Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen §130 StGB soll ergänzt werden.

Aktuelle Themen §130 StGB soll ergänzt werden.

adam
adam
Mitglied

Re: §130 StGB soll ergänzt werden.
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.10.2010, 12:36:28
@sorella,

ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich meinte die Erweiterung des Verbotes auf einzelne Personen und da speziell im Internet, denn dafür gilt das ja, wenn ich kirks Link richtig verstanden habe.

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adam

Re: §130 StGB soll ergänzt werden.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 23.10.2010, 13:16:12
Du beziehst dich also auf den einleitenden Satz (blau hervorgehoben von mir) in Kirks Link?

"Dem Bundestag liegt seit Kurzem ein Gesetzentwurf vor, der den Artikel 4 des vom Europarat beschlossenen "Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art" umsetzen soll. Dafür wird § 130 des Strafgesetzbuches so ergänzt, dass er nicht mehr nur "Teile der Bevölkerung", sondern auch Einzelne betrifft."


In dem Gesetzestextentwurf zum §130 StGB lässt sich von dieser Zielgruppe aber nichts vermuten.


clara
clara
Mitglied

Re: §130 StGB soll ergänzt werden.
geschrieben von clara
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.10.2010, 14:06:36
Ganz ausgegoren scheint mir diese Gesetzesplanung nicht zu sein, obwohl ihr Inkrafttreten schon ziemlich fest steht, weil auch die Opposition nichts dagegen hat und - wie ich dem Link entnehme - sogar noch weiter gehen möchte.
Verstößen gegen das Gesetz kann man wie schon bekannt, bei Beleidigungen, Volksverhetzung etc. im Internet mittels IP-Adresse besser nachgehen, als im täglichen Leben. Da sind bei diesen Delikten Name und Adresse eines Täters nicht so einfach zu bekommen, was der Artikel auch beschreibt.
Als nachbesserungswürdig finde ich auch, was so bemängelt wird, Zitat:

Geradezu aufdrängen würde sich dazu beispielsweise die Konkretisierung des Tatbestands der Volksverhetzung, so dass klarer geregelt ist, welche Bereiche nicht unter ihn fallen können. Dies hätte zum Beispiel in der Weise geschehen können, dass man das sehr weit gefasste und unbestimmte "Teile der Bevölkerung" aus dem Paragrafen streicht, nachdem dort nun konkret die "nationale, rassische, religiöse oder [...] ethnische Herkunft" aufgeführt werden. Ohne diese Streichung besteht nach dem Inkrafttreten der Änderung in noch stärkerem Ausmaß als bisher die Gefahr, dass auch Parteipolitiker, Vereinsmitglieder oder Manager auf den Volksverhetzungsparagrafen zurückgreifen könnten, wenn sie Kritik gegen sich unterbinden wollen. (Unterstreichung von mir)

Clara

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Re: §130 StGB soll ergänzt werden.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf clara vom 23.10.2010, 15:41:55
Clara, das genau krieg ich aber nicht zusammen in meinem Kopf:

Es kann doch nicht ein Einzelner aufgrund der Neufassung des §130 wegen vermeintlicher Diffamierung oder Kritik an seiner Person klagen, sondern es muss gleichzeitig auch der öffentliche Frieden (im Sinne der Volksverhetzung?) gestört sein, oder?

Damit eine Meinungsäußerung zur Volksverhetzung wird, müssen doch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Wann ist ein Volk verhetzt?
clara
clara
Mitglied

Re: §130 StGB soll ergänzt werden.
geschrieben von clara
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.10.2010, 15:50:34
Sorella, da kann ich auch nur wieder zitieren (was Karl oben schon getan hat):

...oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,...
(Unterstreichungen von mir)

Anscheinend kann demnach ein Einzelner klagen, von dem als kleinstmöglicher Teil einer diffamierten Gruppe schon von Volksverhetzung gesprochen werden kann. ??? Mehr fällt mir dazu als juristisch nicht vorgebildet nicht ein. Aber deswegen schrieb ich auch von "unausgegoren". Verstehen sollte es schon auch jemand wie ich!

Clara

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