Aktuelle Themen Pflegestufe

eleonore
eleonore
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Pflegestufe
geschrieben von eleonore
mein beinahe schwiegervater ist 86 jahre alt, er ist seit dem 2.weltkrieg auf den linken ohr stocktaub,
er trägt einen herzschrittmacher, er ist seit 2008 witwer, aber er bewältigt seinen alltag erstaunlich gut.
er weigert sich in ein heim zu ziehen.warum auch?
er hat einen rollator, damit geht er jeden tag in stadt,erledigt seine einkäufe, in der kleine stadt,kennt jede jeden er trifft auf der markt seine rentner gang :), jeder baum grüßt ihm.in geschäfte muss an die kasse nur seinen geldbeutel hinhalten beim zahlen, da man ihm kennt, wird er nicht betrogen.
als hilfe haben wir ihm eine putzhilfe besorgt, allerdings sind wir nicht ganz zufrieden mit diese dame, die zimmer werden immer runder.wir fahren ja alle 5-6 wohen rüber nach niedersachsen,was für uns jedesmal ein ritt von 720km ist. und kümmern uns um alles, Post, großputz, Garten usw.
worauf ich hinaus will??
wir haben pflegestufe 1 beantragt, mit diesen pflegegeld wollen wir eine haushaltshilfe bezahlen, die sich auch ein wenig um seine wäsche kümmert.
wir bekamen besuch von MDK.
unsere antrag wurde abgelehnt,
als wir diese fragebogen gesehen haben, bekam ich einen schreikrampf.

bei hörvermögen wurde als ausreichend angekreuzt, bei ein taubes ohr.
den vogel hat dann der antwort auf die frage sehvermögen abgeschossen.
der alter herr hat einen schwerbehinderetn ausweis, mit den vermerk: blind, er bekommt blindengeld.
er erkennt hell und dunkel, das wars.
in fragebogen wurde von diese dame sehvermögen mit ausreichend angekreuzt.
trotz einspruch unsereseits, ein erneute besuch von diese MDK; dass gleiche spielchen erneut, vor 3 wochen dass gleiche.er hat ausreichende sehvermögen immer noch laut diese dame.
dass ist doch der pure hohn.
wir überlegen zu klagen.
auf unsere telefonidche nachfrage bei der AOK hiess es, der alter herr sieht gepflegt aus, kommt zurecht so gut es geht, leider stimmt es nicht ganz, er kann die haltbarkeit von lebensmittel nicht lesen, so finden wir bei unseren besuche immer mal angebrochene joghurtbecher in kühlschrank, wo trotz kühlung die schimmel blüh, oder irgend angegammelte gemüse aber,das hat die MDK nicht inetressiert.
ich hab ironsich zu meinem partner gesagt, wenn die MDK nochmal kommt, müßen wir vater sagen, er soll bitte 1 woche nicht duschen, und nach möglichkeit flodderig ausehen und duften.
Felide1
Felide1
Mitglied

Re: Pflegestufe
geschrieben von Felide1
als Antwort auf eleonore vom 12.08.2012, 09:01:10
Eleonore,

kannst Du nicht dabei sein wenn diese Dame wieder kommt?
Dein Schwiegervater ist eventuell überfordert mit der Vorgangsweise und das wird benützt um ja nicht die Bewilligung auszustellen.
Ruf doch an und sag du wünscht das nächste Mal bei einer Überprüfung dabei zu sein.

LG Felide
Klaro
Klaro
Mitglied

Re: Pflegestufe
geschrieben von Klaro
als Antwort auf eleonore vom 12.08.2012, 09:01:10
Hallo,

wie macht er das denn beim Einkaufen? Er ist blind schreibst du weiter unten, oben aber nicht. Er ist 86, hört schwer und kann nur hell und dunkel unterscheiden, kann aber alleine in die Stadt und einkaufen? Wie kommt er da mit dem Bezahlen zurecht...kein Wunder, wenn er die MHK nicht lesen kann.

Positiv würde sich auswirken, wenn er von einem Sozialdienst schon Hilfe hätte, da könnte dann evtl. auch Pflegerin oder Haushaltshilfe dabeisein.

Die Messlatte für Bewilligungen ist heutzutage sehr hoch, und wenn die mitbekommen, dass er bisher alleine einkaufen konnte, sich alleine wäscht usw., dann wird eher ein abschlägiger Bescheid gegeben.

Klaro

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myrja
myrja
Mitglied

Re: Pflegestufe
geschrieben von myrja
als Antwort auf eleonore vom 12.08.2012, 09:01:10
Hallo Eleonore,

ich bin wie Felide der Meinung, dass von Euch Angehörigen bei der Befragung jemand dabei sein sollte.

