Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen mobbing und diskriminierung durch staatsgewalt

Aktuelle Themen mobbing und diskriminierung durch staatsgewalt

plemer
plemer
Mitglied

mobbing und diskriminierung durch staatsgewalt
geschrieben von plemer
Da ich von Hause aus Legastheniker bin, habe ich selber keine Ahnung warum ich kaum schreiben und lesen kann. Ich bin letztlich Kunstmaler geworden, weil es die einzige Möglichkeit ist, mich ausdrücken und artikulieren zu können, ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Über die soziale und wirtschaftliche Situation der Berufswahl Kunstschaffen, erfährt man auch auf einer Fachhochschule für Kunst und Design nicht viel mehr, als hier pauschal auf die Kunstfreiheit verwiesen wird, wo mit Garantie jeder die Freiheit hat, sein Schicksal als Kunstmaler eigenverantwortlich und selbstbestimmt ausleben zu dürfen.
In real wundere ich mich schon, dass ich meiner Selbstbestimmung erst mal um Erlaubnis fragen muss.

Im Allgemeinen musst du das auch nicht. schreibt die Gewerkschaft Kunst und der Berufsverband Bildender Künstler-
Nur wenn du deine Bilder auf der Straße, in einer Fußgängerzone herstellen und verkaufen willst. Dann brauchste eine Erlaubnis. So was Selbstverständliches weiß doch jeder Schwachkopp.

gez. Erster, Zweiter und Dritter Gluck*******r für die Sicherung der Kunstfreiheit für die Kolleginnen und Kollegen im Berufsverband bildender Künstler.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
wikipedia.de:
Als Erlaubnis oder Genehmigung wird ein Verwaltungsakt bezeichnet, mit dem das grundsätzliche Verbot eines Verhaltens im Einzelfall aufgehoben wird. Dabei unterscheidet die deutsche Rechtslehre die beiden Fallgruppen der Kontrollerlaubnis und der Ausnahmebewilligung.
Beispiel für eine Ausnahmebewilligung.ist die Sondernutzungsgenehmigung für das anbieten von Waren und Dienstleistung jeder Art, auf einer öffentlichen Straße.
Hat dagegen das grundsätzliche Verbot den Zweck, das fragliche Verhalten − etwa wegen seiner Gefährlichkeit − generell zu unterbinden (repressives Verbot), wird das entsprechende Verbot dann auch (repressives) Verbot mit Befreiungsvorbehalt genannt.
wikipedia.de: ,,Ende
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich habe nicht vor Kunst mitten auf einer Verkehrskreuzung oder vor einer Feuerwehr-Ausfährt auszuüben. Um das Straßenrecht andere in gefahr zu bringen, sonder in einer Fußgängerzone, die bereits einer allgemeinen straßenkommunikation vorgesehen ist.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
In deisem Sinne besteht ein Rechtsanspruch eine Sondernutzungserlaubnis erlaubt zu bekommen. Alles im grünen Bereich der Zumutbarkeit, schließlich ist auch ein Kunstmaler dem Grundrecht anderer verpflichtet, zumal der Rechtsahmspruch mich vor der Willkür eines Verwaltungspolitischen Bewilligungsbeamten schützen soll.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn es in meinem Einzelfall aber um den Machtanspruch eiines Verwaltungspolitischen Bewilligungsbeamten geht, der auch kunst nach freien ermessen erlauben und verbieten dürfen darf..-

Da Kunst bei nähere Betrachtung aber durch nichts und niemand erst erlaubt oder genehmigt werden muss.
Ist es für mich unbegreiflich, wieso ein Bundesverwaltungsgericht meinen speziellen beschwerden behaupten darf: …Weil Kunstmaler beim herstellen und verkaufen von Bilder auf einer öffentlichen Straße, Grundrechte anderer beeinträchtigen. kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein. sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
BverwG. 1980
-------------------------------------------------------------------------
Als leseschwacher Mensch bekomme ich überhaupt nicht mit. Was mit dem sein oder nicht sein los ist? Warum namhafte Rechtswissenschaftler in der Rechtsliteratur erklären: ,,,Die spinnen doch die Bundesverwaltungsrichter.
Und auch Karlsruhe mit dem Bescheid (-1-BvR-183-81-) zu der Auffassung kommt, dass die Kollegen Bundesverwaltungsrichter einen an der Waffel haben, die Kunstfreiheitsgarantie pauschal mit einem Erlaubnisvorbehalt umgehen zu wollen.
Leider wird das höchstrichterliche Statement nicht für die Öffentlichkeit Freigegeben. Der Hirnriss der Bundesverwaltungsrichter bleibt eine intellektuelle Auseinandersetzung von Rechtswissenschaftler unter sich. ZB Prof. Hufen fur das straßenrecht, W.Protscher für das gewerbe- und Wirtschaftsrecht und von vielen anderen mehr.

