Aktuelle Themen Prügelstrafe

schorsch
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RE: Prügelstrafe
geschrieben von schorsch
als Antwort auf margit vom 13.01.2018, 12:25:47
Schorsch,

meinst Du wirklich, dass das alttestamentliche Aug um Auge, Zahn um Zahn da weiterhilft?
Ich nicht.

Margit

 
Leider ist das bei denen aber so.
Mareike
Mareike
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RE: Prügelstrafe
geschrieben von Mareike
als Antwort auf jacare4 vom 13.01.2018, 09:05:26
Im übrigen sitzen die Lehrer heutzutage durchaus nicht immer am längeren Hebel, wenn es darum geht Schüler und Schülerinnen, die den Unterricht ständig blockieren, zu bremsen bzw. zur Mitarbeit zu bewegen.  Lehrer haben außer ihrer Persönlichkeit und Ausstrahlung nur wenig Möglichkeiten sich durchzusetzen. Immer mehr Lehrer lassen sich so bald wie irgend möglich pensionieren oder fallen aus wegen Burnout.



 
Persönlichkeit und Ausstrahlung sind natürlich sehr hilfreich.
Hinzu kommt, käme, interessante Unterrichtsgestaltung.
Zusätzlich gibt es einen Katalog von erlaubten Ordnungsmaßnahmen. Dies ist im Schulgesetz geregelt.

Das alles hilft nur zum Teil. Die Klassenstärken sind viel zu hoch, erst recht bei den Anforderungen in Bezug aug Integration und Inklusion.
Der Trend Richtung Privatschulen zeigt einen Trend Richtung Seperation.

Warum ausgerechnet Prügel-Strafe thematisiert wird, weiß ich nicht.
An den Schulen wird seitens den Erziehern in der Regel nicht geschlagen, bestraft jedoch schon in unterschiedlichsten Varianten.

In den Familien sieht es leider anders aus. Da helfen staatliche Vorschriften leider wenig und Jugendämter greifen nur ein bei erheblichen Verfehlungen der Eltern.

Es gibt heutzutage allerdings an vielen Schulen Sozialarbeiter. Diese können den schulpsychologischen Dienst anfordern, wenn offensichtlich ist, dass Beratungsbedarf besteht.
 
weserstern
weserstern
Mitglied

RE: Prügelstrafe
geschrieben von weserstern
als Antwort auf Mareike vom 13.01.2018, 18:47:48

Aus meiner Erfahrung im Landeselternrat und Stadtelternrat  und auch als Vorsitzende der jeweiligen Schulformen meiner Jungen  ,  nun meiner Enkel vertreten durch die Eltern... 

dazu auch berichtet von meinen Freunden-- Lehrern -- hat sich das Bild sehr gewandelt---

Darüber wurde auch in den hiesigen Zeitungen sehr ausführlich  berichtet, denn Rektoren sind damit  an die Presse gegangen  ,  wie sich  nun das reale LEBEN--  in den Klassen sehr verändert hat  -- und auch die Lehrer persönlich angegriffen  wurden und werden

Dazu noch gesagt... all meine Enkel sind gern an unserer kleinen Dorfschule... haben ein gutes Verhältnis zu den Lehrkräften... und ich wünsche mir, dass auch diese kleinen Dorfschulen  nach dem Schulentwicklungsplan, noch recht lange erhalten bleiben...

weserstern


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Mareike
Mareike
Mitglied

RE: Prügelstrafe
geschrieben von Mareike
als Antwort auf weserstern vom 13.01.2018, 19:30:47
.................  wie sich  nun das reale LEBEN--  in den Klassen sehr verändert hat  -- und auch die Lehrer persönlich angegriffen  wurden und werden
geschrieben von weserstern
Weserstern
Du sprichst einen wesentlichen Punkt an: Auch die Lehrkräften werden angegriffen, nicht nur von Schülern, sondern auch von deren Eltern. Das mag eine Erklärung dafür sein, dass bei manchen Schülern eher weggeguckt wird. Lehrer wohnen im privaten Umfeld der Randalierer und fühlen sich bedroht.
wenn-lehrer-angst-vor-schuelern-haben

"„Mittlerweile müssen wir bei unseren pädagogischen Maßnahmen immer unseren Eigenschutz im Auge behalten, da wir im Umfeld dieser hoch gewaltbereiten Jugendlichen auch privat leben.“
 
RE: Prügelstrafe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf margit vom 11.01.2018, 13:24:26

