerium zur Freilassung des Teenagers aus Niedersachsen aufforderten, dann sei das eine „Taktlosigkeit“, sagte Oberstaatsanwalt Osman Vuraloglu nach türkischen Presseberichten. Vuraloglu stellte die Frage, was die deutschen Behörden wohl sagen würden, wenn sich die türkischen Behörden in einem ähnlichen Fall mit solchen Forderungen zu Wort melden würden. Die Türkei sei schließlich ein Rechtsstaat.

Das Großaufgebot deutscher Fernsehjournalisten vor dem Gefängnis, in dem Marco W. in Untersuchungshaft sitzt, bewerte er als Versuch, den Prozess gegen den 17-Jährigen zu beeinflussen, sagte der Staatsanwalt weiter. Er werde Gegenmaßnahmen ergreifen und eine Nachrichtensperre verhängen. Marco W. sitzt seit Mitte April in Antalya ein, ihm wird sexueller Missbrauch eines 13-jährigen britischen Mädchens vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen ihm acht Jahre Haft, die er vermutlich zum Teil in Deutschland absitzen könnte. Sein Prozess wird am Freitag kommender Woche fortgesetzt.

Eckard von Klaeden diplomatisch

Um die Brisanz öffentlicher Äußerungen zu dem Fall weiß auch der außenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Eckard von Klaeden (CDU). Er hält nichts davon, politischen Druck auf die türkische Justiz auszuüben, um den Schüler möglichst rasch freizubekommen. Von Klaeden sagte dem Sender N24: „Öffentlicher Druck auf Staatsanwälte und auf Richter führt nur dazu, dass die den Eindruck gewinnen, ihre Unabhängigkeit wird in Frage gestellt.

Und das finden Richter und Staatsanwälte weder in der Türkei noch in Deutschland noch in einem anderen Land, das ich kenne, besonders lustig.“ flf/ddp/AFP
geschrieben von focus


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pilli
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Re: wenig hoffnung...
geschrieben von mart
als Antwort auf pilli vom 16.12.2007, 11:01:04
Dazu möchte ich eine Ergänzung aus dem Tagesspiegel
Von Lorenz Maroldt, 24.11.2007, bringen:


"...Und Worte, starke Worte, die können einiges offenbaren: Vorurteile, aber auch Tatsachen. Das, was deutsche Politiker zum Fall Marco seit Monaten in echter oder gespielter Erregung ausstoßen, egal, ob sie nun Steinmeier, Struck oder Wulff heißen, enthüllt ein überraschend marodes Verständnis vom Rechtsstaat.

Besonders interessant ist dabei ein Rückblick auf die Zeit, als die Länge der Untersuchungshaft von Marco noch gar keine Rolle spielte. Der Außenminister erklärte, er werde beim türkischen Kollegen Gül „mit Nachdruck“ Marcos Freilassung „einfordern“. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck forderte „die Türkei“ auf, Marco freizulassen. Der niedersächsische Ministerpräsident kündigte einen Brief an den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan an mit der Bitte, dieser möge sich persönlich um den Fall kümmern. Unionsfraktionschef Kauder wandte sich gar im herablassenden Duz-Ton drohend an die türkische Regierung: „Wenn ihr den jungen Mann nicht freilasst …“ Und auch der Grüne Beck hatte den Fall aus der Ferne schnell gelöst und erklärte, in einem „normalen Rechtsstaat“ würde Marco freigesprochen. Ach ja, wirklich? Hat denn Beck bei Charlotte unterm Bett gelegen, oder woher bezieht er seine Kenntnis der strittigen Intimität?

Es ist, als ob sie das alle selber gerne hätten, dass sie die erste, zweite und auch noch dritte Gewalt im Staat gleichzeitig sind, sich selbst zum Richter aufspielen, Urteile diktieren und kassieren, ganz wie es ihnen gefällt und passt. Die Regierung in Ankara fordern sie jedenfalls schamlos auf, genau so zu handeln, wie es ihrem vorgestrigen Vorurteil über die Türkei entspricht: vordemokratisch, antirechtsstaatlich, EU-beitrittsunfähig. Ein deutscher Skandal.
"

Lorenz Maroldt wurde 1962 in Köln geboren und studierte Politikwissenschaften in Berlin. Nach seinem Studium war er als freier Autor für TV-Magazine (u.a Monitor) und Zeitungen (taz, FAZ) tätig und arbeitete als Korrespondent für die „Neue Zeit“, im Rahmen dessen er mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet wurde.
Seit 1994 ist Lorenz Maroldt beim Tagesspiegel, zunächst für Politik, dann zuständig für Reportagen und Berlin und seit 2004 als Chefredakteur.
rolf †
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Re: es bleibt die hoffnung...
geschrieben von rolf †
als Antwort auf angelottchen vom 16.12.2007, 10:42:21
Was sollten sie denn anderes aussagen?
Wenn es tatsächlich zu einer Vergewaltigung gekommen wäre, hätten sie sich doch mindestens wegen unterlassener Hilfeleistung, schlimmstenfalls wegen Beihilfe angeklagt werden können, wenn sie es bestätigt hätten.
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rolf

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