Ergo erklärt die öffentliche Gewalt, das höchstrichterliche Statement als nicht vorhanden und die Spinnerei des Bundesverwaltungsgericht für allein selig machend rechtskräftig damit Basta.
-------------------------------------------------------------------------
Das verwaltungsgericht-Köln empfiehlt, das generelle Erlaubnisverbot, gegen Kunstmaler, doch bitte als Verbot mit Befreiungsvorbehalt zu erlauben.
Das Oberlandesgericht- Köln ist dann aber der Meinung. wegen der Gefahr Straßenkunst unkontrollierbar werden würde, gerade bei Kunstmaler ein Exemplarisches und spezialpräventives Erlaubnisverbot verdeutlicht werden müsse..
Als Begründung wird angeführt, dass das Herstellen und Verkaufen von Kunst nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe.
siehe zur Ahndung von Kunstmaler auf einer öffentlichen Straße. im Gewerbe-Archiv 1981 und 1982 Seite 156
---------------------------------------------------------------------------------------
Auch diese richterliche Spinnerei kann durch nichts und niemand mehr angegriffen werden.
eine Ordnungswidrigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit und damit Ende der Fahnenstange.
----------------------------------------------------------
Erschwerend kommt hinzu, Irgend so ein Verwaltunspolit-Arsch empfiehlt. nehmt dem Querulanten doch den Gewerbeschein weg, dann erledigt sich das Problem von alleine. Ohne Gewerbeschein haben auch Kunstmaler keinen Rechtsanspruch darauf Bilder ohne Erlaubnis auf der Straße verkaufen zu dürfen.

Ergo muss ich auch gegen diesen Unsinn durch die Gerichts-Instanzen, das OVG. Für NRW schließlich feststellt, was gar nicht mehr geregelt werden muss, dass Kunstmaler auch keinen Gewebeschein benötigen, um das Selbstverkaufen von Kunst in einer Fußgängerzone erlaubt zu bekommen.

Jetzt wird es linguistisch, wenn eine Erlaubnis durch Rechtsanspruch auf eine Erlaubnis, erlaubt werden muss, welche Erlaubnis ist gemeint. die in Hinsicht der Kunstfreiheitsgarantie nicht gefragt werden muss, die Straßen-verkehrs-rechtliche Sondernutzungserlaubnis ist es jedenfalls nicht.

Siehe Presse, Ewiger streit um die Kunstfreiheit,
Rupp sie sind ein selten querulanter Mensch, Sie haben bereits über das
Mephisto-Urteil exemplarisch und dem Nichtöffentlichen Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) spezialpräventiv das ihre (vermeintliche Kunstfreiheit) nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun hat. Und wollen uns jetzt erzählen, wie eine Erlaubnis, ohne Erlaubnis, erlaubt werden soll.
Lernen sie erst mal lesen und schreiben, ehe sie mit uns über Erlaubnisformen reden.

Was soll ich lange erklären die Erlaubnis im Allgemeingebrauch einer Fußgängerzone selbst gemalte Bilder, als Kunstmaler verkaufen zu dürfen, wird über jedes verhältnismäßige hinaus weiterhin verweigert.
Man argumentiert nunmehr, dass mit der Neuregelung der Erlaubnis, nur das Malen das Herstellen von Kunst in einer Fußgängerzone gemeint sei.
Und so flüchtet man jetzt in die Bitte, nicht mehr weiter (auf eine Angebliche Kunstfreiheit) zu intervenieren, man werde und könne mir eine Erlaubnis, für das Anbieten von Waren und Dienstleistungen erteilen, aber nicht ohne Gewerbeschein und einen Gewebeschein können sie nicht vorweisen, oder doch.
Siehe Schreiben der Stadtverwaltung und Oberbürgermeister Düsseldorf.
2006 bis 2008