Gerade Menschen, die eigentlich recht hilflos sind, geben dies oft ungern zu und wollen unbedingt als voll "funktionsfähig" erscheinen.

Das freut natürlich den MDK. Die schauen da nicht weiter hin. Schließlich wird so eine Menge Geld gespart!

Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

Voraussetzung f. Pflegestufe 1

Ihr habt ja die Pflegestufe für Arbeit nur im Haushalt beantragt. Vielleicht liegt es daran.

Myrja
eleonore
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Re: Pflegestufe
geschrieben von eleonore
als Antwort auf Klaro vom 12.08.2012, 09:54:01
wir haben den alten herrn ein geldbeutel mit -zig fächer gekauft, und wenn er geld holt, werden die scheine nach ein bestimmte reihenfolge einsortiert.es ist dadurch kein problem.er faltet seine scheine auch nach ein bestimmte muster, und durch fühlen kann er es unterscheiden, was mich jedesmal wundert.
der bruder meines partners war dabei als die MDK dame kam.
es kommt 1 mal in die woche ein junger mann von sozialdienst, der sein pillendosen beschickt.das bezahlen wir.
wir empfinden es als hohn, das jemand er sein lange berufsleben lang, imemr eingezahlt hat, jetzt die hilfe veweigert wird.
warum solle r nicht alleine in stadt können, die ampel tröten, wenn es grün wird, und er kennt alle wege.
Klaro
Klaro
Mitglied

Re: Pflegestufe
geschrieben von Klaro
als Antwort auf eleonore vom 12.08.2012, 10:14:35
...okay, dann kommt er damit ja gut zurecht.

Aber das ist auch genau das, was der MDK sieht...er kommt zurecht und deswg. verweigern sie wohl die Pflegestufe. Und wie Myrja schon schreibt und ich vorher auch...Ihr habt noch keine Altenpflegerin bis jetzt für ihn gebraucht, das bemerken die eben. Ein vorhandener Pflegeeinsatz untermauert die Bedürftigkeit, gerade dann, wenn die Behinderungen noch nicht eindeutig für eine Pflegestufe ausfallen.

Es ist ärgerlich für den Patienten und für die Angehörigen, aber es wird allgemein so verfahren.

Klaro

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hugo
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Mitglied

Re: Pflegestufe
geschrieben von hugo
als Antwort auf eleonore vom 12.08.2012, 10:14:35
ich hab die Erfahrung gemacht das es sehr wohl ne Menge ausmacht ob und wer bei solchen "Besuchen" und Einstufungen zugegen ist(z.B.vorbereitet mit einer Liste an pflegerichem Aufwand ),und wenn ein Pflegebedürftiger erst mal in ein entsprechend gewieftes Heim kommt,,,dann hat er sehr schnell de Pflegestufe 2.

also bitte nicht abwimmeln lassen, sondern gleich wieder Widerspruch erheben.

hugo
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Pflegestufe
geschrieben von eleonore
als Antwort auf Klaro vom 12.08.2012, 10:25:27
...okay, dann kommt er damit ja gut zurecht.

Aber das ist auch genau das, was der MDK sieht...er kommt zurecht und deswg. verweigern sie wohl die Pflegestufe. Und wie Myrja schon schreibt und ich vorher auch...Ihr habt noch keine Altenpflegerin bis jetzt für ihn gebraucht, das bemerken die eben. Ein vorhandener Pflegeeinsatz untermauert die Bedürftigkeit, gerade dann, wenn die Behinderungen noch nicht eindeutig für eine Pflegestufe ausfallen.

Es ist ärgerlich für den Patienten und für die Angehörigen, aber es wird allgemein so verfahren.

Klaro

wir werden dafür sorgen, dass bei nächste MDK besuch, er alter herr wie ein iltis riecht, und sabbert.
es ist entwürdigend sowas.abgesehen von der tatsache, dass er sehr wohl hilfe braucht, z.B. beim rasieren und nägel schneiden.
warten wir es ab.
hugo, aantürlich haben wir wiedersprochen.
Re: Pflegestufe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Hi - da ich das Thema mit meiner Schwester in Deutschland gerade hatte:

wir haben pflegestufe 1 beantragt, mit diesen pflegegeld wollen wir eine haushaltshilfe bezahlen, die sich auch ein wenig um seine wäsche kümmert.
wir bekamen besuch von MDK.
unsere antrag wurde abgelehnt,
als wir diese fragebogen gesehen haben, bekam ich einen schreikrampf.
geschrieben von TE


Die Pflegekasse zahlt keine Haushaltshilfe zum Kochen, Putzen, Einkaufen usw sondern nur 45 Minuten täglich für unmittelbare Hilfe beim Aufstehen/Ins Bett gehen, Waschen, Anziehen, bzw wird diese Zeit nicht mit eingerechnet in die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit.