Moin margit,
ich gebe dir in allem vollkommen recht. Ich bin früher durch Stubenarrest bestraft worden. Meine Kinder schlagen, never. Hab ich nie. Ich finde, wenn Eltern schlagen tun sie es weil sie selber genervt sind und nicht weiter wissen. Aber das kann man doch auch anders handhaben. Viele Eltern denken dabei zu wenig nach, erklären den Kindern nicht, warum sie was nicht sollen. Klar, dass braucht ja auch Zeit. Wie soll ein Kind verstehen, wenn Eltern  nur sagen, "Das tut man nicht". 
In meiner Schulzeit hatten wir einen Lehrer, der schlug mit dem Stock. Wusstest du eine Aufgabe nicht, Handflächen nach oben und rauf auf die Handgelenke. Die Adern schwollen an und die Schmerzen waren stark. Sogar auf den Po, in dem derjenige sich über den Tisch legen musste.
Er ließ seine Wut, weil er unter anderem nicht zum Direktor gewählt worden war, an uns aus. Hatte im Krieg seinen rechten Arm verloren.
Ich  frage mich und nicht die jenigen die sagen, Schläge hätten ihnen nicht geschadet, ob sie nicht merken das es doch so ist. Aber das wäre eine endlose unfruchtbare Diskussion.
Kinder sind das höchste Gut.

olga64
olga64
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RE: Prügelstrafe
geschrieben von olga64
als Antwort auf Edita vom 12.01.2018, 14:50:29
Um beim Thema zu bleiben: Welches Erziehungsziel hat man, wenn men die Prügelstrafe als Erziehungsmittel einsetzt?
Hat man da überhaupt ein Ziel - außer daß man sich abreagieren möchte, in dem man seinem Frust und seiner Wut freien Lauf läßt?

Edita
Ich denke, es sind "Erzieher", die teilweise sadistisch veranlagt sind, es aus ihrer eigenen Kindheit so kennen und natürlich auch diejenigen, die es als Machtausübung benützen.
Ich habe nun einige der Beiträge hier nachgelesen und sträube mich nach wie vor, die Alleinschuld den Lehrern und SChulen aufzubürden. Die erste Adresse für Kinder sind die Eltern und wenn diese versagen - also auch wenn sie ihre Kinder prügeln - ist es Aufgabe von uns allen, dies z.B. den Jugendämtern oder auch der Polizei zu melden. ES nützt m.E. nicht viel, hier "die Schule" zu informieren, um sich dann darüber zu mokieren, "dass die nichts tun" (obwohl man dies meist auch nicht so genau weiss).
Aus aktuellem Anlass kann man ja fast noch froh sein,wenn Kinder "nur" verprügelt werden. Wenn sie nicht eine Mutter und Vater haben, die sie dann über Jahre an Pädophile über das Dark Net vermieten, um ihre Hartz IV-Einnahmen aufzubessern.
Mich macht der Fall im Schwarzwald wieder mal sprachlos. Gestern in Spiegel TV kamen die Mutter und Schwester des mutmasslichen Täters, des Vaters, zu Wort. Sie weinten vor den Kameras ihr eigenes Leid, das dieser Sohn und Bruder ihnen angetan haben - kein Wort zu dem wohl lebenslangen Leid des Jungen (mittlerweile 9 Jahre alt). DA wurden Reisen von perversen Männern arrangiert, die ausschliesslich kamen, um ein 7jähriges Kind zu missbrauchen.
Und auch hier dürfte es Mitwisser gegeben haben, es ist ja ein kleines Dorf, wo normalerweise jeder jeden kennt und ansonsten auch neugierig ist, was da so passiert. Olga

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Edita
Edita
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RE: Prügelstrafe
geschrieben von Edita
als Antwort auf olga64 vom 15.01.2018, 15:35:45

Ja liebe Olga - dieser kleine Junge im Schwarzwald, es ist furchtbar, auch daß die Justizbehörden so kläglich versagt haben, dieses kleine Wesen war ja schon in Sicherheit......
Ich denke heute den ganzen Tag, ob nicht der zuständige Richter vor 2 Jahren auch ......
Aber ..... wie niedrig ausgeprägt die Toleranzschwellen bei Gewalt und Mordgedanken sein können, zeigt der Fall hier bei uns um die Ecke vor zwei Wochen, als eine 41-Jährige Mutter den Lehrbetrieb ihrer 18-jährigen Tochter aufsuchte und deren Freundin, auch eine Mitarbeiterin, mit einem Messer abstechen wollte, nur weil sie der Meinung war, dieses Mädchen hätte die Tochter überredet zuhause auszuziehen. Beide Mädchen waren schwer verletzt, aber nicht lebensgefährlich!
Da ist prügel wirklich noch das kleinere Übel .......

