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Aktuelle Themen Mitglied im Mieterbund

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Mitglied im Mieterbund
geschrieben von extase
Wer hat Erfahrung mit dem Mieterbund?
Meine Betriebskostenabrechnung 2008 ist gegenüber den Jahren zuvor extrem hoch. Ab 2007 hat ein Immobilieninvestor das Gebäude, ein Wohn- und Geschäftshaus, übernommen. Die Gesamtkosten für Heizung- und Kaltwasser sind seitdem um das 3-fache gestiegen. Man könnte sicher Einblick in die Kostenbelege verlangen. Da privat und gewerblich aber zu trennen ist, wird es schwierig sein, die Berechnung nachzuvollziehen.Ich habe erst mal Widerruf eingelegt und soweit mir bekannt ist noch 2 weitere Mieter. Für den Fall, dass meine Einwände erfolglos sind, werde ich wohl Hilfe brauchen.
Ist es dann ratsam mich durch den Mieterbund vertreten zu lassen oder gleich einen Anwalt zu beauftragen? Es ist auch eine Kostenfrage. Was wird unter dem Strich für mich günstiger? Der Streitwert liegt bei 1.800 Euro.
Liebe Grüsse extase
Re: Mitglied im Mieterbund
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf extase vom 01.01.2010, 13:03:11
Hallo Extase,
erkundige Dich doch mal bei der Verbraucherzentrale.
Du fängst ja hier gleich mit Problemen an, im neuen Jahr.

Ich habe eine kleine eigene Wohnung und muß auch
das 3 Fache an Wassergeld bezahlen, das ist schon
rechtens, denke ich.
Es kommt auch oft drauf an, in welcher Region man
wohnt.
Denn ich las im Internet, war auf einer Immobilien-
Seite und sah dort, größere Wohnungen mit viel weniger
Nebenkosten. Bin echt am Überlegen, noch mal umzuziehen.

Nur darf man nicht alles dem Mieter aufbürden,
das ist schon richtig. Man muß sich nicht alles
bieten lassen.
Ich glaube die Versicherungen,
darf man bei dem Mieter nicht einfordern.

Aber erkundige Dich mal danach, vielleicht ja auch
bei Google?

Lieben Gruß und Dir trotzdem noch
ein gesundes Jahr 2010, Astrid
Re: Mitglied im Mieterbund
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf extase vom 01.01.2010, 13:03:11
hallo extase, du kannst dich im internet kundig darüber machen, welche kosten auf den mieter umgelegt werden können.

hinsichtlich der heizkosten möchte ich darauf hinweisen, dass hier eine ablesung durch eine externe firma (techem, brunata, ista etc.) erfolgt. über diese ablesung bekommt der verbraucher einen schriftlichen nachweis, damit direkt evtl. widerspruch erfolgen kann. dann, sei darauf hingewiesen, dass die kosten für oel, gas und wasser in den letzten stark erhöht wurden.

günstiger für dich als verbraucher ist auf jeden fall der mieterverein, dabei zu beachten ist aber, dass du erst einmal eine zeitlang mitglied sein musst, um die leistung zu bekommen.


astrid
vorsicht ist geboten bei zu niedrig angesetzten betriebskosten. üblicherweise richten die sich nach dem verbrauch der vorherigen mieters. es wird von vielen vermietern – der besseren vermietung wegen – diese kosten heruntergesetzt. die schlag kommt dann mit der nächsten abrechnung. wenn möglich, die abrechnung des vorherigen mieters verlangen. gute verwaltungen haben kein problem damit, diese zum mietvertrag beizulegen. alle betriebskosten, die der eigentümer oder verwalter auf den mieter umlegen kann, sind im mietvertrag aufgeführt, dazu gehört auch die versicherung für haftpflicht und gebäude.




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