Hier eine interessante Infoseite:
Pflegeversicherung

Pflegestufenrelvant bewertet werden, einfach umschrieben, alle Tätigkeiten am Körper des Pflegebedürftigen!!!!!

Was auch nicht zur pflegestufenermittlung zählt sind Behandlungspflegen wie: Verbände, Tablettengabe, injektionen usw. denn das ist SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch= Behandlungspflege) . Es gibt einige ausnahmen: verabreichen von Klistieren, Einläufe, an/ausziehen Komprssionsstrümpfe KL. II, Absaugen, Tracheakanülenwechsel, Versorgung mit Dermatika.

Aber Vorsicht. Sollte ein Pflegedienst über eine Verordnung Häuslicherpflege (SGB V) diese Tätigkeiten erbringen, wird von der Pflegekasse die ermittelte Zeit dieser Verrichtungen von der gesamt Zeit wieder abgezogen. Denn: was die Krankenkasse Zahlt, zahlt nicht noch einmal die Pflegekasse.

Die Hauswirtschaftszeit wird pauschal mit 45 Min tgl bei PS I und mit 60 MIn tgl bei PS II und III angegeben und zählt nicht als Pflegezeit.

Die Hauswirtschaftszeit wird zur Ermittlung des Rentenanspruches der Pflegeperson nach § 44 SGB XI benötigt. Kommt eine Pflegeperson wtl über 14,01 Stunden Pflege UND Hauswirtschaftszeit, so erhält sie von der Pflegekasse einen anteiligen Rentenbeitrag auf ihr Rentenkonto eingezahlt.

Beispiel: 80 Min tgl. Pflegezeit plus 45 Min tgl. HW = 125 Min tgl gesamt Zeit

mal 7 Tage ( um auf die Wochenzeit zu kommen) = 875 Min wtl : 60 (um auf die wtl. Stundenzahl zu kommen) = 14,58 Stunden wtl. Zeit. Somit hat die Pflegeperson einen Rentenanspruch durch die Pflegekasse.

Bitte daran denken: Die Pfegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung die alle Kosten übernimmt, sondern eine Teilkaskoversicherung mit hoher Selbstbeteiligung
geschrieben von med1.de


Meine Schwester hat nun eine Verordnung zur Häuslichen Pflege bekommen. Sie kann selbst aufstehen und waschen, anziehen, Kochen usw aber sie ist linksseitig gelähmt und kann nicht mehr Einkaufen, Putzen usw.

Gruss aus dem Urlaub
Mare
bongoline
bongoline
Mitglied

Re: Pflegestufe
geschrieben von bongoline
als Antwort auf eleonore vom 12.08.2012, 10:50:11
elo,

meine Mutter ist im Juli 95 geworden und weigert sich auch standhaft in ein, von ihr schon vor langem ausgesuchtes Heim zu gehen. Sie kommt daheim noch einigermaßen gut zu recht, ich mache für sie alle Besorgungen und Erledigungen.

Als sich vom Sozialdienst ein Arzt ansagte, um zu kontrollieren, ob es ihr denn zwischenzeitlich mit 95 nicht viel besser ginge als zu der Zeit, da ihr die Pflegestufe zuerkannt wurde, war ich schon eine Stunde vorher bei meiner Mutter anwesend und habe sie mal in die Mangel genommen, welche Tricks da so angewendet werden. Meine Mutter ist eine Frau, die wohl dem Arzt erst mal einen Kaffee angebieten würde und sonst sich auch sehr rüstig gezeigt hätte. Und es war dann wirklich so, der Arzt kam mit Laptop, stellte seine Fragen und so ganz nebenbei ließ er den Kugelschreiber fallen. Ich sah ja schon, wie meine Mutter anstalten machte, um den Kugelschreiber aufzuheben, aber ich bin ihr natürlich zuvorgekommen und habe zu dem Arzt gesagt, diese Tricks bei einer 95ig-jährigen Frau anzuwenden ist ausgesprochen mies.

Ich habe dann die Sozialversicherung angerufen und dem Chefarzt gesagt: Jedem ist klar, dann innerhalb Jahren bei so einem Alter Wunder keine mehr geschehen und ich solche Vorgangsweise verurteile.

Ohne meine Anwesenheit jedenfalls wird meine Mutter niemand befragen.

bongoline

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