Aktuelle Themen Paragraf 294a

eleonore
eleonore
Mitglied

Paragraf 294a
geschrieben von eleonore
Deutsche Ärzte sind entsetzt über die geplante Meldepflicht für selbstverschuldete Erkrankungen. Das Bundesministerium für Gesundheit versteht die Aufregung nicht.

Es ist eine kleine Meldung neben einem großen Foto. Das Bild zeigt eine Frau mit einer Tätowierung auf der Schulter. Der Text verweist auf einen öffentlichen Referentenentwurf zur Pflegereform, genauer gesagt: auf eine sechzeilige Änderung des Paragrafen 297a im fünften Sozialgesetzbuch. Das 260 Seiten lange Papier ist seit Wochen öffentlich.

Nichts Großes und nicht ganz Neues also, und trotzdem hat das Nachrichtenmagazin Der Spiegel mit seiner Nachricht eine heiße Nadel im Heuhaufen entdeckt - und eine Welle der Empörung unter Deutschlands Medizinern ins Rollen gebracht. Künftig, das wird nun klar, sollen Ärzte den Kassen melden, wenn ein Patient selbstverschuldet krank wird. Damit die GKV ihre Versicherten an den Kosten beteiligen kann.

Neu ist vor allem die Pflicht der Ärzte, den Kassen dabei dienlich zu sein. Von einem Dammbruch ist unter Ärzten und in den Sozialverbänden daher die Rede, von einer Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht, von einem Einfallstor für gesundheitspolitische Willkür.
********************************

was kommt noch auf uns zu???
--
eleonore
wolfgang38
wolfgang38
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von wolfgang38
als Antwort auf eleonore vom 08.10.2007, 13:59:04
Zitat: "....Was kommt noch auf uns zu???"

Findest du es denn richtig, wenn sich Leute tätowieren oder an den unmöglichsten (gefährlichen)Stellen piercen lassen, wenn sie sich Brüste vergrößern oder verkleinern lassen, sich Fett absaugen oder Falten unterspritzen lassen....und, wenn etwas schief geht, die Folgekosten der Allgemeinheit, sprich der Solidaritätsgemeinschaft, aufbürden?

Natürlich ist es ein heißes Eisen, den Ärzten per Gesetz eine Meldepflicht aufzuerlegen. Aber es gibt auch bei bestimmten (ansteckenden) Krankheiten eine ärztliche Meldepflicht, über die sich bisher niemand aufgeregt hat.

Gibt es einen anderen Weg, um diese zunehmenden Selbstverstümmelungen denen anzulasten, die sie verursacht haben, und nicht der Gemeinschaft der Versicherten? Die Ärzte denken bei ihrem Protest doch auch an ihren Geldbeutel und fürchten, dass einige von diesen "Verschönerungsmaßnahmen" Abstand nehmen könnten, wenn feststeht, dass sie die eventuellen Folgekosten selbst tragen müssen.
--
wolfgang
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von eleonore
als Antwort auf wolfgang38 vom 08.10.2007, 14:15:01
aha.

und nach welche kriterien werden *selbst verschuldete* krankheiten diagnostiziert?????

was tattoos und piercings angeht, das wird dann sein, wie früher mit den abtreibungen.(ich weiss, dieses vergleicht hinkt)
die leute fahren halt in ausland.
falten unterspritzen muss man immer noch selbst bezahlen.

immerhin gibt es brust vergrößerungen , wie auch verkleinerungen, die durchaus ernste psychische auswirkungen haben, in diese von schönheits-, und jugendwahn geprägten welt.

werden dann bandscheiben vorfälle auch meldepflichtig, nur weil man durch tragen undn schleppen die vergünstigt wurden?

oder herzinfarkte, die durch stress begünstigt wurden???? weil man malocht hat für die familie, und der angst um den verlust der arbeitsplatzes es förderte?

eleonore

Anzeige

wolfgang38
wolfgang38
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von wolfgang38
als Antwort auf eleonore vom 08.10.2007, 14:34:24
Eleonore,
du solltest sachlich bleiben.
--
wolfgang38
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von eleonore
als Antwort auf wolfgang38 vom 08.10.2007, 14:37:34
ich bin sachlich.

es sind berechtigte fragen, die ich geschrieben habe.
du hast nur rand beispiele aufgezählt, da fett absaugen, wie beseitigung von tattoos, wie auch botox privat bezahlt werden.
--
eleonore
wolfgang38
wolfgang38
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von wolfgang38
als Antwort auf eleonore vom 08.10.2007, 14:39:17
Sie sollen ja auch weiterhin privat bezahlt werden. Es geht doch um die Folgekosten, wenn etwas nicht so läuft, wie vorgesehen. Diese Kosten, die oft ein Vielfaches der eigentlichen Behandlung ausmachen, werden bisher der Allgemeinheit angelastet.
Bei Eingriffen aufgrund psychischer Indikation, bei Herzinfarkten, bei Bandscheibenvorfällen usw. ist doch überhaupt keine Rede davon, dass diese Behandlungen privat bezahlt werden sollen.
Das meine ich mit "sachlich bleiben",

--
wolfgang

Anzeige

eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von eleonore
als Antwort auf wolfgang38 vom 08.10.2007, 14:44:40
wonach soll entschieden werden, deine meinung nach, was meldepflichtig ist, und was nicht?
--
eleonore
wolfgang38
wolfgang38
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von wolfgang38
als Antwort auf eleonore vom 08.10.2007, 14:47:23
Eleonore,

überall muss entschieden werden. Überall müssen Grenzziehungen erfolgen. Bei den (ansteckenden) Krankheiten, die heute meldepflichtig sind, ist ja auch entschieden worden, was darunter fällt und was nicht.

Ich denke, das werden die Experten schon schaffen. Hast du so wenig Vertrauen?..........lach.........
--
wolfgang
ursula_j
ursula_j
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von ursula_j
als Antwort auf wolfgang38 vom 08.10.2007, 14:44:40
Sie sollen ja auch weiterhin privat bezahlt werden. Es geht doch um die Folgekosten, wenn etwas nicht so läuft, wie vorgesehen. Diese Kosten, die oft ein Vielfaches der eigentlichen Behandlung ausmachen, werden bisher der Allgemeinheit angelastet.



Und was ist mit denen, die die Folgekosten nicht bezahlen können? Die dürfen dann verrecken, denn sie hätten sich ja nicht piercen zu lassen brauchen oder tätowieren.
--
ursula_j
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von eleonore
als Antwort auf wolfgang38 vom 08.10.2007, 14:52:51
wolfgang,

mit diese gesetz, falls es durchkommt, wird das ärtzliche schweigepflicht fallen, bzw. heftig wackeln.
und das darf nicht sein.

dass geschlechts krankheiten, und andere ansteckende seuchen, wie pest oder sowas meldepflichtig ist, ist in ordnung.

aber wer entscheidet, ob patien xyz gemeldet wird, weil er beim heben eine kasten bier sich ein bruch gehoben hat?
er hat es ja selbst verursacht.
--
eleonore

Anzeige