Wie ohnmächtig darf ein Bürger wieder gemacht werden. um auch als Kunstmaler entwürdigt zu werden.
ZB- durch eine Staatskanzlei Abt. Kultur
…Wie sie wissen, sind wir seit Jahren Bemüht ihr Problem zu verstehen und haben Extra ein Anonymes Gremium von Fachleuten aus allen Bereichen des Kunstschaffens zusammengestellt. Die Leute haben zwar festgestellt, dass sie aus Grund der Berufsbehinderung Sozialhilfeempfänger geworden sind, eventuell Anspruch auf Hilfe - Der Deutschen Künstlerhilfe - haben. Da die vorgezeigten Bilder, aber in keiner Weise der Imagepflege der Bundesrepublik Deutschland taugen. Verzichten wir darauf ihnen in irgendeiner Art und Weise helfen können zu müssen.
Gez. F.F. für den Kulturminister NRW

Seit wann ist die Qualität von Kunst wieder Maßstab, zur Imagepflege einer Regierung?
Oder restauriert man hier wieder die Verhältnisse im Nationaldeutschen Reich, was entartete Kunst betrifft? Ist Kunstmaler auf einer öffentlichen Straße in einer Demokratie entartete Kunst, oder wat?

Mit freundlichen Grüßen.

--
plemer
Re: mobbing und diskriminierung durch staatsgewalt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf plemer vom 05.12.2008, 16:18:24
ich bin mal gespannt herr rapp unter welchen namen du hier noch alles auftauchst.
--
plumpudding
Karl
Karl
Administrator

erstaunlich
geschrieben von Karl
als Antwort auf plemer vom 05.12.2008, 16:18:24
Da ich von Hause aus Legastheniker bin, habe ich selber keine Ahnung warum ich kaum schreiben und lesen kann.

Dafür hast du aber einen sehr langen Beitrag geschrieben.
--
karl

Anzeige

plemer
plemer
Mitglied

Re: mobbing und diskriminierung durch staatsgewalt
geschrieben von plemer
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.12.2008, 16:58:44
eine anonymität ist wie die andere ob ich jetzt plummpuddimg oder dumpfbacke heiße ist voll egal.oder was soll dieses progrom-machen
--
plemer
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: mobbing und diskriminierung durch staatsgewalt
geschrieben von susannchen
als Antwort auf plemer vom 05.12.2008, 17:15:46
Und für was oder wen möchtest du jetzt Werbung machen?
--
susannchen
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: mobbing und diskriminierung durch staatsgewalt
geschrieben von schorsch
als Antwort auf plemer vom 05.12.2008, 16:18:24
Seufz: Und wieder ist einer erschienen, der uns Oldies als plemplem verkaufen möchte....

--
schorsch

Anzeige

ehemaligesMitglied57
ehemaligesMitglied57
Mitglied

Re: erstaunlich
geschrieben von ehemaligesMitglied57
als Antwort auf Karl vom 05.12.2008, 17:00:51
Die bisherigen Beiträgen strotzen vor Überheblichkeit und auch Primitivität.

Wer außer plumpspudding ( "Rapp" war schon fast richtig) den Hrn. Rupp noch nicht zu kennen scheint, sollte sich dem Problem dieses Zeitgenossen zunächst mal etwas unvoreingenommener nähern.
Er geistert seit gefühlten Jahrzehnten mit seiner story durchs Netz, und empfängt meist ablehnende Reaktionen.

Hier gehts zum corpus delicti

--
gerald
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: erstaunlich
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaligesMitglied57 vom 05.12.2008, 17:32:27
Vielleicht fängt er es einfach nur falsch an, wie es in den Wald rein ruft schallt es zurück.

Einfach so einen Beitrag hier reinzuknallen ist nun mal keine Grundlage für eine normale Diskussion,das ist meine Meinung.
--
susannchen
Re: erstaunlich
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaligesMitglied57 vom 05.12.2008, 17:32:27
gerald das haben einige hier schon mehrfach getan. unter immer wieder anderen nicks taucht herr rapp hier in regelmässigen abständen auf. in köln ist er bei den ämtern wohlbekannt.
--
plumpudding

Anzeige