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Aktuelle Themen Nachzahlung bei einer Gasheizung

hitze
hitze
Mitglied

Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von hitze

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Vielleicht kann mir jemand helfen ?
Mein Mieter hat aufgrund meiner verspäteten Erneuerung (ges.vorgeschrieben 31.12.2006) der Gasheizungsanlage erheblich Nachzahlungen erhalten. Bin ich als Vermieter moralisch wie auch gesetzlich verpflichtet, diese zu begleichen. Die Anlage wird ausschließlich nur von ihm genutzt (Einfamilienhaus).
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. Im voraus danke.

Hitze
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von rolf †
als Antwort auf hitze vom 08.01.2009, 16:38:44
Moralisch würde ich mich verpflichtet fühlen, da der Mieter ja keinen Einfluß auf die Erneuerung der Heizung hat.
Gesetzlich weiß ich nicht, evtl. beim Haus- und Grundbesitzerverband anfragen.
Auch der Mieterschutzverein kann da Auskunft geben.
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rolf
Re: Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hitze vom 08.01.2009, 16:38:44
Ich hoffe das hilft dir weiter
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susannchen

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schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von schorsch
als Antwort auf hitze vom 08.01.2009, 16:38:44
War es dein Fehler? Kann der Mieter nichts für dein Versäumnis?

Falls beide Fragen mit "Ja" beantwortet werden können: Dann hast du deine eigene Frage bereits beantwortet.

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schorsch
hitze
hitze
Mitglied

Re: Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von hitze
als Antwort auf schorsch vom 08.01.2009, 17:07:35

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hitze
Vielen Dank an Euch alle, Ihr habt mir sehr geholfen. Werde mich nochmal beim Haus-u. Grundbesitzerverein schlaumachen.
Gruß Rita
hugo
hugo
Mitglied

Re: Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von hugo
als Antwort auf hitze vom 08.01.2009, 17:23:19
hallo hitze,, wir diskutieren in unserer Wohnanlage z.Z ähnliche Probleme

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen herrscht Regelungs- und Handlungsbedarf, wer darf und wer muss was ?

Allein im Jahr 2006 stellten der Bund und die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) rund 1,5 Milliarden Euro für die Verbilligung von Krediten und als Tilgungszuschüsse zur Verfügung, um z.B. Heizanlagen zu erneuern.

sehr wichtig: die Mietzahlungsfähigkeit der Bewohner. Die Refinanzierung der Investitionen erfolgt bei Mietwohnungen in der Regel über die elfprozentige Modernisierungsumlage sowie über steuerliche Regelungen. Nur zu einem kleinen Teil werden mit Hilfe öffentlicher Mittel Maßnahmen gefördert und dadurch Mieterhöhungen verringert. Doch die Elfprozentumlage überschreitet vielfach die für Mieter wirtschaftlich vertretbare Belastung. Mieterhöhungen von mehr als drei Euro pro Quadratmeter - üblich beim vollen Energiesparpaket - stehen auf der Betriebskostenseite zumeist nur geringfügige Einsparungen gegenüber.

usw. usf,,,vielleicht hilft Dir dazu auch der folgende, von mir zitierte, Link weiter.
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hugo

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Re: Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hugo vom 08.01.2009, 20:07:42
Hast du mal die Frage von Hitze genau gelesen?
Sie sucht Hilfe wegen der Gesetzeslage und keine Diskussion! (
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susannchen
hugo
hugo
Mitglied

Re: Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von hugo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.01.2009, 21:17:10
mag sein susannchen,,,,trotzdem langweilt mich dieses Thema nicht, da ich selber daran interessiert bin und ich nehme mal an es gibt noch mehr von meiner Sorte,,

ich hoffe also -so ganz nebenbei- zu erfahren, was bei hitzes Problem am Ende rauskommt.


interessant übrigens die Relationen der Gerichtsentscheidungen zugunsten der Mieter,,
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hugo
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von eleonore
als Antwort auf hitze vom 08.01.2009, 16:38:44
hitze,

in meinen augen bist du moralisch verpflichtet, da die erneuerung deinerseits nicht eingehalten wurde.
dadurch entstanden den mieter mehrkosten durch deine nachlässigkeit.

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eleonore
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re: Nachzahlung bei einer Gasheizung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eleonore vom 09.01.2009, 08:36:00
Wenn die Erneuerung für den Besitzer gesetzlich vorgeschrieben war, sie aber nicht durchgeführt wurde, erscheint es mir nur folgerichtig, den Besitzer nicht nur moralisch, sondern auch gerichtlich zur Zahlung der Mehrkosten, die dem Mieter aus diesem Versäumnis resultierten, zu verpflichten.

mart1

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