Aktuelle Themen Marco und der heutige Verhandlungstag
Das alles ändert nichts an der zum Himmel schreienden Ungerechtigkeit die dem Jungen widerfährt!
--
susannchen
--
susannchen
Kulturhaupstadt 2010 hin und her... ist ja auch gut und schön...
(von mir aus einen Walzer...)
Dieses ändert aber nichts an der Sache !
Dank an die Aussage von Susannchen !!! Sie hat es "auf den Punkt " gebracht !!!
Freundliche Grüße
--
multifit
(von mir aus einen Walzer...)
Dieses ändert aber nichts an der Sache !
Dank an die Aussage von Susannchen !!! Sie hat es "auf den Punkt " gebracht !!!
Freundliche Grüße
--
multifit
Re: Marco und der heutige Verhandlungstag
Richtig, nur hat die Stadt Isanbul nichts mit dem Prozess zu tun. Das sind "Äpfel und Birnen".
--
hafel
--
hafel
Dein Zitat:
ich denke mal, die von kulturschätzen verwöhnten bewohner der Stadt Istanbul konnten auf deinen besuch sicherlich sehr gerne verzichten?!
Meine Antwort:
JA !! Sehr gerne !! Bei diesem System (totalitär ? ) wäre es mir damals und auch heute zu riskant !
(siehe Fall Marco)
Gruß
Multifit
Wie ich im tv mehrfach gesehen habe, hat der Anwalt des Mädchens eine Kopie der Aussage vorgelegt.
Das Original kann er nicht vorlegen, da in den internationalen Rechtshilfeabkommen der Weg genau vorgeschrieben ist:
Vom vernehmenden Richter (über die Geschäftsstelle des Gerichtes) an das Justizministerium, von diesem an das Außenministerium. Dieses sendet die Akte dann an das Außenministerium des ersuchenden Landes, von dort geht die Akte, nach erfolgter Übersetzung, an das Justizministerium und von dort wird sie zum Gericht geschickt, das die Akte an die Prozeßbeteiligten verteilt.
Dies alles natürlich in Schriftform und wahrscheinlich als Diplomatenpost, bzw. per Kurier.
Der Anwalt des Mädchens hat hierauf also keinen Einfluß, er hat sogar versucht, dies zur Beschleunigung zu umgehen, was natürlich auch in Deutschland nicht funktioniert hätte, da die Kopie, noch dazu in fremder Sprache, nicht gerichtsverwertbar ist.
--
rolf
Das Original kann er nicht vorlegen, da in den internationalen Rechtshilfeabkommen der Weg genau vorgeschrieben ist:
Vom vernehmenden Richter (über die Geschäftsstelle des Gerichtes) an das Justizministerium, von diesem an das Außenministerium. Dieses sendet die Akte dann an das Außenministerium des ersuchenden Landes, von dort geht die Akte, nach erfolgter Übersetzung, an das Justizministerium und von dort wird sie zum Gericht geschickt, das die Akte an die Prozeßbeteiligten verteilt.
Dies alles natürlich in Schriftform und wahrscheinlich als Diplomatenpost, bzw. per Kurier.
Der Anwalt des Mädchens hat hierauf also keinen Einfluß, er hat sogar versucht, dies zur Beschleunigung zu umgehen, was natürlich auch in Deutschland nicht funktioniert hätte, da die Kopie, noch dazu in fremder Sprache, nicht gerichtsverwertbar ist.
--
rolf