Edita

Mareike
Mareike
Mitglied

RE: Prügelstrafe
geschrieben von Mareike

Margit schrieb: "Zum Glück haben sich die Zeiten geändert und seit November 2000 gibt es den § 1631 Abs. 2 BGB: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Trotzdem müssen auch heute noch  knapp ¼ aller 6 – 16-Jährigen mit Gewalt aufwachsen – das sind fast 3 Millionen Kinder in Deutschland, weil körperliche Gewalt von zu vielen Eltern  als legitimes Mittel zur Erziehung angesehen wird.

Wie realistisch ist es anzunehmen, dass bei jeder Meldung Polizei und Jugendamt tätig wird? Die Schulen und ihre Sozialarbeiter dort vor Ort sind näher dran.
Der Schritt zur Polizei wäre für mich dann angesagt, wenn mir schwerwiegende Misshandlungen bekannt wären.

olga64
olga64
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RE: Prügelstrafe
geschrieben von olga64
als Antwort auf Edita vom 15.01.2018, 15:51:05

WEnn Richter so entscheiden, wie dieser Richter entschieden hat (und dem muss sich dann das Jugendamt beugen), hängt dies mit unseren GEsetzen zusammen, die besagen, dass es für Kinder immer noch vorteilhafter ist, in den eigenen Familien zu leben als in Pflegeheimen oder bei Pflegeeltern. Ich bin da seit langem anderer Meinung, weil ich denke, vielen Kindern könnte frühzeitig geholfen werden, wenn sie den Klauen unfähiger Eltern und Familien entzogen werden.
Aber die Hauptschuld auch bei diesem Jungen tragen die Eltern. WAs ist das für eine Mutter, die ihr eigenes Kind verkauft, nur um sich vermutlich was Hübsches bei Mediamarkt raussuchen zu können? Gestern bei Spiegel-TV kam auch der Vermieter der Wohnung zu Wort, der erklärte, er habe sich gewundert, was die Leute immer so an Eigentum angesammelt hatten. Heute glaubt man ja zu weissen ,dass Tausende von Euros von den perversen Typen bezahlt wurden, damit diese sich an dem Buben vergreifen konnten.
Die Mutter und Schwester des mutmasslichen Täters erklärten, man habe dem Buben nix angemerkt; dass der ein ganz Schlauer war und seinen Gameboy liebte. Dass der Vater des Buben schon in frühen Jahren mit einer 14-jährigen vom Ort ein Techtelmechtel hatte, erklärte die Mutter so, dass diese 14-jährige einen ganz schlechten Ruf hatte, also wohl selbst SChuld daran hatte, wenn sich dieser Widerlung an ihr vergriff.
Jetzt reden die alle, warum so spät? Olga

olga64
olga64
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RE: Prügelstrafe
geschrieben von olga64

Ich habe nun gelesen, dass der verhaftete, mutmassliche Vermieter eines Kindes für Sexspiele für perverse Männer nicht der Kindsvater ist.
Was machte der leibliche Vater des Buben, um sein Kind zu schützen?
Die Mutter des Kindes (leiblich) prozessierte in mehreren Instanzen dagegen, dass das Kind (ihre mutmassliche Einnahmequelle) aus der Familie genommen wird. Dem wurde gerichtlich von zwei Gerichten entsprochen, aber mit der Auflage, dass sie ihrem Lebensgefährten, der bereits einschlägig vorbestraft war, keinen Zugang zum Kind ermöglichen darf.
Das wurde dann aber nie geprüft, vermutlich weil sich alle auf den anderen verlassen haben: das zuständige Jugendamt erklärt, es habe keinen Auftrag vom Gericht erhalten; die Gerichte streiten ab.
Für mich ein wenig beruhigend ist nur, dass dem verhafteten, mutmasslichen Vermieter des Kindes im Knast viel Schlimmes drohen wird. Dort kennen die keine Nachsicht für Kinderschänder und das gefällt mir schon ein wenig. Wie es in Frauenknästen solchen "Müttern" ergeht, weiss ich allerdings nicht. Olga


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